Common use of Sonstige Rechte und Pflichten Clause in Contracts

Sonstige Rechte und Pflichten. Mitwirkungspflicht des Kunden: Sofern sich die im Erstge- spräch gemachten Angaben über die persönlichen sowie finanziellen Verhältnisse, die persönlichen Zielvorgaben, die Risikoneigung oder weitere Umstände, die die Vermögensver- waltung beeinflussen können, ändern, wird der Kunde diese Änderungen der Bank mitteilen. Auch ist der Kunde gehalten und verpflichtet, Abrechnungen, Reporting und sonstige Belege im Rahmen der Vermögensver- waltung zu prüfen und Einwendungen unverzüglich zu erheben. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Wealth Management und die Anmerkungen zu A. II. 1. Der Kunde kann Aufträge außerhalb des Vermögensverwal- tungsmandates jederzeit über die üblichen Orderwege der Bank zugunsten oder zu Lasten seiner übrigen Konten und Depots erteilen.

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