Sollzinsarten. Gebundener Sollzins Ein Sollzinssatz ist gebunden, wenn für die gesamte oder einen Teil der Vertragslaufzeit ein Sollzinssatz vereinbart wird, der durch eine feststehende Prozentzahl ausgedrückt wird. Üblicherweise werden Vereinbarun- gen über einen gebundenen Sollzins, so- genannte Festzinsvereinbarungen, nicht für die gesamte Darlehenslaufzeit (die bei einer Anfangstilgung von 1 Prozent über 30 Jahre betragen kann), sondern für einen kürze- ren Zeitraum getroffen. Das bedeutet, die Konditionen werden für einen bestimmten Zeitraum Ihrer Xxxx festgeschrieben und bleiben für diese Zeit unverändert. Dieser Zeitraum wird üblicherweise Festschrei- bungszeit oder auch Zinsbindungsfrist ge- nannt. Am Ende einer Festschreibungszeit werden die Konditionen des Darlehens regelmäßig jeweils neu vereinbart (Kon- ditionenanpassung). Sie können zwar das Darlehen vor Ablauf der Festschreibungszeit grundsätzlich nicht kündigen, aber dafür ha- ben Sie den Vorteil, dass Sie während dieser Zeit vor einem Zinsanstieg geschützt sind. Im Gegensatz dazu ist der gebundene Soll- zinssatz bei Inanspruchnahme eines Bau- spardarlehens für die Dauer des Kredits festgeschrieben. Sie können das Darlehen jederzeit zur Rückzahlung kündigen und zurückzahlen. In den Allgemeinen Bedin- gungen für Bausparverträge ist hinterlegt, wie hoch der Sollzinssatz für Ihr Bauspar- darlehen ist beziehungsweise auf welcher Grundlage der Sollzinssatz für Ihr Bauspar- darlehen berechnet wird.
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Samples: www.vbidr.de, www.volksbank-allgaeu-oberschwaben.de, www.bergische-volksbank.de