Sonder-Zwangsglattstellung durch Bank außerhalb der Han- delssystemanzeige/E-Mail-Kontrollpflicht. Die Bank ist ungeachtet vorstehender Regelungen zur Margin- berechnung, zum Margin-Call und zur Zwangsglattstellung je- derzeit berechtigt, den Kunden per E-Mail aufzufordern, Mar- ginleistungen zur Vermeidung einer Zwangsglattstellung zu leisten und bei Ausbleiben in der genannten Frist die Position glattzustellen. Die Frist kann mit Positionsglattstellung zusam- menfallen. Dies gilt insbesondere aber nicht beschränkt auf den Fall einer fehlenden Nachschusspflicht des Kunden, bei der Gefahr einer Über-Nacht-Positionen oder Wochenend- und Feiertags-Positionen oder Positionen, die solche sind. Die Bank haftet nicht für entgangenen Gewinn aus einer dementspre- chend erfolgenden Zwangsschließung. Der Kunde ist über die Kontrolle der Postbox des Handelssystems hinaus verpflichtet das vom Kunden angegebene und das für die Korrespondenz mit der Bank genutzte E-Mailkonto ständig zu kontrollieren, ins- besondere auf Ankündigungen von ebensolchen Zwangsglatt- stellungen hin. Im Falle eines Abweichens der im Handelssystem ausgewiesenen Mindest-Margin und der Margin-Parameter von den per E-Mail genannten Margin-Daten gehen die per E-Mail mitgeteilten Margin-Daten vor.
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Sonder-Zwangsglattstellung durch Bank außerhalb der Han- delssystemanzeige/E-Mail-Kontrollpflicht. Die Bank ist ungeachtet vorstehender Regelungen zur Margin- berechnungMar- ginberechnung, zum Margin-Call und zur Zwangsglattstellung je- derzeit jederzeit berechtigt, den Kunden per E-Mail aufzufordern, Mar- ginleistungen zur Vermeidung einer Zwangsglattstellung Marginleistungen zu leisten erbringen und bei Ausbleiben in der genannten ge- nannten Frist die Position glattzustellenglattzustellen und den Verlust einfor- dern. Die Frist kann mit Positionsglattstellung zusam- menfallenzusammenfallen. Dies gilt insbesondere aber nicht beschränkt auf den Fall einer fehlenden Nachschusspflicht des Kunden, bei der Gefahr einer Über-Nacht-Positionen oder Wochenend- und Feiertags-Positionen Positi- onen oder Positionen, die solche sind. Die Bank haftet nicht für entgangenen Gewinn aus einer dementspre- chend dementsprechend erfolgenden Zwangsschließung. Der Kunde ist über die Kontrolle der Postbox Post- box des Handelssystems hinaus verpflichtet das vom Kunden angegebene und das für die Korrespondenz mit der Bank genutzte ge- nutzte E-Mailkonto ständig zu kontrollieren, ins- besondere insbesondere auf Ankündigungen von ebensolchen Zwangsglatt- stellungen Zwangsglattstellungen hin. Im Falle eines Abweichens der im Handelssystem ausgewiesenen Mindest-Margin und der Margin-Parameter von den per E-Mail genannten Margin-Daten gehen die per E-Mail mitgeteilten Margin-Daten vor.
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Sonder-Zwangsglattstellung durch Bank außerhalb der Han- delssystemanzeige/E-Mail-Kontrollpflicht. Die Bank ist ungeachtet vorstehender Regelungen zur Margin- berechnungMar ginberechnung, zum Margin-Call und zur Zwangsglattstellung je- derzeit jederzeit berechtigt, den Kunden per E-Mail aufzufordern, Mar- ginleistungen zur Vermeidung einer Zwangsglattstellung Marginleistungen zu leisten erbringen und bei Ausbleiben in der genannten ge nannten Frist die Position glattzustellenglattzustellen und den Verlust einfor dern. Die Frist kann mit Positionsglattstellung zusam- menfallenzusammenfallen. Dies gilt insbesondere aber nicht beschränkt auf den Fall einer fehlenden Nachschusspflicht des Kunden, bei der Gefahr einer Über-Nacht-Positionen oder Wochenend- und Feiertags-Positionen Positi onen oder Positionen, die solche sind. Die Bank haftet nicht für entgangenen Gewinn aus einer dementspre- chend dementsprechend erfolgenden Zwangsschließung. Der Kunde ist über die Kontrolle der Postbox Post box des Handelssystems hinaus verpflichtet das vom Kunden angegebene und das für die Korrespondenz mit der Bank genutzte ge nutzte E-Mailkonto ständig zu kontrollieren, ins- besondere insbesondere auf Ankündigungen von ebensolchen Zwangsglatt- stellungen Zwangsglattstellungen hin. Im Falle eines Abweichens der im Handelssystem ausgewiesenen Mindest-Margin und der Margin-Parameter von den per E-Mail genannten Margin-Daten gehen die per E-Mail mitgeteilten Margin-Daten vor.
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Sonder-Zwangsglattstellung durch Bank außerhalb der Han- delssystemanzeige/E-Mail-Kontrollpflicht. Die Bank ist ungeachtet vorstehender Regelungen zur Margin- berechnungMar ginberechnung, zum Margin-Call und zur Zwangsglattstellung je- derzeit jederzeit berechtigt, den Kunden per E-Mail aufzufordern, Mar- ginleistungen Marginleistungen zur Vermeidung einer Zwangsglattstellung zu leisten und bei Ausbleiben in der genannten Frist die Position Po sition glattzustellen. Die Frist kann mit Positionsglattstellung zusam- menfallenzusammenfallen. Dies gilt insbesondere aber nicht beschränkt auf den Fall einer fehlenden Nachschusspflicht des Kunden, bei der Gefahr einer Über-Nacht-Positionen oder Wochenend- und Feiertags-Positionen oder Positionen, die solche sind. Die Bank haftet nicht für entgangenen Gewinn aus einer dementspre- dementspre chend erfolgenden Zwangsschließung. Der Kunde ist über die Kontrolle der Postbox des Handelssystems hinaus verpflichtet das vom Kunden angegebene und das für die Korrespondenz mit der Bank genutzte E-Mailkonto ständig zu kontrollieren, ins- ins besondere auf Ankündigungen von ebensolchen Zwangsglatt- Zwangsglatt stellungen hin. Im Falle eines Abweichens der im Handelssystem ausgewiesenen Mindest-Margin und der Margin-Parameter von den per E-Mail genannten Margin-Daten gehen die per E-Mail mitgeteilten Margin-Daten vor.
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