Sperren der Dienste. Vodafone ist berechtigt, den Zugang zu den von Vodafone bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 7.5 dieses besonderen Teils
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Sperren der Dienste. Vodafone ist berechtigt, den Zugang zu den von Vodafone bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 7.5 4.5 dieses besonderen Teils
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Sperren der Dienste. 10.1. Vodafone ist berechtigt, den Zugang zu den von Vodafone bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 7.5 dieses besonderen Teils4. und 5. dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen in wiederholter und schwerwiegender Weise schuldhaft verletzt und erfolglos unter Xxxxxxxxxxxx xxxxxxxxx wurde. Abweichend von Satz 1 ist Vodafone berechtigt, unverzüglich einzelne Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, sofern der Kunde eine Pflicht gemäß 4.2. k) sowie 5.2.1.
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