Preisbestandteile Musterklauseln

Preisbestandteile. 4.1 Im Strompreis sind folgende Kosten enthalten: Die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Erneuerbare-Energien-Umlage, die Netzentgelte (einschließlich der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage, der § 17f EnWG Offshore -Umlage, der Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und der § 19 Strom-NEV-Umlage), die Konzessionsabgaben sowie die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb und die Beschaffungs- und Vertriebskosten.
Preisbestandteile. Die Preise setzen sich aus dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis (Verbrauchspreis) zusam- men und enthalten die nachfolgend unter Ziff. 1.1, Ziff. 1.2.1 bis 1.2.2 sowie Ziff. 1.3 genannten Preisbestandteile:
Preisbestandteile. 2.1 Im Strompreis sind die folgenden Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Stromsteuer (Regelsatz), die Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb, die Konzessionsabgaben, die Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen des Kraft-Wärme- Kopplungsgesetzes (KWK-G) sowie die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), nach § 17f EnWG (Offshore- Netzumlage) und nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%, Bruttostrompreis).
Preisbestandteile. 2.1 Im Strompreis sind u.a. die Umsatzsteuer, die Stromsteuer (Regelsatz), die Entgelte für Netznutzung, Messung und Messstellenbetrieb, Abrechnung, die Konzessionsabgaben sowie die Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) enthalten.
Preisbestandteile. In den Netto-Strompreisen sind folgende Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Kosten der Abrechnung, die Netzentgelte, die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb, die Stromsteuer und die Konzessionsabgabe sowie die Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), die § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Haftungsumlage und die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer.
Preisbestandteile. Im Strompreis sind folgende Kosten enthalten:
Preisbestandteile. Im Strom- und im Erdgaspreis sind folgende Bestandteile enthalten:
Preisbestandteile. Der Strompreis (umseitig unter „Unser günstiger Strompreis“) setzt sich zusammen aus: ▶ einem Arbeitspreis „Energie pur“ je kWh ▶ einer Dienstleistungspauschale (siehe Ziffer 3.1) ▶ den Entgelten für Netznutzung, Messung und Abrechnung in der jeweils geltenden Höhe gemäß aktuellem Preisblatt des zuständigen Netzbetreibers (siehe Ziffer 3.2) ▶ den jeweils geltenden Steuern, Umlagen und sonstige staatlich veranlasste Belastungen in ihrer jeweils aktuellen Höhe (siehe Ziffer 3.3/3.4) ▶ Soweit umseitig ein Rabatt genannt ist, gilt dieser nur für die vereinbarte Anfangslaufzeit.
Preisbestandteile. 4.1 Unsere Nettopreise (ohne Umsatzsteuer) enthalten
Preisbestandteile. Die Nettopreise enthalten die Entgelte für Erzeugung, Bezug, Transport, Netzentgelte, den Messstellenbetrieb, die Messung , Vertrieb, und Abrechnung bei jährlichem Abrechnungszeitraum, die Konzessionsabgabe, staatlich veranlasste Komponenten (zum Stand dieser AGB: EEG-Umlage, KWKG-Umlage, Umlage nach § 17f EnWG, /§ 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, Umlage nach § 19 StromNEV) sowie die Stromsteuer. Die Nettopreise zuzüglich der Umsatzsteuer ergeben die Bruttopreise. Erhält der Kunde vom Messstellenbetreiber eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem i.S.d. Messstellenbetriebsgesetzes und / oder schließt der Kunde selbst einen Messstellenvertrag mit dem Messstellenbetreiber ab, ändert sich der Preis um den Betrag, um den sich auch das Entgelt für den Messstellenbetrieb ändert, das der Messstellenbetreiber der werkkraft gegenüber berechnet. Schließt der Kunde selbst einen Vertrag mit einem Messstellenbetreiber, rechnet der Messstellenbetreiber die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung direkt gegenüber dem Kunden ab. Die Kosten des Messstellenbetriebs sind in der Jahresrechnung gesondert ausgewiesen.