Common use of Sonderregelung Clause in Contracts

Sonderregelung. Die vermögenswirksame Anlage in bestimmten Fondsanteilen erfolgt nach den Vorschriften des Vermögensbildungsgesetzes auf einem gesonderten Unterdepot im UnionDepot (ver- mögenswirksames Unterdepot). Der Anleger kann Rechte aus einem vermögenswirksamen Unterdepot im UnionDepot nicht an Dritte abtreten, verpfänden, beleihen oder auf andere Weise belasten. Eine Bevollmächtigung zu einer Verfügung über das vermögenswirksame Unterdepot im UnionDepot ist nur auf den Todesfall möglich. Entgegen Ziffer 5.5 und Ziffer 5.6 der Bedingungen für UnionDepots können Anteilscheine weder ein- noch ausgeliefert werden. Die jährlichen Ausschüttungen der Fonds werden nicht ausgezahlt.

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Samples: www.hamburger-volksbank.de, www.sparda-hessen.de, www.vr-as.de

Sonderregelung. Die vermögenswirksame Anlage in bestimmten Fondsanteilen erfolgt nach den Vorschriften des Vermögensbildungsgesetzes auf einem gesonderten Unterdepot im UnionDepot (ver- ver­ mögenswirksames Unterdepot). Der Anleger kann Rechte aus einem vermögenswirksamen Unterdepot im UnionDepot nicht an Dritte abtreten, verpfänden, beleihen oder auf andere Weise belasten. Eine Bevollmächtigung zu einer Verfügung über das vermögenswirksame Unterdepot im UnionDepot ist nur auf den Todesfall möglich. Entgegen Ziffer 5.5 und Ziffer 5.6 der Bedingungen für UnionDepots können Anteilscheine weder ein- ein­ noch ausgeliefert werden. Die jährlichen Ausschüttungen der Fonds werden nicht ausgezahlt.

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Samples: www.volksbank-trier.de