Sorgfaltspflicht/Haftung. Der Entleiher/ die Entleiherin trägt Sorge dafür, das Leihgerät pfleglich zu behandeln und überlässt das Leihgerät keinem Dritten. Der Entleiher/ die Entleiherin haftet für sämtliche Schäden, Verluste und Funktionsbeeinträchtigungen, die an dem Leihgerät während der Vertragslaufzeit und danach bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe entstehen. Die Haftung besteht unabhängig davon, wer für den Schaden, Verlust bzw. die Funktionsbeeinträchtigung verantwortlich ist. Normale Abnutzungserscheinungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs stellen keinen Schaden dar. Das Leihgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren.
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Samples: Leihvertrag, Leihvertrag
Sorgfaltspflicht/Haftung. Der Entleiher/ Der/die Entleiherin Entleiher*in trägt Sorge dafür, das Leihgerät pfleglich zu behandeln und überlässt das Leihgerät keinem Dritten. Der Entleiher/ Der/die Entleiherin Entleiher*in haftet für sämtliche Schäden, Verluste und Funktionsbeeinträchtigungen, die an dem Leihgerät während der Vertragslaufzeit und danach bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe entstehen. Die Haftung besteht unabhängig davon, wer für den Schaden, Verlust bzw. die Funktionsbeeinträchtigung verantwortlich ist. Normale Abnutzungserscheinungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs stellen keinen Schaden dar. Das Leihgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren.
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Samples: Leihvertrag Tablet, Leihvertrag Tablet