Common use of Sonder-Zwangsglattstellung durch Bank außerhalb der Han- delssystemanzeige/E-Mail-Kontrollpflicht Clause in Contracts

Sonder-Zwangsglattstellung durch Bank außerhalb der Han- delssystemanzeige/E-Mail-Kontrollpflicht. Die Bank ist ungeachtet vorstehender Regelungen zur Margin- berechnung, zum Margin-Call und zur Zwangsglattstellung je- derzeit berechtigt, den Kunden per E-Mail aufzufordern, Mar- ginleistungen zur Vermeidung einer Zwangsglattstellung zu leisten und bei Ausbleiben in der genannten Frist die Position glattzustellen. Die Frist kann mit Positionsglattstellung zusam- menfallen. Dies gilt insbesondere aber nicht beschränkt auf den Fall einer fehlenden Nachschusspflicht des Kunden, bei der Gefahr einer Über-Nacht-Positionen oder Wochenend- und Feiertags-Positionen oder Positionen, die solche sind. Die Bank haftet nicht für entgangenen Gewinn aus einer dementspre- chend erfolgenden Zwangsschließung. Der Kunde ist über die Kontrolle der Postbox des Handelssystems hinaus verpflichtet das vom Kunden angegebene und das für die Korrespondenz mit der Bank genutzte E-Mailkonto ständig zu kontrollieren, ins- besondere auf Ankündigungen von ebensolchen Zwangsglatt- stellungen hin. Im Falle eines Abweichens der im Handelssystem ausgewiesenen Mindest-Margin und der Margin-Parameter von den per E-Mail genannten Margin-Daten gehen die per E-Mail mitgeteilten Margin-Daten vor.

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Sonder-Zwangsglattstellung durch Bank außerhalb der Han- delssystemanzeige/E-Mail-Kontrollpflicht. Die Bank ist ungeachtet vorstehender Regelungen zur Margin- berechnungMar- ginberechnung, zum Margin-Call und zur Zwangsglattstellung je- derzeit jederzeit berechtigt, den Kunden per E-Mail aufzufordern, Mar- ginleistungen zur Vermeidung einer Zwangsglattstellung Marginleistungen zu leisten erbringen und bei Ausbleiben in der genannten ge- nannten Frist die Position glattzustellenglattzustellen und den Verlust einfor- dern. Die Frist kann mit Positionsglattstellung zusam- menfallenzusammenfallen. Dies gilt insbesondere aber nicht beschränkt auf den Fall einer fehlenden Nachschusspflicht des Kunden, bei der Gefahr einer Über-Nacht-Positionen oder Wochenend- und Feiertags-Positionen Positi- onen oder Positionen, die solche sind. Die Bank haftet nicht für entgangenen Gewinn aus einer dementspre- chend dementsprechend erfolgenden Zwangsschließung. Der Kunde ist über die Kontrolle der Postbox Post- box des Handelssystems hinaus verpflichtet das vom Kunden angegebene und das für die Korrespondenz mit der Bank genutzte ge- nutzte E-Mailkonto ständig zu kontrollieren, ins- besondere insbesondere auf Ankündigungen von ebensolchen Zwangsglatt- stellungen Zwangsglattstellungen hin. Im Falle eines Abweichens der im Handelssystem ausgewiesenen Mindest-Margin und der Margin-Parameter von den per E-Mail genannten Margin-Daten gehen die per E-Mail mitgeteilten Margin-Daten vor.

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Sonder-Zwangsglattstellung durch Bank außerhalb der Han- delssystemanzeige/E-Mail-Kontrollpflicht. Die Bank ist ungeachtet vorstehender Regelungen zur Margin- berechnungMar­ ginberechnung, zum Margin-Call und zur Zwangsglattstellung je- derzeit jederzeit berechtigt, den Kunden per E-Mail aufzufordern, Mar- ginleistungen zur Vermeidung einer Zwangsglattstellung Marginleistungen zu leisten erbringen und bei Ausbleiben in der genannten ge­ nannten Frist die Position glattzustellenglattzustellen und den Verlust einfor­ dern. Die Frist kann mit Positionsglattstellung zusam- menfallenzusammenfallen. Dies gilt insbesondere aber nicht beschränkt auf den Fall einer fehlenden Nachschusspflicht des Kunden, bei der Gefahr einer Über-Nacht-Positionen oder Wochenend- und Feiertags-Positionen Positi­ onen oder Positionen, die solche sind. Die Bank haftet nicht für entgangenen Gewinn aus einer dementspre- chend dementsprechend erfolgenden Zwangsschließung. Der Kunde ist über die Kontrolle der Postbox Post­ box des Handelssystems hinaus verpflichtet das vom Kunden angegebene und das für die Korrespondenz mit der Bank genutzte ge­ nutzte E-Mailkonto ständig zu kontrollieren, ins- besondere insbesondere auf Ankündigungen von ebensolchen Zwangsglatt- stellungen Zwangsglattstellungen hin. Im Falle eines Abweichens der im Handelssystem ausgewiesenen Mindest-Margin und der Margin-Parameter von den per E-Mail genannten Margin-Daten gehen die per E-Mail mitgeteilten Margin-Daten vor.

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Sonder-Zwangsglattstellung durch Bank außerhalb der Han- delssystemanzeige/E-Mail-Kontrollpflicht. Die Bank ist ungeachtet vorstehender Regelungen zur Margin- berechnungMar­ ginberechnung, zum Margin-Call und zur Zwangsglattstellung je- derzeit jederzeit berechtigt, den Kunden per E-Mail aufzufordern, Mar- ginleistungen Marginleistungen zur Vermeidung einer Zwangsglattstellung zu leisten und bei Ausbleiben in der genannten Frist die Position Po­ sition glattzustellen. Die Frist kann mit Positionsglattstellung zusam- menfallenzusammenfallen. Dies gilt insbesondere aber nicht beschränkt auf den Fall einer fehlenden Nachschusspflicht des Kunden, bei der Gefahr einer Über-Nacht-Positionen oder Wochenend- und Feiertags-Positionen oder Positionen, die solche sind. Die Bank haftet nicht für entgangenen Gewinn aus einer dementspre- dementspre­ chend erfolgenden Zwangsschließung. Der Kunde ist über die Kontrolle der Postbox des Handelssystems hinaus verpflichtet das vom Kunden angegebene und das für die Korrespondenz mit der Bank genutzte E-Mailkonto ständig zu kontrollieren, ins- ins­ besondere auf Ankündigungen von ebensolchen Zwangsglatt- Zwangsglatt­ stellungen hin. Im Falle eines Abweichens der im Handelssystem ausgewiesenen Mindest-Margin und der Margin-Parameter von den per E-Mail genannten Margin-Daten gehen die per E-Mail mitgeteilten Margin-Daten vor.

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