Sonstige Reparaturen. Für alle weiteren Reparaturen an den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln, die im Rahmen der „Wiedereinsatzpauschale“ bzw. „Kaufpauschale“ vom Leistungserbringer abgegeben wur- den, die außerhalb von Gewährleistung oder Garantie erforderlich sind, ist ein Kostenvoran- schlag (KVA) einzureichen. Diese Reparaturen sind nicht Bestandteil dieses Rahmenvertra- ges.
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Samples: Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Beitrittserklärung Zur Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung