Sozial-Rechtsschutz Musterklauseln

Sozial-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen sowie in Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen.
Sozial-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deut- schen Sozialgerichten sowie in Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen.
Sozial-Rechtsschutz aa) vor Verwaltungsbehörden für die Wahrnehmung rechtlicher Inter- essen in Widerspruchsverfahren, die den nach § 2 f) bb) versicher- ten Verfahren vorangehen,
Sozial-Rechtsschutz aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten;
Sozial-Rechtsschutz. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten, z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Arbeitsunfall, Sozialrente. 3 Monate Wartezeit
Sozial-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen nach einem Verkehrsunfall vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen. Es besteht Versicherungsschutz bereits in einem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren (z. B. Durchsetzung von Renten- ansprüchen nach einem Verkehrsunfall).
Sozial-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren (z. B. Klagen im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld). für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (Disziplinarrecht: es geht um Dienstvergehen z. B. von Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange z. B. von Ärzten). Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasing- nehmer und Fahrer eines Kraftfahrzeugs zu Land, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger. Versicherungsschutz besteht für Ihren • privaten sowie den • beruflichen Bereich. Dieser Versicherungsschutz kann nur abgeschlossen werden oder bestehen bleiben, wenn Sie oder Ihr ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartner keine selbstständige Tätigkeit ausüben, aus der im letzten Kalenderjahr ein Gesamtjahresumsatz von über 30.000 Euro erzielt wurde. Wann liegt eine selbstständige Tätigkeit vor? Wenn mit einer Tätigkeit Einkünfte erzielt werden sollen und diese Tätigkeit wirtschaftlich und organisatorisch in „eigener Regie“ aus- geübt wird (also ohne – wie bei einem Arbeitsverhältnis – fremden Weisungen zu unterliegen). Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit der Planung, Ausübung oder mit der Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit wahrnehmen.
Sozial-Rechtsschutz a) um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahr- zunehmen (allgemeiner Sozial-Rechtsschutz). Sie haben Schutz ab dem gerichtlichen Verfahren. Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Sie haben Schutz bereits ab dem außergerichtlichen Verfahren.
Sozial-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerich- ten wahrzunehmen.
Sozial-Rechtsschutz. Um Ihre rechtlichen Interessen in • Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie • in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen.