Allgemeine Sorgfaltspflichten Musterklauseln

Allgemeine Sorgfaltspflichten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, durch angemessene Massnahmen sicherzustellen, dass keine Manipulationen, insbesondere keine miss- bräuchlichen Transaktionen möglich sind und die Terminals vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt sind. Der Vertragspartner hat sein Personal in der korrekten Handhabung und Benützung der Infra- struktur in angemessenen Zeitabständen, insbesondere bei deren Inbe- triebnahme, zu schulen. Zudem weist er sein Personal auf Massnahmen hin, die zur Vermeidung von Missbrauch und Betrug zu treffen sind.
Allgemeine Sorgfaltspflichten. A. Ein Konto gilt ab dem Tag als meldepflichtiges Konto, an dem es nach den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in den Abschnitten II–VII als solches identifiziert wird und, sofern nichts anderes vorgesehen ist, müssen die Informatio- nen in Bezug auf ein meldepflichtiges Konto jährlich in dem Kalenderjahr gemeldet werden, das dem Jahr folgt, auf das sich die Informationen beziehen.
Allgemeine Sorgfaltspflichten. Du hast als Karteninhaber die Karte sofort nach Erhalt unverzüglich zu unterschreiben. Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhandenkommt und missbräuchlich genutzt wird. Bei Nutzung besonderer Authentifizierungsverfahren hat der Karteninhaber vor der Autorisie- rung die Übereinstimmung der zur Authentifizierung übermittelten Transaktionsdaten (z. B. Zahlbetrag, Datum) mit den für den Zahlungsauftrag vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Feststellung von Abweichungen ist die Transaktion abzubrechen und der Verdacht auf miss- bräuchliche Verwendung der Ikano Bank unverzüglich anzuzeigen Die IKEA Family Kreditkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, sodass einem Ab- handenkommen und Missbrauch vorgebeugt wird. Du hast Sorge dafür zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von Deiner PIN oder Authentifizierungselementes erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der IKEA Family Kreditkarte vermerkt sein oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Stellst Du den Verlust oder Diebstahl Deiner IKEA Family Kreditkarte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nut- zung der Karte, der Kartendaten oder der persönlichen PIN oder eines sonstigen vereinbarten Authentifizierungselementes fest, hast Du die Ikano Bank unverzüglich davon zu unterrichten und die Sperrung der Karte zu veranlassen. Hierzu kannst Du den Kartensperrdienst: Ikano Bank (publ.) Zweigniederlassung Deutschland, Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxxxxx, Tel: +00 0000 000000 nutzen oder eine Repräsentanz des jeweiligen VISA -Verbundes kontaktieren (Sperranzeige). Du hast der Ikano Bank Änderungen Deines Namens, Deiner Anschrift oder Deiner Bank- verbindung sowie sonstige im Antrag gemachten Angaben unverzüglich in Schriftform (§ 126 BGB) bekanntzugeben oder in Deinem Onlinebanking zu ändern. Durch die Verletzung dieser Verpflichtung kannst Du Mehraufwendungen der Ikano Bank verursachen, die Du dann zu tragen hast. Ein Diebstahl oder Missbrauch der IKEA Family Kreditkarte ist bei der Polizei anzuzeigen. Die Pflichten dieses Abschnitts gelten auch, sofern Du den Verdacht hast, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz Deiner IKEA Family Kreditkarte gelangt ist oder eine miss- bräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN vor- liegt. Für den Ersatz einer verlorenen, gestohlenen, missbräuchlich verwendeten oder sonst nicht autorisiert genutzten Karte berechnet die ...
Allgemeine Sorgfaltspflichten a) Anwendungsbereich Die allgemeinen Sorgfaltspflichten sind die Identifizierungspflicht, auch bezo- gen auf einen etwaig abweichenden wirtschaftlich Berechtigten, die Abklärung des Hintergrunds und kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung sowie die Feststellung der so genannten "PEP"-Eigenschaft, ob es sich also um eine politisch exponierte Person oder eine ihr nahestehende Person handelt. Die allgemeinen Sorgfaltspflichten sind vom Rechtsanwalt in den folgenden Fällen zu erfüllen (§ 10 Abs. 3 Satz 1 GwG):
Allgemeine Sorgfaltspflichten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, durch angemessene und geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass keine Manipulationen, insbesondere keine missbräuchlichen Transaktionen möglich sind. Der Vertragspartner hat sein Personal in der korrekten Handhabung und Benützung der Infrastruktur in angemessenen Zeitabständen, insbesondere bei Einführung der Infrastruktur, zu schulen. Zudem weist er sein Personal auf Massnahmen hin, die zur Ver- meidung von Missbrauch und Betrug zu treffen sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, die Vorschriften und Vor- gaben der internationalen Kartenorganisationen (Visa International, Master- Card International etc.) sowie von SPS, insbesondere den PCI Data Security Standard (vgl. xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx), jederzeit einzuhalten. Dies gilt auch für mögliche Anpassungen und/oder Erweiterungen der anwendbaren Standards.
Allgemeine Sorgfaltspflichten. Der Kunde muss seine Zugangsdaten zu dem geschützten Bereich der Webseite vor dem Zugriff Dritter schützen. Er darf seine Zugangsdaten nur über den von bevestor zur Verfügung gestellten Zugang an bevestor übermitteln. Die mTAN ist ebenfalls vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Allgemeine Sorgfaltspflichten. A. Ein Konto gilt ab dem Tag als MELDEPFLICHTIGES KONTO, an dem es nach den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in den Abschnitten II bis VII als solches identifiziert wird und, sofern nichts anderes vorgesehen ist, müssen die Informationen in Bezug auf ein MELDEPFLICHTIGES KONTO jährlich in dem Kalenderjahr gemeldet werden, das dem Jahr folgt, auf das sich die Informationen beziehen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.