Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. Alle behördlichen und gesetzlichen Vorgaben bzgl. des Flugbetriebs müssen eingehalten werden, insbesondere die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemann- ten Fluggeräten (Drohnenverordnung), die Vorgaben der Luftverkehrszulassungsordnung sowie die Luftverkehrs- ordnung (§ 21 ff. LuftVo). Dazu zählen beispielsweise: • Bei einem Gewicht ab 0,25 kg muss eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers angebracht werden – auch auf Modellfluggeländen. • Bei einem Gewicht ab 2 kg müssen darüber hinaus besondere Kenntnisse („Drohnen-Führerschein“) nach- gewiesen werden. • Bei Flügen über Wohngrundstücken mit Einsatz einer Kamera muss der durch den Betrieb über dem jewei- ligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dem Überflug ausdrücklich zugestimmt haben. • Ab einer Höhe von 100 m dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis eingeholt wurde. Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenhei- ten verletzt, gilt Xxxxxx 26 AHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten).
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. 2.1 Der unmittelbare Vorvertrag muss mindestens für ein volles Jahr bestanden haben.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. A4-1. Der Versicherungsnehmer hat eine unveränderliche Kennzeichnung des Fahrrades sicherzustellen und nachzuweisen. Dies kann eine vorhandene Rahmennummer oder eine fachgerechte Codierung sein. Der Nachweis kann durch Originalrechnungen, - bescheinigungen oder vergleichbare Nachweise erfolgen.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. Voraussetzung zur Erlangung der Rücktrittsdeckung ist der Abschluss der Versicherung spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Abschlusstag des Mietvertrages, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. 1.1. Der Versicherungsnehmer ist in folgenden Eigenschaften versichert, als: - berechtigte(r) Lenker des(der) versicherten Fahrzeuge(s), - berechtigte(r) Lenker eines zur Teilnahme am Verkehr bestimmten Fahrzeuges (Land-, Luft-, Wasserfahrzeug), - Insasse in einem zur Teilnahme am Verkehr bestimmten Fahrzeug (Land-, Luft-, Wasserfahrzeug), - Fußgänger, - Radfahrer, - Vertragspartner eines Vertrages, der ein für den Straßenverkehr bestimmtes Fahrzeug (bei Motorfahrzeugen das versicherte Fahrzeug) betrifft, - Eigentümer und Halter des(der) versicherten Fahrzeuge(s), - Inhaber einer Lenkberechtigung nach dem Führerscheingesetz für Fahrzeuge im Straßenverkehr.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Kosten für - Flugtickets, - Eisenbahnfahrscheine - Schiffsfähren oder - Fernbusse vollständig mit einem Account, einer Virtual Card bzw. einer Corporate Card bezahlt wurden, der/ die Versicherungsschutz vorsieht (Vertrag zugunsten Dritter).
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz a) Der Versicherungsnehmer muss gegen den Dritten einen rechtskräftig gewordenen und vollstreckbaren Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, gerichtlicher Vergleich) über mindestens 0.000 € (Classic) bzw. 0.000 € (Premium) erwirkt haben. Gleichgestellt ist ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel, aus der hervorgeht, dass sich der Dritte persönlich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich, sofern alle behördli- chen und gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Flugbetriebs eingehal- ten werden, insbesondere die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten (Drohnenverordnung), die Vorgaben der Luftverkehrszulassungsverordnung, die EU-Drohnenverordnung 2019/947 und 2020/746 sowie die Luftverkehrsordnung (§21 ff LuftVo.). Sollte der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verlet- zen, gilt B3-3.3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (Leistungsfreiheit bei Verletzung der Obliegenheit).
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. 1.1 Die Versicherung kann nur von Aktivmitgliedern des Crui- sing Club der Schweiz CCS und Clubs, die mit dem CCS eine Vereinbarung getroffen haben, abgeschlossen wer- den. Clubaustritt oder Verlust der Mitgliedschaft ist an- zeigepflichtig.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die gesamten Anmietkosten mit einer Corporate Card, einer Virtual Card oder einem Account beglichen worden sind und der im Mietvertrag ausgewiesene Mietzeitraum höchstens 31 Tage beträgt. Bei Langzeitanmietungen von mehr als 31 Tagen besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn jeweils für maximal 31 Tage entsprechende Zwischenabrechnungen mit eigenem Bezahlvorgang erfolgen oder nach Ablauf von maximal 31 Tagen ein neuer Mietvertrag mit eigener Vertragsnummer erstellt wird.