Sperren der Dienste. Vodafone ist berechtigt, den Zugang zu den von Vodafone bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 4 dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen Internet und Telefon oder Punkt 2 der Besonderen Geschäftsbedingungen Festnetz- Telefonanschlüsse in wiederholter und schwerwiegender Weise schuldhaft verletzt und erfolglos unter Fristsetzung abgemahnt wurde. Abweichend von Satz 1 ist Vodafone berechtigt, unverzüglich einzelne Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, sofern der Kunde eine Pflicht gemäß Punkt 4.1.10 verletzt oder begründete Verdachtsmomente dafür bestehen. Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der Entgelte verpflichtet. Eine Entsperrung des jeweiligen Dienstes erfolgt zu den in der PL genannten Preisen. Erfolgt die Sperre nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, gilt dies nur, so- weit der Kunde die zugrunde liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Zudem bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche von Vodafone bleiben unberührt.
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Samples: Internet and Telephone Services Agreement, Internet and Telephone Services Agreement, Internet and Telephone Services Agreement