Sperre der Karte Musterklauseln

Sperre der Karte. 16.1 Die Bank darf die Karte sperren, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 14.2). Die Bank ist zur Sperre bzw. Löschung auch berechtigt, wenn
Sperre der Karte. 11.1. Der KI ist jederzeit berechtigt, die Sperre seiner Karte zu verlangen. In den Fällen des Punktes 9.3. ist der KI verpflichtet, die Sperre seiner Karte zu verlangen. Dafür stellt die Bank die international erreichbare Sperrnotrufnummer +00 (0)0 00 00-0000, die an 7 Tagen pro Woche, 24 Stunden pro Tag erreichbar ist, zur Verfügung. Die Bank ist verpflich- tet, in beiden Fällen die Karte zu sperren.
Sperre der Karte. 12.1 Der KI ist jederzeit berechtigt, die Sperre seiner Karte zu verlangen. In den Fällen von Punkt 13.3 ist der KI verpflichtet, die Sperre seiner Karte unverzüglich zu veranlassen. Der KI kann die Sperre unter der Sperrnotrufnummer im Inland 0800 664 900, aus dem Ausland: +00 00 000 0 000 000 jederzeit veranlassen. Die paybox Bank ist verpflichtet, in beiden Fällen die Karte sofort zu sperren.
Sperre der Karte. 11.1. Der KI ist jederzeit berechtigt, bei der easybank unter +00 (0)0 00 00-000 oder +00 (0)0 00 00-0000 oder der jeweiligen Kartenorganisation, unter den internationalen Sperrnotrufnummern, die Sperre seiner Karte zu verlangen. Die easybank oder die jeweilige Kreditkartenorganisation wird in diesem Fall die Karte unverzüglich sperren. 11. Sperre der Karte 11.1. Der KI ist jederzeit berechtigt, bei der easybank unter +00 (0)0 00 00-000 oder +00 (0)0 00 00-0000 oder der jeweiligen Kartenorganisation, unter den internationalen Sperrnotrufnummern, die Sperre seiner Karte zu verlangen. Die easybank oder die jeweilige Kreditkarten-organisation wird in diesem Fall die Karte unverzüglich sperren. Der KI ist jederzeit berechtigt, die Sperre seiner Karte zu verlangen. In den Fällen des Punktes 10.2. ist der KI verpflichtet, die Sperre seiner Karte zu verlangen. Dafür stellt die Bank die international erreichbaren Sperrnotruf- nummern +00 (0)0 00 00-000 sowie +00 (0)0 00 00-0000, die an 7 Tagen pro Woche , 24 Stunden pro Tag erreichbar easybank AG 0000 Xxxx Xxxxxxx Xxxxxx 00 xxx.xxxxxxxx.xx Tel.: 00 00 00-000 Handelsgericht Wien FN 150466z BIC: XXXXXXX0 xxxx@xxxxxxxx.xx sind, zur Verfügung. . Die Bank ist verpflichtet, in beiden Fällen die Karte mit sofortiger Wirkung zu sperren.
Sperre der Karte. 10.1. Den Verlust, Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung des Zahlungs- instrumentes hat der Karteninhaber unverzüglich, sobald er davon Kenntnis hat, der Erste Bank oder der Sparkasse anzuzeigen. Dies kann jederzeit telefonisch bei der dafür eingerichteten Karten-Sperrhotline unter +43 (0) 50100 und der Bankleitzahl des Kreditinstitutes, persönlich bei dem Kreditinstitut oder im Internetbanking erfolgen. Nach vorgenommener Sperre wird eine neue Karte erstellt und umgehend die Zustellung der Karte an den Kartenin- haber vorgenommen.
Sperre der Karte. 12.1. Die Sperre einer Karte kann vom Kontoinhaber oder vom betreffen- den Karteninhaber wie folgt beauftragt werden:

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.