Common use of Speicherung von Abonnentendaten und Datenschutz Clause in Contracts

Speicherung von Abonnentendaten und Datenschutz. Die ÜSTRA ist berechtigt, die ihr anlässlich einer Bestellung übermittelten Kundendaten im Zusammenhang mit der Ab- wicklung der Bestellung zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen- bezogener Daten durch die ÜSTRA erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dabei berücksich- tigt die ÜSTRA die Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung, das heißt, dass personenbezogene Daten nur in dem zur Vertragserfüllung/Vertragsrealisierung unbedingt erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet werden. Näheres zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Anlage 3.2: Bedingungen für das Einzel-Abonnement - Besondere Bedingungen für den Onlineverkauf Gemäß dem Gemeinschaftstarif für den Großraum-Verkehr Hannover (GVH) werden im Einzel-Abonnement die Monats- karte übertragbar sowie die Monatskarte persönlich ausgegeben. Die Durchführung der Abonnementverträge einschließ- lich der Abrechnung für alle im GVH zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen erfolgt ausschließlich durch die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (kurz: ÜSTRA). Hierfür gelten zusätzlich zum Gemeinschaftstarif diese Abonnementbedingungen. Maßgebend ist auch für laufende Ver- träge die jeweils gültige Fassung des Gemeinschaftstarifs und dieser Abonnementbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt.

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Speicherung von Abonnentendaten und Datenschutz. Die ÜSTRA ist berechtigt, die ihr anlässlich einer Bestellung übermittelten Kundendaten im Zusammenhang mit der Ab- wicklung der Bestellung zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen- bezogener Daten durch die ÜSTRA erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dabei berücksich- tigt berück- sichtigt die ÜSTRA die Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung, das heißt, dass personenbezogene Daten nur in dem zur Vertragserfüllung/Vertragsrealisierung unbedingt erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet werden. Näheres zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten ist in der Datenschutzerklärung geregeltgere- gelt. Anlage 3.2: Bedingungen für das Einzel-Abonnement - Besondere Bedingungen für den Onlineverkauf Gemäß dem Gemeinschaftstarif für den Großraum-Verkehr Hannover (GVH) werden im Einzel-Abonnement die Monats- karte übertragbar sowie die Monatskarte persönlich ausgegeben. Die Durchführung der Abonnementverträge einschließ- lich der Abrechnung für alle im GVH zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen erfolgt ausschließlich durch die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (kurz: ÜSTRA). Hierfür gelten zusätzlich zum Gemeinschaftstarif diese Abonnementbedingungen. Maßgebend ist auch für laufende Ver- träge die jeweils gültige Fassung des Gemeinschaftstarifs und dieser Abonnementbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt.

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Speicherung von Abonnentendaten und Datenschutz. Die ÜSTRA ist berechtigt, die ihr anlässlich einer Bestellung übermittelten Kundendaten im Zusammenhang mit der Ab- wicklung Abwick- lung der Bestellung zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen- bezogener personenbezo- gener Daten durch die ÜSTRA erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dabei berücksich- tigt berücksichtigt die ÜSTRA die Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung, das heißt, dass personenbezogene Daten nur in dem zur Vertragserfüllung/Vertragsrealisierung unbedingt erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet werden. Näheres zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Anlage 3.24: Bedingungen für das Einzel-Abonnement - Besondere Bedingungen für den Onlineverkauf Erwerb der Ausbildungsnetzkarte als „Schulfahrkarte“ („Schulfahrkarte“) Gemäß dem Gemeinschaftstarif für den Großraum-Verkehr Hannover (GVH) werden im Einzel-Abonnement Schulfahrkarten ausschließlich an die Monats- karte übertragbar sowie gesetzlichen Xxxxxx der Schülerbeförderung (nachfolgend Kostenträger genannt) – vgl. Teil B Abschnitt II. Nr. 4.3 Abs. 1 Buchst. b) für die Monatskarte persönlich ausgegebenberechtigten Xxxxxxx nach Abs. 4 Buchst. b) – in gebündelter Form für das jeweilige Schuljahr ausge- geben. Die Durchführung der Abonnementverträge einschließ- lich Verträge einschließlich der Abrechnung für alle im GVH zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen Verkehrsunter- nehmen erfolgt ausschließlich durch die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (kurz: ÜSTRA)Region Hannover. Hierfür Für den Erwerb der Schulfahrkarte gelten zusätzlich zum Gemeinschaftstarif diese Abonnementbedingungendie nachfolgenden Bedingungen. Maßgebend ist auch für laufende Ver- träge Verträge die jeweils gültige Fassung des Gemeinschaftstarifs und dieser Abonnementbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkanntBedingungen für den Erwerb der Schulfahrkarte.

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Speicherung von Abonnentendaten und Datenschutz. Die ÜSTRA ist berechtigt, die ihr anlässlich einer Bestellung übermittelten Kundendaten im Zusammenhang mit der Ab- wicklung der Bestellung zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen- bezogener Daten durch die ÜSTRA erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dabei berücksich- tigt die ÜSTRA die Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung, das heißt, dass personenbezogene Daten nur in dem zur Vertragserfüllung/Vertragsrealisierung unbedingt erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet werden. Näheres zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Anlage 3.24: Bedingungen für das Einzel-Abonnement - Besondere Bedingungen für den Onlineverkauf Erwerb der Schulfahrkarte Gemäß dem Gemeinschaftstarif für den Großraum-Verkehr Hannover (GVH) werden im Einzel-Abonnement Schulfahrkarten ausschließlich an die Monats- karte übertragbar sowie gesetzlichen Xxxxxx der Schülerbeförderung (nachfolgend Kostenträger genannt) – vgl. Teil B Abschnitt II. Nr. 4.3 Abs. 1 Buchst. b) für die Monatskarte persönlich berechtigten Xxxxxxx nach Abs. 4 Buchst. b) – in gebündelter Form für das jeweilige Schuljahr ausgegeben. Die Durchführung der Abonnementverträge einschließ- lich Verträge einschließlich der Abrechnung für alle im GVH zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen Verkehrsunter- nehmen erfolgt ausschließlich durch die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (kurz: ÜSTRA)Region Hannover. Hierfür Für den Erwerb der Schulfahrkarte gelten zusätzlich zum Gemeinschaftstarif diese Abonnementbedingungendie nachfolgenden Bedingungen. Maßgebend Maßge- bend ist auch für laufende Ver- träge Verträge die jeweils gültige Fassung des Gemeinschaftstarifs und dieser Abonnementbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkanntBedingungen für den Erwerb der Schulfahrkarte.

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