Inlandsverwahrung. Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die Bank für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet die Bank auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream Banking AG.
Inlandsverwahrung. Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet Trade Republic für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet Trade Republic auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream Banking AG.
Inlandsverwahrung. Bei der Verwahrung von Fondsanteilen im Inland haftet die ebase für jedes Ver- schulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflich- tungen hinzuzieht. Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet die ebase auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream Banking AG.
Inlandsverwahrung. Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die Bank für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Hat der Kunde durch eigenes schuldhaftes Verhalten bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt, richtet sich der Anteil der Schadenstragung nach dem jeweiligen Mitverschulden. Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet die Bank auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream Banking AG.
Inlandsverwahrung. Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die ING für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet die ING auch für die Erfüllung der Pflichten der Clear- stream Banking AG.
Inlandsverwahrung. Bei der Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland haftet Trade Republic für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet Trade Republic auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream Banking AG.
Inlandsverwahrung. Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die Bank für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Die Bank haftet nicht für Pflichtverletzungen der Emissionsbanken oder der Clearstream Banking AG, es sei denn, die Bank hat die Pflichtverletzung schuldhaft mitverursacht oder die Pflichtverletzung trotz positiver Kenntnis vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.
Inlandsverwahrung. Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die Raisin Bank für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet die Raisin Bank auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream Banking AG.
Inlandsverwahrung. Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die Sparkasse für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfül- lung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit dem Kunden eine GS-Gut- schrift erteilt wird, haftet die Sparkasse auch für die Erfüllung der Pflich- ten der Clearstream Banking AG.
Inlandsverwahrung. Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die S Broker AG & Co. KG für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Er- füllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit dem Kunden eine GS-Gut- schrift erteilt wird, haftet die S Broker AG & Co. KG auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream Banking AG.