Sozialversicherung. die/den Auszubildende/n zu den gesetzlichen Sozialversicherungen anzumelden, unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Landwirtschaftskammer unter Beifügung dieser Vertragsniederschrift zu beantragen. Entsprechendes gilt bei späteren Änderungen von wesentlichen Vertragsinhalten.
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