SMS-TICKET Musterklauseln

SMS-TICKET. Wenn Sie ein Produkt über SMS kaufen (wie zum Beispiel ein SMS-Ticket oder ein SMS-Tagesticket), gilt die SMS-Nachricht als Xxxxxx Ihres Tickets. Der Reisende muss sich aus eigenem Antrieb vor dem Beginn der Fahrt oder Reise ein SMS-Ticket kaufen. Das beinhaltet, dass Sie Ihr SMS-Ticket erhalten haben müssen, bevor Sie in das Fahrzeugt einsteigen. Die Bezahlung des SMS-Tickets erfolgt über einen bei De Lijn angeschlossenen Telecom-Betreiber. Die angeschlossenen Telecom-Betreiber finden Sie hier: xxxxxx.xx/xx/xxx-xxxxxxxxxx. Um einen gültiges SMS-Ticket zu kaufen, muss der Reisende eine SMS-Nachricht an die verkürzte Nummer 4884 senden. Die Botschaft unterscheidet sich je nach Typ des Tickets. Zum Beispiel ‘DL’ für ein SMS-Ticket oder ‘DLD’ für ein SMS-Tagesticket. Die Verwendung von Großbuchstaben und kleinen Buchstaben ist zugelassen (z.B. ‘DL’,‘dl’, ‘Dl’ usw.) ebenso von Leerzeichen davor, darin und danach (z.B., ‘ DL ’, ’dl’, ’ DL ‘ usw.). Fehlerhafte Nachrichten (z.B., ‘DLA’, ‘DLL’) werden natürlich nicht akzeptiert. Für derartige Nachrichten werden keine SMS-Tickets ausgegeben. Sie werden darüber durch eine Fehlermeldung per SMS-Nachricht informiert. Diese Fehlermeldung ist kein gültiges Ticket. Als Reisender müssen Sie sich versichern, dass Sie bezahlende SMS-Tickets erhalten und benutzen können. Ein SMS-Ticket kann nicht über ausländische Telecom-Betreiber gekauft werden. Für Reisende, die für SMS-Tickets eines Telecom-Betreibers infolge eines Mobilfunk-Firmenabonnements berechtigt sind, hängt die Möglichkeit, SMS-Tickets zu kaufen, von Unternehmensbedingungen ab, die für sie in Bezug auf dieses Mobilfunk-Unternehmensabonnement gelten. Wenn Sie eine SMS-Nachricht mit einer gültigen Botschaft an die verkürzte Nummer versendet haben (und Sie über genug Gesprächsguthaben verfügen), erhalten Sie ein SMS-Ticket mit den folgenden Informationen: • Dem Sicherheitscode, durch den das SMS-Ticket identifizierbar ist; • dem Zeitlimit des SMS-Tickets; • dem Preis des SMS-Tickets. • Eventuelle zusätzliche Unterlagen, über die der Reisende verfügen muss, um das Ticket benutzen zu dürfen, z.B. Zugangsticket zum P&R oder zur Veranstaltung. • Wenn zutreffend, zusätzliche Einschränkungen in Bezug auf das Nutzungsrecht für das betreffende Ticket, zum Beispiel in Bezug auf die geografische Region, den Zeitrahmen oder die Liniennummer. Wenn aus technischen Gründen oder bei nicht ausreichendem Gesprächsguthaben kein SMS-Ticket besorgt werden kann, können Sie darüber durch...

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  • EDI Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.

  • Marketing Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).

  • Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgen- den Zeiten: Tag Uhrzeit Bis von Bis Uhr Bis von Bis Uhr von Bis Uhr An Sonntagen von Bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von Bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

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