Common use of SONDERBEDINGUNGEN FÜR DEN HANDEL IN FINANZINSTRUMENTEN Clause in Contracts

SONDERBEDINGUNGEN FÜR DEN HANDEL IN FINANZINSTRUMENTEN. Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Finanzinstrumenten, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend: »Finanzinstrumente«). Die Bank ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden über die Einstellung bestimmter Dokumente per E-Mail zu informieren.

Appears in 3 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

SONDERBEDINGUNGEN FÜR DEN HANDEL IN FINANZINSTRUMENTEN. Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Finanzinstrumenten, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend: »Finanzinstrumente«). Die Bank ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden über die Einstellung bestimmter Dokumente per E-Mail zu informieren.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen