Sicherungseinrichtung. Trade Republic ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (im Folgenden „EdW“) angeschlossen. Die EdW ist nach § 6 Abs. 1 des Anlegerentschädigungsgesetzes (im Folgenden “AnlEntG”) als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (im Folgenden "KfW”) errichtet. Das AnlEntG ist gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der EdW. Die EdW leistet eine Entschädigung nach der Maßgabe des AnlEntG, wenn ein zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen. Wann diese Voraussetzung gegeben ist, stellt die BaFin fest und veröffentlicht diese Feststellung im Bundesanzeiger. Der Entschädigungsanspruch beträgt 90% der Forderung des Anlegers aus Wertpapiergeschäften gegen Trade Republic, maximal jedoch EUR 20.000,00. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Weitere Ausschlussgründe sind in § 3 Abs. 2 AnlEntG geregelt. Wenn Trade Republic selbst Insolvenz anmelden muss und etwaige aus Wertpapiergeschäften resultierenden Zahlungen noch nicht auf dem Treuhandsammelkonto verbucht sind, ist der Kunde – wie vorstehend beschrieben – bis zu einem Betrag von EUR 20.000,00 durch die EdW geschützt. Dabei zählen allerdings Geschäfte in Cryptowerten (d.h. auch sog. Currency Token), die über Trade Republic handelbar sind, nicht zu den Wertpapiergeschäften im Sinne des AnlEntG (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 1 AnlEntG). Für Geschäfte in Cryptowerten besteht daher keine gesetzliche Entschädigungseinrichtung. Die von Trade Republic eingeschalteten Treuhandbanken sind einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung angeschlossen. Weitere Informationen sind im Informationsbogen für den Einleger und der Internetseite der jeweiligen Entschädigungseinrichtung zu entnehmen. Die jeweils zuständige Entschädigungseinrichtung wird dem Kunden durch Trade Republic mitgeteilt.
Sicherungseinrichtung. Die DELA-Verträge gehören in den Niederlanden zur Sicherungseinrichtung. Im – unwahrscheinlichen – Sicherungsfall besteht innerhalb der fest- gelegten Auffangregelungen eine Rückversicherung in Höhe der zu zahlenden Versicherungsleistungen. Alternativ wird versucht, den Vertrag mit einem anderen Anbieter fortzusetzen. Zuständige Sicherheitseinrichtung in den Niederlanden ist: Xx Xxxxxxxxxxxxx Xxxx, Xxxxxxxxx 0, 0000 XX Xxxxxxxxx bzw. Xxxxxxx 00, 0000 XX Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx.
Sicherungseinrichtung. Die Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossen. Die Bank ist befugt, der Sicherungseinrichtung oder einem von ihr Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember. 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).
Sicherungseinrichtung. Die DELA-Verträge gehören in den Niederlanden zur Sicherungseinrichtung.
Sicherungseinrichtung. Die Bank ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) angeschlossen.
Sicherungseinrichtung. Die Bank ist der für Banken mit Hauptsitz in Frankreich beste- henden Sicherungseinrichtung, dem Fonds de Garantie des Dépôts (nachstehend die „Sicherungseinrichtung“) angeschlos- sen. Als entschädigungsberechtigtem Einleger sind bis €100.000 ihrer Gesamteinlagen durch die Sicherungseinrichtung abgesi- chert. Nähere Einzelheiten erhalten Sie in englischer Sprache im Internet auf der Webseite der Sicherungseinrichtung unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xx. Eine sonstige Sicherung von Einlagen besteht nicht.
Sicherungseinrichtung. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen.
Sicherungseinrichtung. Die Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Die Bank ist befugt, der Sicherungseinrichtung oder einem von ihr Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sicherungseinrichtung. Produktbezogene Informationen zum Bausparvertrag Die Bausparkasse ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) ange- schlossen.
Sicherungseinrichtung. Die Bausparkasse ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Siche- rungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) angeschlossen.