Common use of Sonstige Aufwendungen Clause in Contracts

Sonstige Aufwendungen. Neben den der Verwaltungsgesellschaft zustehenden Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des Fonds: Werden für den Fonds externe Berater oder Anlageberater in Anspruch genommen, werden die dafür anfal- lenden Kosten dem Fondsvermögen entnommen, sofern diese Kosten nicht bereits durch die Verwaltungs- kosten der Verwaltungsgesellschaft abgegolten sind. Für die Erbringung der administrativen Tätigkeiten der Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung, Kunden- anfragen, Bewertung und Preisfestsetzung (einschließlich Steuererklärungen), Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften, Führung des Anteilinhaberregisters, Gewinnausschüttung, Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, Kontraktabrechnungen (einschließlich Versand der Zertifikate) und Führung von Aufzeichnun- gen ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, eine Vergütung auf Basis des Fondsvermögens oder auf Pau- schalbasis dem Fonds zu verrechnen. Sofern administrative Tätigkeiten von Dritten erbracht werden (siehe Abschnitt I Punkt 5. bzw. Abschnitt III), erhält der Dritte einen entsprechenden Anteil an der Administrationsgebühr für die übernommen administra- tiven Tätigkeiten.

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