Sozial-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen sowie in Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen.
Sozial-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deut- schen Sozialgerichten sowie in Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen.
Sozial-Rechtsschutz vor Verwaltungsbehörden für die Wahrnehmung rechtlicher Inter- essen in Widerspruchsverfahren, die den nach § 2 f) bb) versicher- ten Verfahren vorangehen,
Sozial-Rechtsschutz. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten , z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Arbeitsunfall, Sozialrente.
Sozial-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht auch Ver- sicherungsschutz für Widerspruchsverfahren, die diesen Ge- richtsverfahren vorangehen.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichts- verfahren vorangehen.
Sozial-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen nach einem Verkehrsunfall vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen. Es besteht Versicherungsschutz bereits in einem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren (z. B. Durchsetzung von Renten- ansprüchen nach einem Verkehrsunfall).
Sozial-Rechtsschutz a) um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahr- zunehmen (allgemeiner Sozial-Rechtsschutz). Sie haben Schutz ab dem gerichtlichen Verfahren. Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Sie haben Schutz bereits ab dem außergerichtlichen Verfahren.
b) um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Behörden, Körper- schaften o.ä. sowie deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen, im Zusammenhang mit der Teilnahme am Verkehr in einer versicher- ten Eigenschaft (Verkehrs Sozial-Rechtsschutz). Sie haben Schutz bereits ab dem außergerichtlichen Verfahren. (Beispiel: Sie haben nach einem Wegeunfall einen ablehnenden Bescheid der Berufs- genossenschaft (BG) erhalten, gegen den Sie mit anwaltlicher Hilfe Widerspruch ein- legen.)
Sozial-Rechtsschutz. Um Ihre rechtlichen Interessen in • Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie • in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen.
Sozial-Rechtsschutz. Sie haben Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen in Verfahren vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen. Versicherungs- schutz besteht auch, um rechtliche Interessen in Widerspruchsverfahren wahrzunehmen, die solchen Verfahren vorgeschaltet sind. B.3.11 Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Sie haben Versicherungsschutz für Ihre Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. (Im Disziplinarrecht geht es um Dienstver- gehen, zum Beispiel von Beamten oder Soldaten. Im Standesrecht geht es um berufsrechtliche Belange von freien Berufen. Dies betrifft zum Beispiel angestellte Ärzte oder angestellte Rechtsanwälte.) B.3.12 Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Xxxxxxxx Sie haben Versicherungsschutz, um sich durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten beraten zu lassen. Wird der Rechtsanwalt über die Beratung oder eine Auskunft hinaus tätig? Dann erstatten wir nur die durch den Rat oder die Auskunft entstandenen Kosten. Dies tun wir im Rahmen der dafür vorgesehenen gesetzlichen Gebühren (siehe B.4.1.1). Die mit Ihnen vereinbarte Selbstbeteiligung ziehen wir nicht ab. Haben Sie den Rechtsschutz PLUS gegen Mehrbeitrag versichert? Dann erweitert sich Ihr Versicherungsschutz nach B.3.15.5. B.3.13 Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen Sie haben Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Zu- sammenhang mit der Anschaffung, der Installation oder dem Betrieb einer Photovoltaikanlage wahrzunehmen. Die Ausschlüsse nach C.2.2.4 und C.2.2.12 wenden wir insoweit nicht an. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind: • Die Anlage ist nach der jeweils einschlägigen Landesbauordnung genehmigungs- beziehungsweise verfahrensfrei. • Außerdem muss sich die Anlage auf der Dachfläche eines Objekts befinden, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Anlage zur privaten oder zur gewerb- lichen Nutzung betrieben wird. Wir erstatten in diesen Fällen Kosten bis zu 00.000 € je Rechtsschutzfall. Über diesen Betrag hinaus haben Sie nur dann Versicherungsschutz, wenn Sie den Rechtsschutz PLUS gegen Mehrbeitrag mit uns vereinbart haben. Sehen Sie hierzu unter B.3.15.3. B.3.14 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Haben Sie gegen Mehrbeitrag den Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten nach B.1.4 mit uns vereinbart? Oder den Rechtsschutz für nicht selbst genutzte Wohneinheiten, gewerbliche Einhei...
Sozial-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahrzu- nehmen. Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung recht- licher Interessen in dem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsver- fahren. B.3.11 Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. (Im Disziplinarrecht geht es um Dienstvergehen, zum Beispiel von Beamten B.3.12 Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Xxxxxxxx für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten. In diesem Fall übernehmen wir die Beratungskosten ohne Abzug der Selbstbeteiligung. Wird der Rechtsanwalt darüber hin- aus tätig, erstatten wir nur die durch den Rat oder die Auskunft entstan- denen Kosten. Die Kostenerstattung ist auf die dafür vorgesehenen gesetzlichen Gebühren begrenzt (siehe B.4.1.1 Satz 4). Falls Sie den Rechtsschutz-PLUS gegen Mehrbeitrag versichert haben, erweitert sich Ihr Versicherungsschutz entsprechend B.3.14.5. B.3.13 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Falls Sie den Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten (siehe B.1.4) oder den Rechtsschutz für nicht selbst genutzte Wohneinheiten, gewerbliche Einheiten und Grundstücke (siehe B.1.5) gegen Mehrbeitrag versichert haben, besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus • Miet- und Pachtverhältnissen (Beispiel: Streitigkeiten wegen Miet- erhöhung), • sonstigen Nutzungsverhältnissen (Beispiel: Streitigkeit um ein Wohn- recht), • dinglichen Rechten. (Dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen, zum Beispiel Eigentum.) Dies gilt nur dann, wenn Ihre Interessenwahrnehmung Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betrifft. (Beispiel: Streitigkeiten um den Verlauf der Grundstücksgrenze.) B.3.14 Haben Sie den Rechtsschutz-PLUS gegen Mehrbeitrag versichert, so erweitert sich Ihr Versicherungsschutz darüber hinaus wie folgt: B.3.14.1 im Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht nach B.3.2
a. Abweichend von C.2.2.9 b. besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus den dort aufgeführten Kapitalanlagegeschäften sowie Geld- und Vermögensanlagen.
b. Abweichend von C.2.2.13 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im ursächlichen Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grund...