Spezielle Bedingungen Musterklauseln

Spezielle Bedingungen. 1. TecFinder 1.1. TecFinder Themenpaket 1.1.1. TecFinder Themenpaket richtet sich an Anwender, die ein geringes Nutzungsvolumen haben, aber dennoch flexibel auf eine für sie relevante Auswahl an WTI-Datenbanken während einer von ihnen gewählten Laufzeit zugreifen wollen. 1.1.2. Nach erstmaliger Registrierung des Kunden gemäß 3.1, 3.2 der Allgemeinen Bedingungen kann dieser die ausgewählten Themenpakete sowie das Suchsystem TecFinder nutzen. 1.1.3. Nach erfolgter Registrierung erhält der Kunde von WTI eine Bestätigungsmail zur Aktivierung der Registrierung. Mit der Einrichtung von UserID und Passwort entsteht das Vertragsverhältnis mit WTI. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem erworbenen Themenpaket und endet automatisch mit dessen Ablauf. Dem Kunden werden vor dem Kauf eines kostenpflichtigen Themenpakets der Nettopreis, die gesetzliche Umsatzsteuer und der Gesamtpreis angezeigt. Erst nach erneuter Bestätigung sind die Kosten angefallen und der Bezahlvorgang abgeschlossen. Der Kunde kann die gebuchten Themenpakete in dem Bereich „MyTecFinder“ einsehen und verlängern. 1.1.4. Für die Bestellung von Volltexten fallen zuzüglich zu den Preisen für die einzelnen Nachweise gegebenenfalls weitere Gebühren an. 1.1.5. Informationsvermittler dürfen an ihre Auftraggeber Informationen aus den von WTI angebotenen Datenbanken nur dann weitergeben, wenn im Rahmen ihrer Verträge oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Einhaltung der unter Nr. 8 der Allgemeinen Bedingungen von WTI aufgeführten Klauseln durch deren Auftraggeber gewährleistet ist. 1.2. TecFinder Einzelnutzung 1.2.1. TecFinder Einzelnutzung richtet sich an Anwender, die ein geringes Nutzungsvolumen haben, aber dennoch auf alle von WTI angebotenen Online-Datenbanken zugreifen wollen. 1.2.2. Nach erstmaliger Registrierung des Kunden kann dieser die Wissensdatenbank TEMA® Technik und Management, alle in Lizenz angebotenen Datenbanken sowie das Suchsystem TecFinder nutzen. 1.2.3. Nach erfolgter Registrierung erhält der Kunde von WTI eine Bestätigungsmail zur Aktivierung der Registrierung. Mit der Einrichtung von UserID und Passwort entsteht das Vertragsverhältnis mit WTI. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate mit einer automatischen Verlängerung um jeweils 12 Monate. Eine Kündigung zum Vertragsende bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. 1.2.4. Dem Kunden werden vor dem Kauf eines kostenpflichtigen Nachweises der Nettopreis, die gesetzliche Umsatzsteuer und der Gesa...
Spezielle Bedingungen. DIE HAFTUNG DES SPEDITEURS ALS VERTRAGSPARTEI
Spezielle Bedingungen. 1 Vertragsänderungen jeder Art sind schriftlich zu vereinbaren. 2 Die Veröffentlichungen von Resultaten aus diesem Auftrag sind nur mit schriftlicher Ein- willigung des Auftraggebers gestattet. 3 Arbeiten dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers weiter vergeben wer- den. 4 Die Auftragnehmerin hat alles Zumutbare vorzukehren, um vereinbarte Termine einzuhal- ten. Bei Ereignissen, die einen Verzug des Auftrags bewirken können, muss der Auftrag- geber unverzüglich schriftlich orientiert werden. Für Folgen eines anfälligen Verzugs durch die Auftragnehmerin oder durch von ihr beauftragte Dritte haftet die Auftragnehmerin. Für einen durch den Auftraggeber verursachten Verzug besteht hingegen keine Haftung. 5 Der vom Ebenrain verfasste Projektbeschrieb vom 20. Xxxx 2020 und die darin formulier- ten Auflagen und Bedingungen gelten als integraler Bestandteil dieses Vertrags. Es kön- nen abweichende Auflagen und Bedingungen in dieser Vereinbarung formuliert werden.
Spezielle Bedingungen. Ergänzend zu den vorstehenden Allgemeinen Leistungsbedingungen gelten, soweit einschlägig, für von PCS erbrachte Wartungsleistungen, Bera- tungsleistungen und sonstige Dienstleistungen, die jeweiligen diesbezüglichen speziellen Bedingun- gen von PCS.
Spezielle Bedingungen. Folgende Eigenschaften können bei Natursteinen, die über Millionen von Jahren geschaffen wurden auftreten: Farbunterschiede, Trübungen, Äderungen, Poren, Einsprengungen, Haarrisse, Quarz- adern, Salzlöcher sowie Erzeinschlüsse (Oxidation). Diese Eigenschaften machen jeden Naturstein einzigartig und bedeuten keine Wertminderung und sind entsprechend zu tolerieren. Naturbedingt kann nicht gewährleistet werden, dass die gezeigten Natursteinmuster mit der effektiven Lieferung bezüglich Farbe, Struktur, Äderung und Oberfläche dem betreffenden Muster genau übereinstim- men. Sollte bei der Entsorgung von Materialien eine Belastung festgestellt werden, von welcher der Un- ternehmer keine Kenntnis hatte, können die dadurch anfallenden Mehrkosten dem Auftraggeber weiterverrechnet werden. Bei Bepflanzungen ist die Sortenechtheit unabhängig vom Unternehmer zu gewährleisten. Der Pflanzenersatz erfolgt innerhalb naturgegebener Abweichung in der ursprünglichen Grösse, Stärke und Qualität inkl. Transport und Pflanzarbeit. Bei erheblichen Abweichungen können entsprechende Mehr- oder Minderentschädigungen geltend gemacht werden. Solitärpflanzen können vom Unter- nehmer anstelle von Ersatz durch eine Rückvergütung des Kaufpreises entschädigt werden.
Spezielle Bedingungen. Special Terms
Spezielle Bedingungen 

Related to Spezielle Bedingungen

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Lieferbedingungen Soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich durch den Verkäufer anerkannt werden die Produkte „Geliefert benannter Bestimmungsort“ an dem in der Auftragsbestätigung benannten Ort verkauft (Incoterms® 2010 „DAP“). Die für die Lieferung angegebene Zeit ist nur ein Hinweis und begründet keine vertragliche Verpflichtung, es sei denn anderweitig ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt. Die Nichteinhaltung einer solchen Lieferungszeit führt nicht zu einem Recht, Verluste oder Schäden geltend zu machen, es sei denn eine solche Nichteinhaltung ist das Ergebnis von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verkäufers. Wenn eine Lieferungszeit ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt wurde, berührt eine solche Lieferungszeit nicht höhere Gewalt, die es dem Verkäufer automatisch erlaubt, Lieferungen ohne jedwede Entschädigung des Käufers aufzuschieben. Bei Ankunft der Produkte am Lieferungsort wird der Käufer zur angegebenen Lieferzeit (von der der Verkäufer den Käufer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat) Entladeanlagen zur Verfügung stellen und die Produkte unverzüglich entladen. Jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich des Entladens ist vollständig auf eigene Gefahr des Käufers. Ein Nichterfüllen der unverzüglichen Beförderung durch den Käufer berechtigt den Verkäufer, alle sich daraus ergebenden Kosten und Auslagen ersetzt zu verlangen und entweder den Verkauf ganz oder teilweise zu kündigen oder die Produkte bei einer dritten Partei seiner Xxxx deponieren zu lassen. In Falle einer Beförderung EXW fällt jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich der Verladung vollständig in den Risikobereich des Käufers. Wenn der Verkäufer an den Käu-fer eine Menge an Produkten liefert, die bis zu 5 Prozent die durch den Käufer bestellte Menge unterschreitet, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Produkte wegen der Fehlmenge abzulehnen. Von der Ablieferung der Produkte an ist der Käufer vollständig und ausschließlich für die Produkte verantwortlich, einschließlich der Einhaltung von verpflichtenden Standards des Umweltschutzrechts, der Verpackung und der Verpackungsmaterialien. Wenn Laderoste und Paletten Eigentum des Verkäufers sind und zurückgegeben werden können, müssen sie dem Verkäufer zurückgegeben werden. Jeglicher Wiedergebrauch solcher Gerätschaften durch den Käufer ist nicht gestattet und geschieht folglich vollständig auf eigene Gefahr des Käufers.

  • Sonderbedingungen In Ergänzung zu den folgenden Sonderbedingungen gelten die Bedingungen für UnionDepots der Union Investment Service Bank AG (nachfolgend „USB“) in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie diesen Sonderbedingungen nicht widersprechen.

  • Besondere Bedingungen Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.

  • Bedingungen Ist der Bewertungstag kein Handelstag, so gilt der nächstfolgende Handelstag als Bewertungstag. "Bewertungstag+1": nicht anwendbar.

  • Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen a) Allgemeine Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-DSS“) gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen DKV Supply Solutions GmbH, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („DSS“) und dem DSS Kunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelten diese AGB-DSS bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht verbindlich, auch wenn DSS den Vertrag durchführt, ohne solchen ausdrücklich zu widersprechen. b) Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen Für spezielle Lieferungen und Leistungen und/oder Legitimationsobjekte (nachstehend auch „spezielle Leistungen“) kann DSS besondere Bedingungen (nachstehend „besondere Bedingungen“) erlassen. Grundsätzlich können besondere Bedingungen für spezielle Leistungen auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden und gelten dann jeweils aktuell. Die besonderen Bedingungen werden spätestens mit der Inanspruchnahme der speziellen Leistungen Vertragsbestandteil. Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DSS vor, auch wenn diese von diesen AGB-DSS abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten. Sie können von DSS nach den für die Änderungen der AGB-DSS geltenden Bestimmungen (lit. c) in Kraft gesetzt oder geändert werden. Auf Anforderung des Kunden stellt DSS die besonderen Bedingungen dem Kunden in Papierform zur Verfügung. c) Änderungen DSS ist berechtigt, diese AGB-DSS mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. DSS wird den Kunden hierüber schriftlich unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen insgesamt mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung auch in elektronischer Form. Die jeweils aktuellen AGB-DSS sind auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx frei zugänglich abrufbar. Sollte dieser Abruf nicht möglich sein, wird DSS dem Kunden die AGB-DSS unentgeltlich auf Anforderung elektronisch (z.B. Email) oder in Papierform (z.B. per Post) zusenden. Sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung. DSS wird in den jeweiligen Änderungsmitteilungen auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

  • Zusätzliche Bedingungen Für Vereinbarungen für Cloud-Services (oder vergleichbare Cloud-Basisvereinbarungen), die vor dem 1. Januar 2019 unterzeichnet wurden, finden die Bedingungen unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxx Anwendung.

  • Geltung der Bedingungen 1.1 Die Leistungen des Lagerhalters werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Diese gelten somit auch für alle künftigen Lagerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind, sofern sie mit nicht zur Vertretung ermächtigten Mitarbeitern des Lagerhalters vereinbart wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für Weisungen des Einlagerers.