Sozialversicherung. Stipendien der DFG begründen kein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis. Die Zahlungen sind kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV. Sie unterliegen daher nicht der Sozialver- sicherungspflicht. Die Bewilligungsempfängerin bzw. der Bewilligungsempfänger ist selbständig tätig im Sinne des § 18 EStG.
Appears in 6 contracts
Samples: Förderverträge, Fördervertrag, Fördervertrag
Sozialversicherung. Stipendien der DFG begründen kein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis. Die Zahlungen sind kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV. Sie unterliegen daher nicht der Sozialver- sicherungspflicht. Die Bewilligungsempfängerin bzw. der Bewilligungsempfänger ist selbständig tätig im Sinne des § 18 EStG..
Appears in 1 contract
Samples: Förderverträge