Sonstige Nebenleistungen Musterklauseln

Sonstige Nebenleistungen. Die sonstigen Nebenleistungen sind kein per- manenter und garantierter Bestandteil der Vor- - Rollierend jedes Jahr nach Festsetzung des STI durch den Aufsichtsrat - Mindestinvestitionsvolumen: 1/3 des STI - Maximalinvestitionsvolumen: 1/2 des STI - Haltedauer: 4 Jahre (ab Investitionszeitpunkt) - Erreichen der Planzahlen und kurzfristigen Unternehmensziele - Anreizwirkung für die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes - Gleichschaltung der Interessenslage von Vorstandsmitgliedern und Aktionären - Retention-Wirkung für das Vorstandsmitglied - Setzt das vier Jahre zuvor getätigte Eigeninvestment voraus - Rollierend jedes Jahr nach Ablauf der vierjährigen Haltefrist des Eigeninvestments - Matching Ratio: 1:1 für jede Aktie des Eigeninvestments wird eine Aktie als Matching Shares übertragen - Begrenzung Kursentwicklung: bei 150% des ausbezahl- ten STI. Sollte der Aktienkurs während der Haltedauer um mehr steigen als 150% des für das Eigeninvestment relevanten STI, partizipiert das Vorstandsmitglied nicht mehr an einem weiteren Kursanstieg. In diesem Fall - Anreizwirkung für die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes - Gleichschaltung der Interessenslage von Vorstandsmitgliedern und Aktionären - Retention-Wirkung für das Vorstandsmitglied Service-Umsätze sind die Umsätze, die von Kunden aus Diensten generiert werden (d. h. Umsätze aus Festnetz- und Mobilfunk-Sprach- diensten – eingehenden und abgehenden Ge- rer Wachstumsstrategie auf der Kundensei- te (Privat- und Geschäftskunden) sowie der Einsparungen zur Förderung von Investitio- nen ab. Bei der Ermittlung des EBITDA AL wird das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) um die Abschreibungen der aktivierten Nutzungsrechte und die Zinsauf- sprächen – sowie Datendiensten), zuzüglich wendungen für die passivierten Leasing-Ver- - Planart: cash-settled und aktienbasiert - Erreichung der aus der Mittelfristplanung Roaming-Umsätzen, monatlicher Grundge- bindlichkeiten angepasst. Dies geschieht– im - Auszahlungszeitpunkt: Nach der Hauptversammlung, die auf das Ende der vierjährigen Planlaufzeit folgt - Zielparameter: 4 gleichgewichtete Ziele Return On Capital Employed (ROCE) Earning Per Share (EPS) Kundenzufriedenheit Mitarbeiterzufriedenheit - Aktienbasierung durch Abbildung als virtuelle Aktien über die Planlaufzeit - Berücksichtigung der realen Auszahlungen von Dividenden - Mögliche Zielerreichung der Zielparameter: 0%−150% - Anreizwirkung die langfristige Unternehmens- strategie u...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.