Sorgfaltspflichten in Bezug auf Mandanten Musterklauseln

Sorgfaltspflichten in Bezug auf Mandanten. Ist der Anwendungsbereich des GwG für den Rechtsanwalt als Verpflichteter eröff- net, unterscheidet das GwG in Abhängigkeit von der Höhe des Risikos der Geldwä- sche und Terrorismusfinanzierung zwischen allgemeinen, vereinfachten und ver- stärkten Sorgfaltspflichten. Im Normalfall sind die allgemeinen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Bei einem nur geringen Risiko finden nur vereinfachte Sorgfaltspflichten Anwendung. In diesem Fall kann der Umfang der Maßnahmen, die zur Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten zu treffen sind, angemessen reduziert werden. Liegt ein erhöhtes Risiko vor, müssen in Ergänzung zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten zusätzliche Maßnahmen (verstärkte Sorgfaltspflichten) ergriffen werden.