Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder im Ausland verwah- ren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an auslän- dische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.
Auskunftsersuchen. Handelspartner bezüglich Cryptowerten unterliegen in der Regel eigenen Regulierungen. Rechte und Pflichten der Trade Republic oder des Kunden bestimmen sich daher bisweilen auch nach diesen Regulierungen, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen können. Trade Republic wird entsprechende Auskünfte an ausländische Stellen und die Handelsplätze erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.
Auskunftsersuchen. Ausländische Fondsanteile, die im Ausland angeschafft oder veräußert wer- den oder die ein Kunde von der ebase im Inland oder im Ausland verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der ebase oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die ebase wird entsprechende Auskünfte an ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.
Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der ING im Inland oder im Ausland verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechts- ordnung. Rechte und Pflichten der ING oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die ING wird entsprechende Aus- künfte an ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.
Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die außerhalb Deutschlands angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von Trade Republic in Deutschland oder im Ausland verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Trade Republic oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.
Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Raisin Bank im Inland oder im Ausland verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Raisin Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Raisin Bank wird entsprechende Auskünfte an ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.
Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der S Broker AG & Co. KG im Inland oder im Ausland verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der S Broker AG & Co. KG oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die S Broker AG & Co. KG wird entspre- chende Auskünfte an ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflich- tet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.
Auskunftsersuchen. EPSO ist bestrebt, den Bewerbern im Einklang mit der Begründungspflicht sowie unter Beachtung der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses und der Datenschutzbestimmungen so viele Informationen wie möglich zur Verfügung zu stellen. Alle Auskunftsersuchen werden mit Blick auf diese Pflichten geprüft. Auskunftsersuchen sind über die EPSO-Website xxxxx://xxxx.xxxxxx.xx/xxxx_xx binnen zehn Kalendertagen, nachdem Sie Ihre Ergebnisse über Ihr EPSO-Konto erhalten haben, zu übermitteln.
Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von Santander im Inland oder im Ausland verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten von Santander oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechts- ordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Xxxxxxxxx wird entsprechende Auskünfte an ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.
Auskunftsersuchen. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland verwah- ren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Die Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechts- ordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Soweit die Bank hiernach im Einzelfall zur Auskunftserteilung unter Offenlegung des Namens des Kunden verpflichtet ist, wird sie ihn auffordern, die Offenlegung zu veranlassen. Kommt der Kunde der Aufforderung nicht nach, haftet er für sämtliche hieraus entste- henden Schäden.