Sollzins Musterklauseln

Sollzins. Für die Überlassung des Darlehens zahlen Sie Sollzinsen (Näheres dazu unter -> Sollzinssatz). Hier sind theoretisch verschiedene Gestaltungen möglich: - Gebundener Sollzinssatz: Für die gesamte Darlehensvertragslaufzeit oder bestimmte Zeitabschnitte innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit wird ein feststehender Sollzinssatz vereinbart. - Veränderlicher Sollzinssatz: Der Sollzinssatz kann sich während der Vertragslaufzeit entsprechend der Veränderungen eines zu vereinbarenden Referenzsatzes ändern. Die Bayer-Pensionskasse VVaG gewährt ausschließlich Darlehen mit einem für die gesamte Vertragslaufzeit gebundenen Sollzinssatz (sog. echte Abschnittsfinanzierung). Dabei stehen gebundene Sollzinssätze mit oder ohne Disagio (Näheres hierzu im Glossar unter -> Disagio) zur Auswahl. Die für Ihren Vertrag vorgesehene Höhe des gebundenen Sollzinssatzes sowie den effektiven Jahreszins (Näheres hierzu im Glossar unter Neben den Sollzinsen können weitere Kosten auf Sie zukommen. Kosten, die bei der Bayer-Pensionskasse VVaG entstehen, sind in den Vertragsunterlagen im Einzelnen aufgeführt, es kann sich dabei um Bearbeitungsgebühren oder Entschädigungen für die vollständige bzw. teilweise Nichtabnahme des Darlehens oder dessen vorzeitige Rückzahlung handeln (sog. Vorfälligkeitsentschädigung). Daneben können auch Kosten Dritter anfallen, z. B. für Notar, Grundbuchamt, Taxierung der Immobilie oder sonstige Kosten, die nicht unmittelbar aus dem Darlehensvertrag resultieren, z.B. für die Wohngebäudeversicherung. Weitere Einzelheiten hierzu enthält das ESIS-Merkblatt in den Abschnitten "Zinssatz und andere Kosten" und "Zusätzliche Auflagen". Damit Sie vor Vertragsschluss nachprüfen können, ob der Vertrag Ihren augenblicklichen Vermögensverhältnissen gerecht wird, sollten Sie die voraussichtlichen monatlichen Belastungen auf Grund des Kreditvertrags Ihren Einnahmen abzüglich Ihrer sonstigen regelmäßigen Ausgaben gegenüberstellen. Hierzu dient auch das Formular "Selbstauskunft", welches Sie uns richtig und vollständig ausgefüllt einreichen müssen. Bei den Ausgaben sind zu erwartende Änderungen, insbesondere regelmäßige Mehrkosten aus der geplanten Immobilieninvestition (z.B. Grundbesitzabgaben und Wohngebäudeversicherungen) zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass der auf diese Weise ermittelte künftige Einnahmenüberschuss die künftige Mehrbelastung aus Zins und Tilgung für das beabsichtigte Darlehen abdeckt und Ihnen danach noch ausreichend Mittel zur Bestreitung I...
Sollzins. Sollzins: 9.9% Zahlungsaufschubgebühr Höhe des Kredites/ Euro Zahlungsaufschubgebühr/ Euro 50 - 99 € 29 € 100 – 199 € 39 € 200 – 299 € 49 € 300 – 399 € 59 € 400 – 499 € 69 € 500 – 600 € 79€ 601 - 1.000 € 99 € 1.001-1.500 € 1.501-1.699 € 1.700-2.000 € Zwei-Raten-Optiongebühr 149 € 179 € 199 € Höhe des Kredites/ Euro Zwei-Raten-Optiongebühr/ Euro 300 - 499 € 79 € 500 - 699 € 99 € 700 - 999 € 149 € 1.000 - 1.199 € 169 € 1.200 - 1.500 € 1.501-1.699 € 1.700-2.000 € 179 € 199 € 229 € Höhe des Kredites/ Euro Drei-Raten-Optiongebühr/ Euro 1.000 - 1.199 € 259 €* 1.200 - 1.500 € 1.501-1.699 € 1.700-2.000 € 269 €* 299 €* 349 €* *Bei Tilgung in 3 Raten werden Ihnen 0,02 EUR zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet. Höhe des Kredites/ Euro Vier-Raten-Optiongebühr/ Euro 1.000 - 1.199 € 339 € 1.200 - 1.500 € 1.501-1.699 € 1.700-2.000 € 359 € 399 € 459 € Schnellbearbeitungs- und Schnellüberweisungsgebühr (XpressService) Höhe des Kredites/ Euro Schnellüberweisungsgebühr (XpressService)/ Euro 50 - 75 € 29 € 76 - 99 € 39 € 100 - 149 € 49 € 150 - 199 € 69 € 200 - 299 € 89 € 300 - 499 € 139 € 500 - 699 € 179 € 700 - 999 € 199 € 1.000 - 1.199 € 259 € 1.200 - 1.500 € 1.501-1.699 € 1.700-2.000 € 299 € 349 € 379 € Nicht eingelöste Lastschriften bei Einzug von Fremdbanken: 10 EUR These standard terms are applied to loan agreements concluded between Ferratum Bank p.l.c. and its customers domiciled in Germany.
Sollzins. Für die Inanspruchnahme bzw. Zurverfügungstellung des Kredits berechnet die Landesbank Berlin AG einen bestimmten Sollzins. Dieser wird in dem Prozentsatz angegeben, der pro Jahr zu zahlen ist. Er unterscheidet sich vom effektiven Jahreszins, der die Gesamtbelastung des Kreditnehmers ausdrückt.
Sollzins. Der Sollzinssatz ist veränderlich. Änderungen des Sollzinssatzes werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform (z. B. per Brief, per Informa- tion auf der Kartenabrechnung, über das Kreditkarten-Banking, per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Landesbank Berlin AG bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Werden dem Karteninhaber Änderungen des Sollzinssatzes angeboten, kann er den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Landesbank Berlin AG beim Angebot der Änderungen besonders hinweisen. Die Kündigung gilt als nicht erfolgt, wenn der Karteninhaber / Kreditnehmer den geschuldeten Betrag nicht binnen zweier Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.
Sollzins. Der eingetragene Sollzinssatz steht unter dem Vorbehalt, dass der Darlehensantrag bis zum Ende des in der Kondi- tionsübersicht genannten Gültigkeitszeitraums bei der XX.XX bewilligungsfähig eingeht. Ein der XX.XX vorliegender Antrag gilt als bewilligungsfähig, wenn er vollständig und plausibel ausgefüllt, mit allen erforderlichen Unterlagen versehen und damit ohne weitere Sachverhaltsaufklärung bei dem Darlehensnehmer und/oder der Hausbank entscheidungsreif ist. Sofern dieser Darlehensantrag nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraums und/oder nicht in bewilligungsfähiger Form eingeht, behält die XX.XX sich vor, den dann gültigen Sollzinssatz über die Hausbank mit dem Darlehensnehmer abweichend zu vereinbaren. Ort, Datum Unterschrift(en) des Darlehensnehmers und Firmenstempel (bitte Namen in Druckbuchstaben einfügen) Ort, Datum Unterschriften der Hausbank und Firmenstempel (bitte Namen in Druckbuchstaben einfügen)
Sollzins. Sollzins: 9.9% Zahlungsaufschubgebühr Höhe des Kredites/ Euro Zahlungsaufschubgebühr/ Euro 50 - 99 € 29 € 100 – 199 € 39 € 200 – 299 € 49 € 300 – 399 € 59 € 400 – 499 € 69 € 500 – 600 € 79€ 601 - 1.000 € 99 € 1.001-1.500 € 1.501-1.699 € 1.700-2.000 € Zwei-Raten-Optiongebühr 149 € 179 € 199 € Höhe des Kredites/ Euro Zwei-Raten-Optiongebühr/ Euro 300 - 499 € 79 € 500 - 699 € 99 € 700 - 999 € 149 € 1.000 - 1.199 € 169 € 1.200 - 1.500 € 1.501-1.699 € 1.700-2.000 € 179 € 199 € 229 € Schnellbearbeitungs- und Schnellüberweisungsgebühr (XpressService) Höhe des Kredites/ Euro Schnellüberweisungsgebühr (XpressService)/ Euro 50 - 75 € 29 € 76 - 99 € 39 € 100 - 149 € 49 € 150 - 199 € 69 € 200 - 299 € 89 € 300 - 499 € 139 € 500 - 699 € 179 € 700 - 999 € 199 € 1.000 - 1.199 € 259 € 1.200 - 1.500 € 1.501-1.699 € 1.700-2.000 € 299 € 349 € 379 € Nicht eingelöste Lastschriften bei Einzug von Fremdbanken: 10 EUR Ferratum Bank – Standard Terms of the Master Loan Agreement applicable to customers in Germany These standard terms are applied to loan agreements concluded between Ferratum Bank p.l.c. and its customers domiciled in Germany.
Sollzins. Sollzins: 9.9% Appendix 2 – Gebühren liste Zahlungsaufschubgebühr Höhe des Kredites/Euro Zahlungsaufschubgebühr/Euro 50-99 29 100-199 39 200-299 49 300-399 59 400-499 69 500-600 79 601-1000 99 0000-0000 000 Zwei-Raten-Optiongebühr Höhe des Kredites/Euro Zwei-Raten-Optiongebühr/Euro 50-499 69 500-699 99 000-000 000 0000-0000 000 0000-0000 000 Schnelbearbeitung- und Schnellüberweisungssgebühr (XpressService) Höhe des Kredites/Euro Schnellüberweisungssgebühr (XpressService)/ Euro 50-75 29 76-99 39 100-149 49 150-199 69 200-299 89 000-000 000 000-000 000 000-000 000 0000-0000 000 0000-0000 000 Nicht eingelöste Lastschriften bei Einzug von Fremdbanken: 10 EUR These standard terms are applied to loan agreements concluded between Ferratum Bank p.l.c. and its customers domiciled in Germany.

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  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.