Common use of Solidaritätszuschlag Clause in Contracts

Solidaritätszuschlag. Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführen- den Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Ein- kommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar. Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung die Vergütung des Steuerabzugs, ist kein Solidaritätszuschlag abzu- führen bzw. wird dieser vergütet.

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Samples: realestate.union-investment.com, realestate.union-investment.com, realestate.union-investment.com

Solidaritätszuschlag. Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführen- den abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Ein- kommensteuer Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar. Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung die Vergütung des Steuerabzugs, ist kein Solidaritätszuschlag abzu- führen abzuführen bzw. wird dieser bei einer Thesaurierung der einbehaltene Solidaritätszuschlag vergütet.

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Samples: www.helaba-invest.de, www.a-fk.de

Solidaritätszuschlag. Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführen- den abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent % zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Ein- kommensteuer Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar. Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung die Vergütung des SteuerabzugsSteuerabzugs – beispielsweise bei ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage einer NV-Bescheinigung oder Nachweis der Steuerausländereigenschaft –, ist kein Solidaritätszuschlag abzu- führen abzuführen bzw. wird dieser bei einer Thesaurierung der einbehaltene Solidaritätszuschlag vergütet.

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Samples: fondsdocs.edisoft.de

Solidaritätszuschlag. Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführen- den Thesaurie- rungen abzuführenden Steuerabzug ist grundsätz- lich ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent 5,5% zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Ein- kommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar. Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung The- saurierung die Vergütung des SteuerabzugsSteuerabzugs – bei- spielsweise bei ausreichendem Freistellungsauf- trag, NV-Bescheinigung oder Nachweis der Steuerausländereigenschaft – ist kein Solidaritätszuschlag abzu- führen Solidaritäts- zuschlag abzuführen bzw. bei Thesaurierung wird dieser der einbehaltene Solidaritätszuschlag vergütet.

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Samples: online.stockselection.de

Solidaritätszuschlag. Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführen- den abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent % zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Ein- kommensteuer und Körperschaftsteuer Einkommensteuer anrechenbar. Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung die Vergütung des SteuerabzugsSteuerab- zugs – beispielsweise bei ausreichendem Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung oder Nachweis der Steuerausländereigenschaft –, ist kein Solidaritätszuschlag abzu- führen abzuführen bzw. bei Thesaurierung wird dieser der einbehaltene Solidaritätszuschlag vergütet.

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Samples: www.ifk-invest.de

Solidaritätszuschlag. Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführen- den Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Ein- kommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar. Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung vor dem 1.1.20112 die Vergütung des SteuerabzugsSteuerabzugs – beispielswei- se bei ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage einer NV- Bescheinigung oder Nachweis der Steuerausländereigenschaft – , ist kein Solidaritätszuschlag abzu- führen abzuführen bzw. wird dieser bei einer Thesaurierung der einbehaltene Solidaritätszuschlag vergütet.

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Samples: fondsdocs.edisoft.de

Solidaritätszuschlag. Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführen- den abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag Solidaritätszu- schlag in Höhe von 5,5 Prozent % zu erheben. Der Solidaritätszuschlag Solidari- tätszuschlag ist bei der Ein- kommensteuer Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar. Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung Thesau- rierung die Vergütung des SteuerabzugsSteuerabzugs – bei- spielsweise bei ausreichendem Freistellungsauf- trag, Vorlage einer NV-Bescheinigung oder Nach- weis der Steuerausländereigenschaft –, ist kein Solidaritätszuschlag abzu- führen abzuführen bzw. wird dieser bei einer Thesaurierung der einbehaltene Solidaritäts- zuschlag vergütet.

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Samples: www.deka-etf.de

Solidaritätszuschlag. Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführen- den abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent % zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Ein- kommensteuer Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar. Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung die Vergütung des Steuerabzugs, ist kein Solidaritätszuschlag abzu- führen abzuführen bzw. wird dieser bei einer Thesaurierung der einbehaltene Solidaritätszuschlag vergütet.

Appears in 1 contract

Samples: www.a-fk.de

Solidaritätszuschlag. Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführen- den ab- zuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent % zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Ein- kommensteuer Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbaranre- chenbar. Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung die Vergütung des SteuerabzugsSteuerabzugs – beispielsweise bei ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage einer NV- Bescheinigung oder Nachweis der Steuerausländerei- genschaft –, ist kein Solidaritätszuschlag abzu- führen abzuführen bzw. wird dieser bei einer Thesaurierung der einbehaltene Soli- daritätszuschlag vergütet.

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Samples: online.stockselection.de

Solidaritätszuschlag. Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführen- den abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Ein- kommensteuer Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar. Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung die Vergütung des Steuerabzugs, ist kein Solidaritätszuschlag abzu- führen abzuführen bzw. wird dieser bei einer Thesaurierung der einbehaltene Solidaritätszuschlag vergütet. 13 § 37 Abs. 2 AO. 14 § 37 Abs. 2 AO.

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Samples: www.sparkasse-saarbruecken.de

Solidaritätszuschlag. Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführen- den abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag Solidaritätszu- schlag in Höhe von 5,5 Prozent % zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Ein- kommensteuer Einkommensteuer und Körperschaftsteuer Kör- perschaftsteuer anrechenbar. Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung die Vergütung des Steuerabzugs, ist kein Solidaritätszuschlag abzu- führen abzuführen bzw. wird dieser bei einer Thesaurierung der einbehaltene Solidaritätszu- schlag vergütet.

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Samples: www.sozialbank.de