Sonstige Rechte und Pflichten. Mitwirkungspflicht des Kunden: Sofern sich die im Erstge- spräch gemachten Angaben über die persönlichen sowie finanziellen Verhältnisse, die Anlageziele, die Risikoneigung oder weitere Umstände, die eine Anlageberatung beeinflussen können, ändern, wird der Kunde diese Änderung der Anlage- beratung mitteilen, da diese Informationen die Grundlage der Anlageberatung bilden. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Anmerkungen zu A. II. 1.
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