Speicherung der Dokumente Musterklauseln

Speicherung der Dokumente. Die Bank speichert Mitteilungen während der Gesamtdauer des bestehenden Kreditverhältnisses. Die Bank ist innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen jederzeit in der Lage, dem Kreditnehmer auf dessen Anforderung eine papierhafte Ausfertigung dieser Mitteilungen zur Verfügung zu stellen.
Speicherung der Dokumente. Die Bank stellt die Dokumente (Kontoauszüge, Zinsinformationen, individuelle Kundenkor- respondenz, etc) mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Ansicht, zum Spei- chern oder zum Ausdruck zur Verfügung. Innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ist die Bank jederzeit in der Lage, dem Kunden papierhafte Ausfertigungen dieser Mitteilungen zur Verfügung zu stellen. Hierfür wird die Bank ein Entgelt erheben. Die Höhe ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsver- zeichnis. Stand: 4. Oktober 2022
Speicherung der Dokumente. (1) In dem Online-Postfach werden Dokumente zur Verfügung ge- stellt und dort les- und abrufbar sein. Die Bank empfiehlt den Abruf und die lokale Speicherung bzw. Aufbewahrung eines eigenen Aus- drucks bei dem Teilnehmer.
Speicherung der Dokumente. Die Bank stellt die Dokumente (Kontoauszüge, Zinsinformationen, individuelle Kunden- korrespondenz, etc) mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Ansicht, zum Spei- chern oder zum Ausdruck zur Verfügung.. Innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ist die Bank jederzeit in der Lage, dem Kunden papierhafte Ausfertigungen dieser Mitteilungen zur Verfügung zu stellen. Hierfür wird die Bank ein Entgelt erheben. Die Höhe ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsver- zeichnis. Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung verarbeitet der Verantwortliche personenbezogene Daten von Ihnen und speichert sie für die Dauer, die zur Erfüllung der festgelegten Zwecke und gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, um welche Daten es sich dabei handelt, auf welche Weise sie verarbeitet werden und wel- che Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen. Daten, die als Pflichtangaben gekennzeichnet sind, sind entweder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsschluss erforderlich. Die Nichtbereitstellung der abgefragten Daten kann für Sie rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile haben. So kann es z. B. zu einer Ablehnung des Vertragsschlusses oder zu schlechteren Vertragskonditionen kommen.
Speicherung der Dokumente. (1) Im Postkorb aufrufbare Dokumente werden während der Laufzeit der Nutzungsvereinbarung dem Teilnehmer für einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist die Bank berechtigt, diese zu entfernen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.