Sperren der Dienste. Vodafone ist berechtigt, den Zugang zu den von Vodafone bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 4.5 dieses besonderen Teils „WLAN-Hotspot-Flat“ in wiederholter und schwerwiegender Weise schuldhaft verletzt und erfolglos unter Fristsetzung abgemahnt wurde. Abweichend von Satz 1 ist Vodafone berechtigt, unverzüglich einzelne Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, sofern der Kunde eine Pflicht gemäß Punkt 5.5.1.5 verletzt oder begründete Verdachtsmomente dafür bestehen. Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der Entgelte verpflichtet.
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Sperren der Dienste. Vodafone ist berechtigt, den Zugang zu den von Vodafone bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 4.5 7.5 dieses besonderen Teils „WLAN-Hotspot-Flat“ in wiederholter und schwerwiegender Weise schuldhaft verletzt und erfolglos unter Fristsetzung abgemahnt Xxxxxxxxxxxx xxxxxxxxx wurde. Abweichend von Satz 1 ist Vodafone berechtigt, unverzüglich einzelne Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, sofern der Kunde eine Pflicht gemäß Punkt 5.5.1.5 7.5.1.5 verletzt oder begründete Verdachtsmomente dafür bestehen. Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der Entgelte verpflichtet.. Datenschutz-Hinweise für Vodafone-Produkte und -Services
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