Soziale und ethische Nachhaltigkeit Musterklauseln

Soziale und ethische Nachhaltigkeit. ISH geht davon aus, dass LIEFERANTEN die Chancengleichheit und Gleichbehandlung der Mitarbeiter/Innen fördert – ungeachtet ihrer Religion, sozialen Herkunft, Nationalität, Alter, Behinderung, Rangs, sexueller Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation sowie des Geschlechts oder Veteranenstatus. ISH beharrt darauf, dass LIEFERANTEN die Würde, Persönlichkeitsrechte wie auch die Privatsphäre des Einzelnen respektieren. ISH dringt darauf, dass LIEFERANTEN niemand gegen seinen Willen beschäftigt oder zur Arbeit zwingt. ISH verfügt, dass LIEFERANTEN inakzeptable Behandlungen von Arbeitskräften nicht dulden. Dies schließt psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigungen sowie Diskriminierung ein. ISH setzt sich dafür ein, dass LIEFERANTEN eine angemessene Entlohnung vornehmen und die gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlöhne gewährleisten. ISH legt zugrunde, dass LIEFERANTEN die gesetzlich festgelegten maximalen Arbeitszeiten des jeweiligen Landes einhalten. ISH beansprucht, dass LIEFERANTEN die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten anerkennen und Angehörige von Arbeitnehmerorganisationen bzw. Gewerkschaften weder bevorzugen noch benachteiligen. ISH macht zur Bedingung, dass LIEFERANTEN keine Arbeitnehmer/Innen beschäftigen oder deren Anstellung dulden, die nicht über das Mindestalter von 15 Jahren verfügen. Davon sind Länder ausgenommen, die im Rahmen der ILO Konvention 138 den Tatbestand von Entwicklungsländern erfüllen. In diesen Fällen gilt das Mindestalter von 14 Jahren. ISH fordert dazu auf, dass LIEFERANTEN sich ihrer Verantwortung stellen und für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter/Innen sorgen. In diesem Zusammenhang sind Risiken zu minimieren sowie optimale Vorkehrungen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten zu treffen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.