Skipperausfall / Reiseabbruch. Der Versicherer leistet Entschädigung: 6.1 Bei Nichtbenutzung der Yacht aus einem der in den Punkten 1.4 - 1.6 der Bedingungen genannten wichtigen Gründe für die dem Vercharterer vom Versicherten vertraglich geschuldeten Rücktritts- kosten (Skipperausfall); 6.2 Bei vorzeitigem Abbruch der Reise aus einem der in Punkten 1.4 - 1.6 der Bedingungen genannten wichtigen Gründe für den nicht genutzten Teil der Kosten der Charter, falls eine Weitervercharte- rung nicht gelungen ist (Skipperausfall); diese Regelung findet nur Anwendung, wenn durch den Ausfall des Skippers die Reise abge- brochen werden muss und kein Ersatzskipper beschafft werden kann. 6.3 Bei vorzeitigem Abbruch der Reise (Ausfall eines Crewmitglieds) aus einem der in den Punkten 1.4 - 1.6 der Bedingungen genannten wichtigen Gründe für den nicht genutzten Teil seiner anteiligen Kos- ten an der Charter. Dieser Anteil berechnet sich nach der Quote bzw. den tatsächlichen personenbezogenen Kosten der auf der beim jeweiligen Vercharterer oder bei YACHT-POOL hinterlegten Crewliste befindlichen Personen.
Appears in 6 contracts
Samples: Charter Insurance Terms and Conditions, Charter Insurance Terms and Conditions, Charterrücktritt Versicherung Plus
Skipperausfall / Reiseabbruch. Der Versicherer leistet Entschädigung:
6.1 Bei Nichtbenutzung der Yacht aus einem der in den Punkten 1.4 1.5 - 1.6 1.7 der Bedingungen genannten wichtigen Gründe für die dem Vercharterer vom Versicherten vertraglich vertrag- lich geschuldeten Rücktritts- kosten Rücktrittskosten (Skipperausfall);
6.2 Bei vorzeitigem Abbruch der Reise aus einem der in Punkten 1.4 1.5 - 1.6 1.7 der Bedingungen genannten wichtigen Gründe für den nicht genutzten Teil der Kosten der CharterCharterung, falls eine Weitervercharte- rung Weitervercharterung nicht gelungen ist (Skipperausfall); diese Regelung findet nur Anwendung, wenn durch den Ausfall des Skippers die Reise abge- brochen abgebro- chen werden muss und kein Ersatzskipper beschafft werden kann.
6.3 Bei vorzeitigem Abbruch der Reise (Ausfall eines Crewmitglieds) aus einem der in den Punkten 1.4 1.5 - 1.6 1.7 der Bedingungen genannten wichtigen Gründe für den nicht genutzten Teil seiner anteiligen Kos- ten Kosten an der Charter. Dieser Anteil berechnet sich nach der Quote bzw. den tatsächlichen der tat- sächlichen personenbezogenen Kosten der auf der beim jeweiligen Vercharterer oder bei YACHT-POOL hinterlegten hinterleg- ten Crewliste befindlichen Personen.
Appears in 1 contract