Sorgfaltspflichten des Karteninhabers Musterklauseln

Sorgfaltspflichten des Karteninhabers. 5.1. Unverzüglich nach Erhalt der Karte hat der KI seine Unterschrift auf der Karte an der dafür vorgesehenen Stelle anzubringen. 5.2. Der KI darf die Karte ausschließlich höchstpersönlich nutzen. 5.3. Die Karte enthält jedenfalls den Vor- und Zunamen des KI, die Kartennummer und die Gül- tigkeitsdauer. Unvollständige und/oder fehlerhafte personenbezogene Daten auf der Karte sind card complete umgehend bekannt zu geben. 5.4. Die Zusendung, mit welcher die PIN und/oder der Secure Code dem KI übermittelt wird, ist unverzüglich nach Erhalt zu öffnen, die PIN und der Secure Code sind zur Kenntnis zu neh- men und anschließend zu vernichten. 5.5. Die ausschließlich dem KI bekannt gegebene PIN bzw. die gemäß Punkt 17.8. geänderte PIN und der Secure Code dürfen niemandem zur Kenntnis gebracht werden, auch nicht den Mitarbeitern der card complete. Der KI ist zur strengsten Geheimhaltung von PIN und Secure Code sowie der jeweiligen an seine Mobiltelefonnummer übermittelten mobileTAN (während der Gültigkeitsdauer von maximal 5 Minuten nach Versendung an den KI für die ViS/MCID Transaktion) verpflichtet und hat darauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht werden. Er hat deren Weitergabe, deren Notieren auf der Karte, deren gemein- same Verwahrung mit der Karte oder gleichartige auf eigenen Willensentschluss des KI be- ruhende Handlungen zu unterlassen. 5.6. Der KI ist zur sicheren Verwahrung seiner Karte verpflichtet und hat sich in angemessenen Abständen vom Fortbesitz der Karte zu überzeugen. Die Zurücklassung der Karte in Räum- lichkeiten oder an Orten, zu welchen sich unbefugte Dritte ohne erheblichen Aufwand Zu- gang verschaffen können, stellt beispielsweise keine sichere Verwahrung dar. 5.7. Der KI hat jenes mobile Endgerät, auf welches die mobileTAN übermittelt werden durch ge- eignete Sicherheitsmaßnahmen vor unbefugter Kenntnisnahme der jeweiligen mobileTAN (während der Gültigkeitsdauer der jeweiligen mobileTAN) durch Dritte zu schützen. 5.8. Wird die Karte verloren oder gestohlen oder stellt der KI missbräuchliche Verwendungen mit der Karte fest, so hat er dies unverzüglich fernmündlich oder fernschriftlich unterfertigt card complete zu melden. Der KI hat bei fernmündlicher Benachrichtigung seine Identität und Berechtigung durch die Angabe personenbezogener Daten glaubhaft zu machen. Wird die als abhandengekommen gemeldete Karte später wieder gefunden, ist sie unverzüglich entwertet (z.B. durch Zerschneiden) card complete zurückzugeben und darf ...
Sorgfaltspflichten des Karteninhabers. Der Karteninhaber ist auch im eigenen Interesse verpflichtet, - eine physische Debitkarte sorgfältig zu verwahren. Eine Weitergabe der Debitkarte an dritte Personen ist nicht zulässig,. - das mobile Endgerät, auf dem eine digitale Debitkarte oder die P2P-Funktion aktiviert ist, sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe des mobilen Endgerätes an dritte Personen ohne vorherige Deaktivierung der darauf gespeicherten digitalen Debitkarte(n) oder P2P- Funktionen ist nicht zulässig. Der persönliche Code, und die Wallet-PIN und bei Verwendung der P2P-Funktion die P2P-PIN sind geheim zu halten und dürfen niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern des Kreditinstituts, anderen Kontoinhabern oder anderen Karteninhabern bekannt gegeben werden. Der persönliche Code, und die Wallet-PIN und die P2P-PIN dürfen nicht am mobilen Endgerät abgespeichert werden. Bei der Verwendung des persönlichen Codes, und der Wallet-PIN und der P2P-PIN ist darauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht werden hat der Kunde alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um diese vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Bei Zahlungen mit der Debitkarte im Fernabsatz (Punkt II.5.) ist der Karteninhaber verpflichtet, bei Verwendung der Signatur-App alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um den Signatur-Code vor unbefugten Zugriffen zu schützen. - bei Eingabe der Kartendaten und Verwendung der Signatur-App darauf zu achten, dass die Eingabe nicht von Dritten ausgespäht wird, und die von ihm im Zuge des Zahlvorganges verwendeten Internetseiten zu schließen und nicht nur deren Anzeige zu beenden, sodass es einem unberechtigten Dritten nicht möglich ist, auf diese zuzugreifen, - unverzüglich die Sperre der Debitkarte für Zahlungen im Fernabsatz zu veranlassen, wenn er in Kenntnis davon ist, dass ein unbefugter Dritter Zugang zu seinen Kartendaten hat.
Sorgfaltspflichten des Karteninhabers. 5.1 Der Karteninhaber hat die Übereinstimmung der während des Zahlungsvorgangs zur Authentifizierung innerhalb des 3D-Secure-Verfahrens übermittelten Transaktionsdetails mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen und Fiserv unverzüglich zu informieren. Ebenso muss es der Karteninhaber Fiserv unverzüglich melden, wenn er die Aufforderung zur Bestätigung eines Zahlungsvorgangs erhält, den er nicht getätigt hat. 5.2 Der Karteninhaber hat das Risiko eines unberechtigten Zugriffs auf sein Endgerät u. a. durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren (z. B. durch eine passwortgeschützte Zugangssperre). Zudem muss er sicherstellen, dass, wenn er ein biometrisches Merkmal statt eines Passworts für den Zugang zu seinem Endgerät nutzt, nur sein eigenes biometrisches Merkmal auf dem Endgerät gespeichert ist. 5.3 Der Karteninhaber hat das Betriebssystem des von ihm verwendeten Endgerätes auf dem neuesten Stand zu halten und keine Veränderung der Administratorrechte vorzunehmen bzw. vom Hersteller gesetzte Nutzungseinschränkungen zu entfernen (Jailbreaking, Rooting). 5.4 Das Endgerät, auf welches die SMS für das smsTAN-Verfahren gesandt werden soll, sollte nicht gleichzeitig für die Internetzahlung genutzt werden. Die Kommunikationskanäle sind physisch getrennt zu halten. 5.5 Dem Karteninhaber ist bekannt, dass Fiserv und die Firma ihn niemals per E-Mail, SMS oder Anruf zur Registrierung oder Bekanntgabe seiner Registrierungsdaten auffordern wird. Diese „Nutzungsbedingungen Kreditkarteninfo online und SMS@lert“ regeln die Verwendung der Zusatzoptionen Kreditkarteninfo online und SMS@lert. Sie ergänzen die „Bedingungen für die Fiserv Mastercard Business Card für Karteninhaber“. Im Falle von Widersprüchen zwischen den „Bedingungen für die Fiserv Mastercard Business Card für Karteninhaber“ und den „Nutzungsbedingungen Kreditkarteninfo online und SMS@lert“ gehen die „Bedingungen für die Fiserv Mastercard Business Card - Karteninhaber“ vor.
Sorgfaltspflichten des Karteninhabers. 5.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seinem Passwort erlangt. Insbesondere darf das Passwort nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden. Bei Eingabe des Passwortes hat der Karteninhaber sicherzustellen, dass Dritte dieses nicht ausspähen können. 5.2 Stellt der Karteninhaber fest, dass eine andere Person Kenntnis von seinem Passwort erlangt hat, oder besteht seitens des Karteninhabers der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung seines Passwortes, ist er verpflichtet, Fiserv unverzüglich telefonisch oder per E-Mail hiervon zu unterrichten. Fiserv wird in diesem Fall den Zugang des Nutzers zu Kreditkarteninfo online sperren lassen. Fiserv wird eine Sperre aufheben oder die Zugangsdaten des Karteninhabers austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie die Firma oder den Karteninhaber unverzüglich. 5.3 Da Angriffe auf die Sicherheit von Kreditkarteninfo online möglich sind, hat der Karteninhaber im eigenen Interesse die zur Abwehr dieser Gefahren erforderlichen Maßnahmen zu treffen und seinen Rechner von allen Programmen freizuhalten, die die Sicherheit gefährden können (z. B. Computerviren und sog. Trojanische Pferde). Hierbei können ihn diverse handelsübliche Virenschutz- und Firewall-Programme unterstützen, die nur effektiv sind, wenn auch ihre regelmäßigen Updates genutzt werden. 5.4 Gibt der Karteninhaber dreimal hintereinander ein falsches Passwort ein, so wird sein Zugang zu Kreditkarteninfo online automatisch gesperrt. Eine Freigabe des Zugangs ist durch die korrekte Beantwortung der Passwortfrage oder durch die Anforderung eines neuen Passworts bei Fiserv möglich.
Sorgfaltspflichten des Karteninhabers. 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter Kenntnis von sei- nem persönlichen Passwort erlangt. Es darf insbesondere nicht Dritten mitgeteilt, auf der Kreditkarte vermerkt oder in einer anderen Weise zusammen mit der Kreditkarte aufbewahrt werden. Das persönliche Passwort darf auch nicht elektronisch gespei- chert werden oder leicht ermittelbar sein (wie etwa Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen). Bei der Eingabe des persönlichen Passworts ist sicherzustellen, dass Dritte dieses nicht ausspähen. 4.2 Der Karteninhaber ist gehalten, auf seinem Computer eine aktuelle Anti-Virensoft- ware zu verwenden. 4.3 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Online-Transaktionen Zugang zu seinem Mobilgerät erlangt. Die Bank wird den Karteninhaber weder per E-mail noch telefonisch zur Registrierung oder Bekanntgabe seiner Registrierungsdaten auffordern. 4.4 Das Mobilgerät, auf das die mTAN per SMS übermittelt werden soll, darf nicht gleichzeitig für die Online-Kreditkartenzahlung genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationskanäle). 4.5 Für die Sicherheit von SMS, die auf dem Mobilgerät eingehen, hat der Karteninha- ber durch geeignete Maßnahmen (z. B. passwortgeschützte Zugangssperre) zu sorgen. 4.6 Der Karteninhaber hat die ihm von der Bank per SMS übermittelten Transaktions- daten auf Übereinstimmung mit den von ihm für die Online-Kreditkartenzahlung vor- gesehenen Daten abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Kreditkartenzahlung ab- zubrechen und die Bank zu informieren.
Sorgfaltspflichten des Karteninhabers. Neben den Sorgfaltspflichten aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Schutz Ihrer Authentifizierungselemente haben Sie insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass - Sie Ihre Besitzelemente (z. B. Ihr Android Gerät) vor unbefugtem Zugriff ande- rer Personen sicher verwahren, vor unbefugter Einsichtnahme und Nutzung der Google Pay App schützen (z. B. durch Gerätesperre), - Sie Ihre Wissenselemente (z. B. die PIN oder den Entsperrcode für Ihr Android Gerät) geheim halten und keinem Dritten bekannt geben, - Sie Ihre Seinselemente (z. B. Ihren Fingerabdruck) nur dann als Authenti- fizierungselement verwenden, wenn auf Ihrem Android Gerät keine Seins- elemente anderer Personen gespeichert sind.
Sorgfaltspflichten des Karteninhabers. Soweit in diesen Kundenrichtlinien Pflichten des Karteninhabers geregelt werden, ist nicht nur der Karteninhaber, sondern auch der Kontoinhaber verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten und für die Einhaltung der Bestimmungen Sorge zu tragen. Achtung: Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber haben die in diesen Kundenrichtlinien angeführten Mitwirkungspflichten, insbesondere die nachfolgend angeführten Sorgfaltspflichten zu beachten. Deren Verletzung kann zu Schadenersatzpflichten oder zur Minderung von Schadenersatzansprüchen gegen das Kreditinstitut führen. Die Haftung von Konto- und Karteninhaber ist im Falle leichter Fahrlässigkeit bei nicht streng authorisierten Zahlungsvorgängen jedoch auf einen Betrag von maximal EUR 50,00 beschränkt.

Related to Sorgfaltspflichten des Karteninhabers

  • Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endgerät er- langt. Die App ist gegen unberechtigte Freigaben – z. B. durch ein sicheres Passwort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z. B. durch sogenannte Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen. 4.2 Das Endgerät, das zur Freigabe der Transaktion dient, sollte nicht gleichzeitig für die Internet-Zahlungen genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationska- näle). 4.3 Der Karteninhaber hat die Übereinstimmung der von der Bank dem Nutzer über- mittelten Transaktionsdaten mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen und die Bank zu informieren. 4.4 Der Karteninhaber hat die App nur aus offiziellen App-Stores (Apple App Store oder Google Play Store) herunterzuladen und die für die App vorgesehenen Updates regelmäßig zu installieren.

  • Pflichten des Mieters 1. Der Mieter muss alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Mietgegenstands sowie etwaiger Ersatzfahrzeuge insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung, des Güterkraftverkehrsgesetzes und der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn erfüllen. 2. Bei der Benutzung von mautpflichtigen Straßen hat der Mieter für die vollständige und rechtzeitige Entrichtung der anfallenden Straßennutzungsgebühren zu sorgen. Der Mieter stellt den Vermieter in voller Höhe von diesen Straßennutzungsgebühren frei. Alternativ kann der Vermieter beim Mieter in voller Höhe Rückgriff nehmen. Für die Bearbeitung von nicht entrichteten Mautgebühren fällt bei dem Vermieter ein Verwaltungsaufwand an, für den der Mieter 10 Euro für jeden Fall als Aufwandspauschale zu zahlen hat. Der Mieter ist jedoch berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder nur ein niedrigerer Schaden entstanden ist. 3. Der Mieter wird dafür sorgen, dass der Mietgegenstand nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers behandelt wird. Der Mietgegenstand ist vom Mieter wie sein Eigentum zu behandeln, was eine regelmäßige Reinigung innen sowie außen mit sich zieht. Der Mietgegenstand ist im Rahmen des vertraglichen Verwendungszweckes schonend zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Insbesondere sind die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachten. Der Mieter stellt sicher, dass der Mietgegenstand nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird. 4. Der Mieter muss die laufenden Kontroll- und Wartungsmaßnahmen gemäß Betriebsanleitung, wie Prüfen und Ergänzen von Motoröl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, Frostschutz, Fließfett, Scheibenreiniger und Reifendruck durchführen. 5. Den Kraftstoff stellt der Mieter. Der Mietgegenstand wird mit mindestens ¼ voller Tankfüllung übergeben und ist mindestens ¼ voll wieder zurückzugeben. Für AdBlue® Tanks gilt diese Regelung analog. Es erfolgt keine Gutschrift für eine Übertankung. Abweichend hiervon wird die V-Klasse mit vollem Tank übergeben und ist mit vollem Tank (1/1) zurückzugeben. Ist der Mietgegenstand bei Rückgabe nicht ordnungsgemäß betankt, so wird der Vermieter die Fehlmenge ausgleichen und dem Mieter die Kosten für die Betankung zum tagesgültigen Kraftstoff- bzw. AdBlue® Preis, zuzüglich einer Servicegebühr von 20 Euro in Rechnung stellen. 6. Der Mieter wird den Mietgegenstand dem Vermieter so rechtzeitig zur Durchführung der Arbeiten gemäß Abschnitt X. Xxxxxx 1 und 2 zur Verfügung stellen bzw. den Mietgegenstand in die vom Vermieter benannte Werkstatt bringen, dass die erforderlichen Wartungen und Verschleißreparaturen gemäß dem vom Vermieter festgelegten Betreuungskonzept sowie die Untersuchungen und Prüfungen des Mietgegenstands aufgrund gesetzlicher Vorschriften ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

  • Sorgfaltspflichten Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Gleiches gilt für andere geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind und die nicht unter Satz 1 fallen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.

  • Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachten.

  • Pflichten des Vermieters (1) Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Soweit wir auch Bedienungspersonal stellen, verschaffen wir dem Mieter die Dienste des Bedienungspersonals. Das Bedienungspersonal ist für die Mietdauer in vollem Umfang den Weisungen des Mieters unterworfen. (2) Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Aufstellungsort und endet mit deren Abtransport; bei Meinungsverschiedenheiten ist die Tachoscheibe des Fahrzeugs maßgebend. (3) Wir sind stets bemüht, die vom Mieter gewünschten oder angegebenen Termine oder Fristen einzuhalten. Dies setzt voraus, dass der Abruf der Betonfördergeräte an einem Werktag (außer Samstag), mindestens 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit erfolgt. (4) Die Nichteinhaltung vereinbarter Mietzeiten berechtigen den Mieter nur zum Rücktritt, wenn er uns zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. (5) Bei Umständen, die uns die Bereitstellung der Mietsache erschweren, verschiebt sich der Beginn der Mietzeit um die Dauer der Behinderung; gleiches gilt für eine vom Mieter für die Bereitstellung gesetzte Frist, insbesondere für Nachfristen gemäß §§ 281 I, 323 I BGB. Diese Fristverlängerung tritt auch dann ein, wenn wir uns mit der Bereitstellung bereits in Verzug befinden. Vor Ablauf der verlängerten Bereitstellungszeit/-frist ist der Mieter weder zum Rücktritt noch zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt. Wird ein vereinbarter Bereitstellungstermin auf Grund erschwerender Umstände um mehr als einen Monat überschritten, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Der Mieter kann bereits zu einem früheren Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, - wenn sein Leistungsinteresse infolge der Nichteinhaltung der Bereitstellungszeit weggefallen ist, - wenn wir die Bereitstellung ernsthaft und endgültig ablehnen oder - wenn sonstige besondere Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den früheren Rücktritt rechtfertigen. (6) Erschwerende Umstände sind z. B. Naturereignisse, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, sonstige, durch politische und wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferanten und in fremden Betrieben eintreten und von denen die Aufrechterhaltung des Vermietungsbetriebes abhängig ist. Wir können uns auf diese Umstände jedoch nicht berufen, soweit sie für uns vorhersehbar und vermeidbar waren. (7) Ist der Mieter wegen einer Pflichtverletzung zum Rücktritt berechtigt, hat er sich nach unserer Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. (8) Wir haften bei einer Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 20 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 120 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind – auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mieters ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. (9) Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Mieter berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Mieters auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 120 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Mieters wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Mieters zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mieters ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. (10) Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben beim Abruf haftet der Mieter. Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten.

  • Pflichten des Kunden 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der TNG sachge- recht und sorgfältig zu nutzen. 4.2 Der Kunde hat die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die des Bundesdatenschutz- gesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten. Hingewiesen wird darauf, dass die unaufgeforderte Übersendung von Informationen und Leistungen, z.B. unverlangter Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon, unter bestimmten Um- ständen gesetzlich verboten ist. 4.3 Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Nutzung keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu speichern, on- line oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten, auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für solche Inhalte, die im Sinne der § 130, 130 a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt 4.4 Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstel- lung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm und/oder nach seinen Informationen für ihn von der TNG erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon ggf. abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz und Wettbewerbsrecht, verstößt. Näheres regelt die Benutzerordnung. 4.5 Der Kunde verpflichtet sich, die TNG im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltli- 4.6 Vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung hat der Kunde sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung einverstanden ist. 4.7 Soweit eine Telefon-Flatrate Bestandteil des Vertrages ist, nutzt der Kunde diese maßvoll und nur für den Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Weitere besondere Verpflichtungen in diesem Zusammenhang: a) Der Kunde verpflichtet sich, die Telefon-Flatrate nicht missbräuchlich zu verwenden. Insbesondere wird er keine Verbindungen herstellen, um Dritten Telekommunikati- onsdienstleistungen zu erbringen oder um diese an Dritte weiterzuveräußern oder um hierfür sonstwie eine Gegen- leistung zu erzielen. Insoweit verpflichtet sich der Kunde auch, die Telefon-Flatrate nicht für Massenkommunikation wie z.B. Fax Broadcast, Call Center oder Tele-Marketing- Aktionen einzusetzen. b) Im Falle einer zweckwidrigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die TNG berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen, den Telekommunikationsanschluss zu sperren sowie die Entgelte für die angefallenen Verbindungen zu berechnen. Daneben kann von dem Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von € 150,00 für die Berechnung der Verbindungen verlangt werden. Es steht dem Kunden frei, einen geringeren Scha- den nachzuweisen. Weitergehende Schadensersatzansprü- che der TNG bleiben unberührt.

  • Pflichten des Nutzers 5.1 Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Darlehensvermittlung und bei der Nutzung der Plattform wahrheitsgemäße, korrekte und vollständige Angaben zu machen. 5.2 Er verpflichtet sich ferner, die Plattform nicht in missbräuchlicher Art und Weise zu nutzen, sondern nur bestimmungsgemäß und nur im Rahmen gesetzlich zulässiger Zwecke. Er ist beispielsweise nicht berechtigt, in die Funktionalitäten der Website einzugreifen oder in anderer Weise als über die von Teylor bereitgestellte Benutzeroberfläche und gemäß den Vorgaben auf die Funktionalitäten zuzugreifen. Die Plattform darf nur in dem gesetzlich zulässigen Rahmen genutzt werden, insbesondere, wenn eine Funktion der Plattform zum Upload (Heraufladen) von Daten, Inhalten oder Materialien verwenden wird, oder wenn über die Plattform mit anderen Nutzern in Kontakt getreten wird. Der Nutzer ist verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte, insbesondere nicht solche, die gegen strafrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche, lizenzrechtliche oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen, auf der Plattform anzeigen zu lassen, anzubieten oder zu verbreiten, auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen oder Verknüpfungen (Links) zu solchen Seiten bereitzustellen. Teylor prüft die von Xxxxxxx veröffentlichten Inhalte nicht und übernimmt für diese keine Verantwortung. Wird Teylor ein Verstoß gegen die hierin enthaltenen Regelungen mitgeteilt, entfernt Teylor solche etwaig rechts- oder sittenwidrigen Inhalte, Hinweise oder Links ohne weitere Prüfung. Der betreffende Nutzer ist verpflichtet, Teylor von allen etwaigen Ansprüchen Dritter (einschließlich anderer Nutzer), die aus der schuldhaften Verletzung dieser Nutzungsvoraussetzungen durch sie resultieren bzw. mit dieser im Zusammenhang stehen, freizustellen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Xxxxxx schuldhaft Inhalte wettbewerbswidriger Art und/oder solche Inhalte, an denen sie nicht über die zur Nutzung und/oder Veröffentlichung erforderlichen Rechte verfügen, auf der Plattform einstellen, veröffentlichen oder auf andere Weise nutzen. 5.3 Sämtliche Nutzer müssen sich auf xxx.xxxxxx.xx einmalig registrieren. Handelt es sich bei dem Nutzer um eine juristische Person, sind bei der Registrierung zudem Angaben zu mindestens einer verantwortlichen und vertretungs-/ handlungsberechtigten natürlichen Person zu machen (z.B. einem Mitglied der Geschäftsleitung). Nach Eingabe der an Teylor zu übermittelnden personen- und/ oder unternehmensbezogenen Daten, wird für den Nutzer ein persönliches Nutzerkonto für die Plattform generiert. Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren und nur ein Nutzerkonto unterhalten. Handelt es sich bei dem Nutzer um eine juristische Person, können die für den Nutzer handelnden natürlichen Personen voneinander unabhängige Zugriffsberechtigungen für das Nutzerkonto beantragen. Die Registrierung wird dem Nutzer von Teylor vorbehaltlich der Angabe aller im Registrierungsprozess geforderten Informationen bestätigt und durch Rückbestätigung des Nutzers abgeschlossen (E-Mail, Linkbestätigung). Erst mit der Rückbestätigung durch den Nutzer kommt der Nutzungsvertrag auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (und der Datenschutzerklärung) zu Stande. Mit den erzeugten Benutzerdaten kann sich der Nutzer auf der Plattform anmelden und auf den geschützten Bereich zugreifen. Teylor behält sich vor, die Identität der Nutzer zu verifizieren, bevor diese auf den geschützten Bereich (oder Teile hiervon) zugreifen können. Die Plattform darf nur durch registrierte Nutzer auf eigene Rechnung genutzt werden. Sofern natürliche Personen als Nutzer zugelassen sind, müssen diese unbeschränkt geschäftsfähig sein und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. 5.4 Der Nutzer ist verpflichtet, einen Identification Code (Identifikationsmerkmal, persönliche Kennung), ein Passwort oder eine andere Sicherheitsinformation geheim zu halten und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Teylor behält sich vor, jeglichen Identification Code, jegliches Passwort oder jegliche andere Sicherheitsinformation und/ oder den Zugang zur Plattform bzw. zum Nutzerkonto zu sperren, falls gegen diese Verpflichtung verstoßen wird, oder falls Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass Dritte unbefugt in den Besitz dieser Informationen gelangt sind. 5.5 Sofern der Nutzer falsche, unwahre oder unvollständige Angaben macht, ist Teylor insbesondere berechtigt, die Darlehensanfrage unbearbeitet zu lassen. Sollte Teylor vom Kreditnehmer vorsätzlich falsche oder unwahre, unrichtige oder unvollständige Angaben erhalten oder sollte er vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die in diesen Geschäftsbedingungen genannten oder gegen gesetzliche Pflichten oder Regelungen verstoßen, behält sich Teylor insbesondere vor, Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen, die betroffenen Angaben oder Materialien zu löschen und den Kreditnehmer in besonders schweren Fällen oder im Wiederholungsfall von der Nutzung der Plattform und von der Darlehensvermittlung auszuschließen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. 5.6 Teylor behält sich alle Rechte an den Inhalten und Materialien, die auf der Plattform bereitgestellt oder übermittelt werden, vor. Diese Geschäftsbedingungen gewähren dem Nutzer kein Recht zur Nutzung von Marken, Markenelementen oder Logos, die in den Diensten von Teylor verwendet werden. Rechtliche Hinweise, die in oder im Zusammenhang mit den Diensten von Teylor angezeigt werden, dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert werden.

  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen.

  • Mitteilungspflichten Kunden haben Schäden an der Kundenanlage, durch die Heizwasserverluste eintreten und/ oder durch die die Qualität des Heizmediums verändert wird, dem FVU unverzüglich mitzuteilen und beseitigen zu lassen.

  • Sorgfaltspflicht Die Lernenden tragen dafür Sorge, das Leihgerät pfleglich zu behandeln. Eine Weitergabe des Leihgeräts an Dritte ist nicht zulässig. Falls vorhanden, sind die Leihgeräte mit der ausgehändigten Schutzhülle zu nutzen und aufzubewahren. Diese fängt kleinere Stöße und Stürze ab. Die Lernenden haben dafür Sorge zu tragen, dass das Leihgerät funktionsfähig, der Akku aufgeladen, ist. Das Leihgerät ist in ordnungsgemäßem Zustand unter Berücksichtigung normaler Abnutzung inklusive allem Zubehör nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 3 zurückzugeben.