SPEZIFISCHE REGELN Musterklauseln

SPEZIFISCHE REGELN. Elektrische Handwerkzeuge Die größte Gefahr bei der Arbeit mit elektrischem Handwerkzeug ist vor allem das Erhalten von Stromstößen. Viel Werkzeug wird verwendet mit 230 Volt Wechselspannung, wobei die Stöße einen tödlichen Ausgang haben können. Die wirklichen Folgen eines Stromstoßes sind von einer Zahl von Ursachen abhängig. In Abfolge von Bedeutung sind das: • Die Stromstärke (Kombination von Spannung und Widerstand); • Art der Spannung (Wechsel- oder Gleichspannung); • Feuchtigkeit der Umgebung oder Person (vermindert den Widerstand); • Ob man auf einem isolierten Boden (oder Schuhen) steht; • Wie lange der Stromstoß durch den Körper hindurch geht; • Wo der Stromstoß in den Körper hineinkommt und die Kondition der Person. Um diese Risiken zu verringern werden oft sichere Spannungen verwendet: • maximal 120 Volt Gleichspannung; • maximal 50 Volt Wechselspannung. Der Begriff sichere Spannung ist kein absoluter Wert. Es wird davon ausgegangen, dass unter normalen Umständen der Widerstand des menschlichen Körpers derart ist, dass bei diesen Spannungen kein tödlicher Strom durch den Körper hindurch laufen wird. Es könnte jedoch sein, dass durch eine Kombination der hier oben genannten Ursachen die Lage stark von den 'normale Umständen' abweicht. In dem Fall können auch die sicheren Spannungen gefährlich sein. Bei der Verwendung sicherer Spannungen haben wir mit Transformatoren zu tun. Es gibt noch eine andere Möglichkeit: die Verwendung von doppelt isoliertem elektrischem Handwerkzeug. Dessen Verwendung verdient auf dem Bau den Vorzug, weil ein unmittelbarer Anschluss am Netz möglich ist (Verwendung eines Transformators überflüssig). Dieses Werkzeug ist zu erkennen am hierneben abgebildeten Gütezeichen.Bemerkung: Es darf nicht immer doppelt isoliertes Werkzeug benutzt werden. Beim Arbeiten in Kesseln, Behältern oder Zwischenräumen ist die Verwendung van 50 Volt Wechselspannung oder max. 120 Volt Gleichspannung verpflichtet, wobei der Transformator außerhalb des Arbeitsraums stehen sollte. Sicherheitsinformationsführer --------------------------------------------------------- Beim Kauf von Werkzeug sollte auf Zweck und Umstände geachtet werden in denen das Werkzeug genutzt wird. Guter Einkauf ist jedoch nur noch die halbe Arbeit. Eine gute Instruktion für den Benutzer ist noch einmal so wichtig. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass man es schon weiß. Ziehen Sie vor allem die Anweisungen des Produzenten xxxxx und verlangen Sie eine im Niederländischen...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.