Sonstige Preisänderungen Musterklauseln

Sonstige Preisänderungen. Für Verbraucher gilt: Abgesehen von der oben beschriebenen Indexanpassung ist ONELayer nicht berechtigt die Preise einseitig zu erhöhen. Sollte ONELayer den Vertrag zu den vereinbarten Konditionen nicht mehr weiterführen können oder wollen, wird ONELayer den Vertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zum nächsten möglichen vertraglichen Kündigungstermin ordentlich aufkündigen. Zusammen mit der Kündigung wird ONELayer dem Kunden ein geändertes Angebot vorlegen. Nur wenn der Kunde dem geänderten Angebot explizit (schriftlich oder fernschriftlich) zustimmt wird die Leistung von ONELayer zu den geänderten Konditionen weiter erbracht. Widerspricht der Kunde oder äußert sich dieser nicht, endet der Vertrag zum ordentlichen Kündigungstermin. Für Unternehmer gilt: ONELayer hat das Recht die Preise nach Vorankündigung mit einer Frist von sechs (6) Wochen zu erhöhen. Die Vorankündigung erfolgt mittels der für den Rechnungsversand ausgewählten Methode (E-Mail oder Brief) und kann auch auf der Rechnung aufgedruckt werden. Der geänderte Preis gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen dem geänderten Preis widerspricht. Sofern der Kunde nicht widerspricht, wird das Vertragsverhältnis nach Ablauf der Frist zu den geänderten Konditionen/Preisen fortgesetzt. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. ONELayer hat das Recht die Preise nach Vorankündigung zu jedem ordentlichen Kündigungstermin zu erhöhen (Änderungskündigung). Die Vorankündigung erfolgt mittels der für den Rechnungsversand ausgewählten Methode (E-Mail oder Brief) mindestens unter Einhaltung der mit dem Kunden vereinbarten Kündigungsfrist, jedenfalls aber 6 Wochen vor dem ordentlichen Kündigungstermin. ONELayer wird den Kunden darin auf die Folgen des Widerspruches sowie auf die Folgen des Nicht-Widerspruches besonders hinweisen. Sollte der Kunde innerhalb der mindestens sechswöchigen Frist nicht widersprechen, gilt dies als Zustimmung und die neuen Konditionen/Preise als vereinbart. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung wird das Produkt zum ordentlichen Kündigungstermin gekündigt.
Sonstige Preisänderungen. Sonstige Preisänderungen erfolgen nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB, das der Kunde gerichtlich überprüfen lassen kann. Bei sonstigen Preisänderungen gilt der Grundsatz, dass die Stadtwerke bei Preissenkungen verpflichtet sind diese an den Kunden weiterzugeben und bei Preiserhöhungen zur Weitergabe an den Kunden berechtigt sind.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.