Abostartkarten Musterklauseln

Abostartkarten. Monatspreise in € A B oder C AB BC ABC Monatskarte persönlich / übertragbar 59,10 35,70 79,10 51,00 96,70 Seniorennetzkarte 25,50 Monatskarte Ausbildung 42,70 26,20 56,10 37,50 67,70 Monatskarte persönlich / übertragbar 1. Klasse 113,10 89,70 133,10 105,00 150,70 Tagespreise in € A B oder C AB BC ABC Monatskarte persönlich / übertragbar 2,00 1,20 2,60 1,70 3,20 Seniorennetzkarte 0,90 Monatskarte Ausbildung 1,40 0,90 1,90 1,30 2,30 Monatskarte persönlich / übertragbar 1. Klasse 3,80 3,00 4,40 3,50 5,00 Regionaltarif Monatspreise in € E* CD oder DE* BCD oder CDE A-D, B-E, C-F A-E, B-F A-F Monatskarte Abo 57,80 77,40 94,80 119,90 144,90 170,00 Monatskarte Abo 1. Klasse 111,80 131,40 148,80 204,90 229,90 255,00 Monatskarte Ausbildung Abo 42,70 56,10 67,70 86,30 104,40 121,60 Regionaltarif Tagespreise in € E* CD oder BCD oder A-D, B-E, A-E, B-F A-F DE* CDE C-F Monatskarte Abo 1,90 2,60 3,20 4,00 4,80 5,70 Monatskarte Abo 1. Klasse 3,70 4,40 5,00 6,80 7,70 8,50 Monatskarte Ausbildung Abo 1,40 1,90 2,30 2,90 3,50 4,10 * nur für Fahrten innerhalb des Landkreises Schaumburg, vgl. Anlage 6 Abschnitt II Nr. 1. Abs. (3) Anlage 3.1: Bedingungen für das Einzel-Abonnement Gemäß dem Gemeinschaftstarif für den Großraum-Verkehr Hannover (GVH) werden im Einzel-Abonnement die Monats- karte übertragbar, die Monatskarte persönlich, die Seniorennetzkarte sowie die Monatskarte Ausbildung ausgegeben. Die Durchführung der Abonnementverträge einschließlich der Abrechnung für alle im GVH zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen erfolgt ausschließlich durch die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (kurz: ÜSTRA). Hierfür gelten zusätzlich zum Gemeinschaftstarif diese Abonnementbedingungen. Maßgebend ist auch für laufende Ver- träge die jeweils gültige Fassung des Gemeinschaftstarifs und dieser Abonnementbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.