Speicherung von Abonnentendaten und Datenschutz. Die ÜSTRA ist berechtigt, die ihr anlässlich einer Bestellung übermittelten Kundendaten im Zusammenhang mit der Ab- wicklung der Bestellung zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen- bezogener Daten durch die ÜSTRA erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dabei berücksich- tigt die ÜSTRA die Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung, das heißt, dass personenbezogene Daten nur in dem zur Vertragserfüllung/Vertragsrealisierung unbedingt erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet werden. Näheres zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Anlage 3.2: Bedingungen für das Einzel-Abonnement - Besondere Bedingungen für den Onlineverkauf Gemäß dem Gemeinschaftstarif für den Großraum-Verkehr Hannover (GVH) werden im Einzel-Abonnement die Monats- karte übertragbar sowie die Monatskarte persönlich ausgegeben. Die Durchführung der Abonnementverträge einschließ- lich der Abrechnung für alle im GVH zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen erfolgt ausschließlich durch die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (kurz: ÜSTRA). Hierfür gelten zusätzlich zum Gemeinschaftstarif diese Abonnementbedingungen. Maßgebend ist auch für laufende Ver- träge die jeweils gültige Fassung des Gemeinschaftstarifs und dieser Abonnementbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt.
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Speicherung von Abonnentendaten und Datenschutz. Die ÜSTRA ist berechtigt, die ihr anlässlich einer Bestellung übermittelten Kundendaten im Zusammenhang mit der Ab- wicklung der Bestellung zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen- bezogener Daten durch die ÜSTRA erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dabei berücksich- tigt berück- sichtigt die ÜSTRA die Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung, das heißt, dass personenbezogene Daten nur in dem zur Vertragserfüllung/Vertragsrealisierung unbedingt erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet werden. Näheres zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten ist in der Datenschutzerklärung geregeltgere- gelt. Anlage 3.2: Bedingungen für das Einzel-Abonnement - Besondere Bedingungen für den Onlineverkauf Gemäß dem Gemeinschaftstarif für den Großraum-Verkehr Hannover (GVH) werden im Einzel-Abonnement die Monats- karte übertragbar sowie die Monatskarte persönlich ausgegeben. Die Durchführung der Abonnementverträge einschließ- lich der Abrechnung für alle im GVH zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen erfolgt ausschließlich durch die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (kurz: ÜSTRA). Hierfür gelten zusätzlich zum Gemeinschaftstarif diese Abonnementbedingungen. Maßgebend ist auch für laufende Ver- träge die jeweils gültige Fassung des Gemeinschaftstarifs und dieser Abonnementbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt.
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Speicherung von Abonnentendaten und Datenschutz. Die ÜSTRA ist berechtigt, die ihr anlässlich einer Bestellung übermittelten Kundendaten im Zusammenhang mit der Ab- wicklung Abwick- lung der Bestellung zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen- bezogener personenbezo- gener Daten durch die ÜSTRA erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dabei berücksich- tigt berücksichtigt die ÜSTRA die Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung, das heißt, dass personenbezogene Daten nur in dem zur Vertragserfüllung/Vertragsrealisierung unbedingt erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet werden. Näheres zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Anlage 3.24: Bedingungen für das Einzel-Abonnement - Besondere Bedingungen für den Onlineverkauf Erwerb der Ausbildungsnetzkarte als „Schulfahrkarte“ („Schulfahrkarte“) Gemäß dem Gemeinschaftstarif für den Großraum-Verkehr Hannover (GVH) werden im Einzel-Abonnement Schulfahrkarten ausschließlich an die Monats- karte übertragbar sowie gesetzlichen Xxxxxx der Schülerbeförderung (nachfolgend Kostenträger genannt) – vgl. Teil B Abschnitt II. Nr. 4.3 Abs. 1 Buchst. b) für die Monatskarte persönlich ausgegebenberechtigten Xxxxxxx nach Abs. 4 Buchst. b) – in gebündelter Form für das jeweilige Schuljahr ausge- geben. Die Durchführung der Abonnementverträge einschließ- lich Verträge einschließlich der Abrechnung für alle im GVH zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen Verkehrsunter- nehmen erfolgt ausschließlich durch die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (kurz: ÜSTRA)Region Hannover. Hierfür Für den Erwerb der Schulfahrkarte gelten zusätzlich zum Gemeinschaftstarif diese Abonnementbedingungendie nachfolgenden Bedingungen. Maßgebend ist auch für laufende Ver- träge Verträge die jeweils gültige Fassung des Gemeinschaftstarifs und dieser Abonnementbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkanntBedingungen für den Erwerb der Schulfahrkarte.
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Speicherung von Abonnentendaten und Datenschutz. Die ÜSTRA ist berechtigt, die ihr anlässlich einer Bestellung übermittelten Kundendaten im Zusammenhang mit der Ab- wicklung der Bestellung zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen- bezogener Daten durch die ÜSTRA erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dabei berücksich- tigt die ÜSTRA die Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung, das heißt, dass personenbezogene Daten nur in dem zur Vertragserfüllung/Vertragsrealisierung unbedingt erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet werden. Näheres zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Anlage 3.24: Bedingungen für das Einzel-Abonnement - Besondere Bedingungen für den Onlineverkauf Erwerb der Schulfahrkarte Gemäß dem Gemeinschaftstarif für den Großraum-Verkehr Hannover (GVH) werden im Einzel-Abonnement Schulfahrkarten ausschließlich an die Monats- karte übertragbar sowie gesetzlichen Xxxxxx der Schülerbeförderung (nachfolgend Kostenträger genannt) – vgl. Teil B Abschnitt II. Nr. 4.3 Abs. 1 Buchst. b) für die Monatskarte persönlich berechtigten Xxxxxxx nach Abs. 4 Buchst. b) – in gebündelter Form für das jeweilige Schuljahr ausgegeben. Die Durchführung der Abonnementverträge einschließ- lich Verträge einschließlich der Abrechnung für alle im GVH zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen Verkehrsunter- nehmen erfolgt ausschließlich durch die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (kurz: ÜSTRA)Region Hannover. Hierfür Für den Erwerb der Schulfahrkarte gelten zusätzlich zum Gemeinschaftstarif diese Abonnementbedingungendie nachfolgenden Bedingungen. Maßgebend Maßge- bend ist auch für laufende Ver- träge Verträge die jeweils gültige Fassung des Gemeinschaftstarifs und dieser Abonnementbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkanntBedingungen für den Erwerb der Schulfahrkarte.
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