Common use of Sorgfaltspflichten des Karteninhabers Clause in Contracts

Sorgfaltspflichten des Karteninhabers. 5.1. Unverzüglich nach Erhalt der Karte hat der KI seine Unterschrift auf der Karte an der dafür vorgesehenen Stelle anzubringen. 5.2. Der KI darf die Karte ausschließlich höchstpersönlich nutzen. 5.3. Die Karte enthält jedenfalls den Vor- und Zunamen des KI, die Kartennummer und die Gül- tigkeitsdauer. Unvollständige und/oder fehlerhafte personenbezogene Daten auf der Karte sind card complete umgehend bekannt zu geben. 5.4. Die Zusendung, mit welcher die PIN und/oder der Secure Code dem KI übermittelt wird, ist unverzüglich nach Erhalt zu öffnen, die PIN und der Secure Code sind zur Kenntnis zu neh- men und anschließend zu vernichten. 5.5. Die ausschließlich dem KI bekannt gegebene PIN bzw. die gemäß Punkt 17.8. geänderte PIN und der Secure Code dürfen niemandem zur Kenntnis gebracht werden, auch nicht den Mitarbeitern der card complete. Der KI ist zur strengsten Geheimhaltung von PIN und Secure Code sowie der jeweiligen an seine Mobiltelefonnummer übermittelten mobileTAN (während der Gültigkeitsdauer von maximal 5 Minuten nach Versendung an den KI für die ViS/MCID Transaktion) verpflichtet und hat darauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht werden. Er hat deren Weitergabe, deren Notieren auf der Karte, deren gemein- same Verwahrung mit der Karte oder gleichartige auf eigenen Willensentschluss des KI be- ruhende Handlungen zu unterlassen. 5.6. Der KI ist zur sicheren Verwahrung seiner Karte verpflichtet und hat sich in angemessenen Abständen vom Fortbesitz der Karte zu überzeugen. Die Zurücklassung der Karte in Räum- lichkeiten oder an Orten, zu welchen sich unbefugte Dritte ohne erheblichen Aufwand Zu- gang verschaffen können, stellt beispielsweise keine sichere Verwahrung dar. 5.7. Der KI hat jenes mobile Endgerät, auf welches die mobileTAN übermittelt werden durch ge- eignete Sicherheitsmaßnahmen vor unbefugter Kenntnisnahme der jeweiligen mobileTAN (während der Gültigkeitsdauer der jeweiligen mobileTAN) durch Dritte zu schützen. 5.8. Wird die Karte verloren oder gestohlen oder stellt der KI missbräuchliche Verwendungen mit der Karte fest, so hat er dies unverzüglich fernmündlich oder fernschriftlich unterfertigt card complete zu melden. Der KI hat bei fernmündlicher Benachrichtigung seine Identität und Berechtigung durch die Angabe personenbezogener Daten glaubhaft zu machen. Wird die als abhandengekommen gemeldete Karte später wieder gefunden, ist sie unverzüglich entwertet (z.B. durch Zerschneiden) card complete zurückzugeben und darf nicht weiter verwendet werden. card complete empfiehlt dem KI, bei Verlust oder Diebstahl der Karte jedenfalls eine unverzügliche Meldung bei jenen örtlich zuständigen Behörden zu tätigen, die zur Entgegennahme derartiger Anzeigen berufen sind und empfiehlt weiters, sofern von den örtlich zuständigen Behörden vorgesehen, auch die Herausgabe einer Anzeigebestäti- gung einzufordern. Die behördliche Anzeige ersetzt jedoch keinesfalls die Meldung an card complete.

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Samples: Card Framework Agreement, Rahmenvereinbarung Für Airplus Visa Corporate Cards, Rahmenvereinbarung Für Airplus Visa Corporate Cards

Sorgfaltspflichten des Karteninhabers. 5.1. Unverzüglich nach Erhalt der Karte hat der KI seine Unterschrift auf der Karte an der dafür vorgesehenen Stelle anzubringenanzu- bringen. 5.2. Der KI darf die Karte ausschließlich höchstpersönlich nutzen. 5.3. Die Karte enthält jedenfalls den Vor- und Zunamen des KI, die Kartennummer und die Gül- tigkeitsdauerGültigkeitsdauer. Unvollständige und/oder fehlerhafte personenbezogene Daten auf der Karte sind card complete umgehend bekannt zu geben. 5.4. Die Zusendung, mit welcher die PIN und/oder der Secure Registrierungs-Code dem KI übermittelt wird, ist unverzüglich nach Erhalt zu öffnen, die PIN und der Secure Code sind zur Kenntnis zu neh- men nehmen, der Registrierungs-Code, soferne sich der KI gemäß Punkt 17. für die Teilnahme an VbV/MCSC entscheidet, umgehend für eine Registrierung im Internet zu verwenden, und anschließend zu vernichten. 5.5. Die ausschließlich dem KI bekannt gegebene PIN bzw. die gemäß Punkt 17.8. geänderte PIN und der Secure Registrierungs-Code sowie die gemäß Punkt 17. gewählten Passwörter dürfen niemandem zur Kenntnis gebracht werden, auch nicht den Mitarbeitern Mitar- beitern der card complete. Der KI ist zur strengsten Geheimhaltung von PIN und Secure Code PIN, Registrierungs-Code, seiner gemäß Punkt 17. gewählten Passwörter, sowie der jeweiligen an seine Mobiltelefonnummer übermittelten mobileTAN (während der Gültigkeitsdauer Gültig- keitsdauer von maximal 5 Minuten nach Versendung an den KI für die ViSVbV/MCID MCSC Transaktion) verpflichtet und hat darauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht werden. Er hat deren Weitergabe, deren Notieren auf der Karte, deren gemein- same ge- meinsame Verwahrung mit der Karte oder gleichartige auf eigenen Willensentschluss des KI be- ruhende beruhende Handlungen zu unterlassen. 5.6. Der KI ist zur sicheren Verwahrung seiner Karte verpflichtet und hat sich in angemessenen Abständen vom Fortbesitz der Karte zu überzeugen. Die Zurücklassung der Karte in Räum- lichkeiten Räumlichkeiten oder an Orten, zu welchen sich unbefugte Dritte ohne erheblichen Aufwand Zu- gang Zugang verschaffen können, stellt beispielsweise keine sichere Verwahrung dar. 5.7. Der KI hat jenes mobile Endgerät, auf welches die mobileTAN übermittelt werden durch ge- eignete geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor unbefugter Kenntnisnahme der jeweiligen mobileTAN (während der Gültigkeitsdauer der jeweiligen mobileTAN) durch Dritte zu schützen. 5.8. Wird die Karte verloren oder gestohlen oder stellt der KI missbräuchliche Verwendungen mit der Karte fest, so hat er dies unverzüglich fernmündlich oder fernschriftlich unterfertigt card complete zu melden. Der KI hat bei fernmündlicher Benachrichtigung Benach- richtigung seine Identität und Berechtigung durch die Angabe personenbezogener Daten glaubhaft zu machen. Verlust oder Diebstahl sind überdies sofort den örtlichen Behörden anzuzeigen. Wird die als abhandengekommen abhanden gekommen gemeldete Karte später wieder gefunden, ist sie unverzüglich entwertet (z.B. durch Zerschneiden) card complete zurückzugeben und darf nicht weiter verwendet werden. card complete empfiehlt dem KI, bei Verlust oder Diebstahl der Karte jedenfalls eine unverzügliche Meldung bei jenen örtlich zuständigen Behörden zu tätigen, die zur Entgegennahme derartiger Anzeigen berufen sind und empfiehlt weiters, sofern von den örtlich zuständigen Behörden vorgesehen, auch die Herausgabe einer Anzeigebestäti- gung einzufordern. Die behördliche Anzeige ersetzt jedoch keinesfalls die Meldung an card complete.

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Samples: Austrian Miles & More World Business Mastercard® Rahmenvereinbarung, Austrian Miles & More World Business Mastercard® Rahmenvereinbarung