Sportstätten Musterklauseln

Sportstätten. Die Sportstätten (Sportplatz, Sporthalle, Tartanplatz, Schwimmbad) können nur zu den gebuchten Zeiten von Euch genutzt werden (zeitliche Abweichungen müssen unbedingt vorab angemeldet werden). Eine ordnungsgemäße Behandlung ist Voraussetzung zur Nutzung der Sportstätten. Die Sporthalle darf nur mit sauberen, hellen Sohlen betreten werden. Wir übernehmen keine Aufsicht (Ausnahme ist die Nutzung des Schwimmbades zu den öffentlichen Zeiten, hier wird eine Badeaufsicht gestellt). Die Aufsichtspflicht liegt bei den Aufsichtspersonen des Vereines/Gruppe. Die Nutzung aller Sportstätten erfolgt auf eigene Gefahr.
Sportstätten. Die sportfachliche Begleitung der Kreis- und Stadtsportbünde bzw. der öffentlichen Hand im Rahmen der regionalen Sport(stätten)entwicklungsplanungen sowie die finanzielle Unter- stützung von Vereinen und Verbänden bei der Realisierung von Investitionsvorhaben bei vereinseigenen Sportstätten sind die Hauptziele dieses Themenfeldes. Daraus abgeleitet wird der LSB Thüringen ▪ das LSB-Förderprogramm zur Umsetzung von Sportstättenbauprojekten in Vereinsträger- schaft fortführen, um jährlich zwischen 20 und 40 Vereinsprojekte anteilig (auch mit einem Förderanteil in Höhe von bis zu 60%) zu unterstützen, ▪ die gegenwärtige Richtlinie zum vereinseigenen Sportstättenbau, unter Berücksichtigung der novellierten Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstätten- entwicklungsplanung des Landes, einschließlich der geänderten Fördersätze, anpassen und ▪ Beratungsleistungen und Begleitung (im Zusammenwirken mit den Kommunen, Kreisen bzw. kreisfreien Städten sowie Kreis- bzw. Stadtsportbünden und Fachverbänden) im Rahmen und im Vorfeld geplanter Förderprojekte von Vereinen bzw. Verbänden sowie bei der Erarbeitung der regionalen Sportentwicklungsplanungen realisieren. Dafür wird das TMBJS: ▪ die Förderung von Sportstättenbauprojekten in Vereinsträgerschaft mindestens stabil halten bzw. sukzessive ausbauen, ▪ eine bedarfsgerechte Förderung des Sportstättenbaus öffentlicher Xxxxxx aufrechterhalten und weiterentwickeln und ▪ weiterhin die sportfachliche Kompetenz des LSB Thüringen bei der Förderplanung des Landes im Sportstättenbau einbinden. Das Angebot von attraktiven und nachhaltigen Service-, Beratungs- und Unterstützungs- leistungen für die Mitgliedsorganisationen des LSB Thüringen und die kontinuierliche Information und Beratung der Vereine und Verbände zu relevanten Basics und Neuerungen in Rechts-, Finanz- und Steuerangelegenheiten, zum Datenschutz und zur Sportversicherung sind die Hauptziele in diesem Handlungsfeld. Thüringenweit erfahren die Mitgliedsorganisationen durch professionelle hauptamtliche Strukturen eine zielgerichtete Beratung und Unterstützung. Sein Organisationshandeln zur Verfolgung dieser Ziele und Aufgaben richtet der LSB Thüringen anhand ethischer Maßstäbe und nach den Prinzipien des Good Governance aus. Daraus abgeleitet wird der LSB Thüringen ▪ über den Sportversicherer die umfangreichen Versicherungsleistungen und die zahl- reichen Zusatzversicherungen für die Vereine weiter anbieten, ▪ seine Fortbildungsangebote zu den Themen ...
Sportstätten. Die vorhandenen Sportstätten einschließlich des Vereinshauses auf dem Sportplatz werden weiterhin betrieben.
Sportstätten. Das RBS verwaltet 21 Bezirkssportanlagen, zwei städtische Stadien (Grünwalderstrasse, Datenstraße), zwei Kunsteisbahnen, 32 Schulschwimmbäder sowie ca. 530 Sport- und Mehrzweckhallen. Die Sportstätten sind derzeit nicht mit IT Infrastruktur ausgestattet. Ein entsprechender Beschluss ist in Planung, Zuordnung würde dann Verwaltungsdomäne sein.
Sportstätten. Unter Einbeziehung der Vereine soll ein Sportstättenkonzept für die bedarfsorientierte Modernisie- rung der Sportstätten erstellt werden. Die Koalition spricht sich deutlich für die Beibehaltung der öffentlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie der Daseinsfürsorge aus. Die Angebote, insbesondere Bibliotheken, Schwimm- bäder, Veranstaltungsorte, Sportstätten und Kulturveranstaltungen wie die Burgfestspiele sind für die Bürger und das soziale Miteinander wertvoll und daher beizubehalten. Wir wollen ein friedliches Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger Dreieichs fördern und den Zusammenhalt stärken. Für Rassismus ist in Dreieich kein Platz. Wir bekennen uns daher klar zum frei gewählten Ausländerbeirat. Zu einer gerechten Gesellschaft gehört für uns selbstverständlich die Gleichstellung aller Geschlechter.
Sportstätten. Die Hallennutzungsgebühr wird nochmals auf ihre effiziente Abwicklung geprüft. Wenn sich keine signifikanten Abweichungen von den bisher dargestellten Ergebnisse ergeben, sehen wir keine Veranlassung zur Veränderung im aktuellen Verfahren. Die Brutto-Einnahmen sollen weiterhin direkt in die Hallensanierung fließen und so den Werterhalt sichern. Für das Verfahren zur Vergabe und Zuteilung der Hallennutzungszeiten möchten wir mehr Transparenz und Akzeptanz erreichen. Wir werden durch weitere Investitionen und Sanierungen für den Erhalt der aktuellen Hallen- landschaft sorgen. Die Freibäder wollen wir durch Beibehaltung der aktuellen finanziellen Bezuschussung eben- falls weiter in ihrer Vielfalt erhalten, darüber hinausgehende Aufwendungen oder Zuschüsse schließen wir aber aus. Ebenso ist der Erhalt des Hallenbades sicherzustellen. Die machbaren Verbesserungen durch sich schnell amortisierende Maßnahmen unterstützen wir und sehen diese als Kostenersparnis. Durch Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen möchten wir die Prüfung eines Neubaus bzw. einer Sanierung im Vergleich zum aktuellen Stand konstruk- tiv und langfristig betrachten.
Sportstätten. Wir wollen das hohe Niveau bei Sportanlagen halten und dort, wo Defizite sind, Sportanlagen und die Qualität ausbauen. Wir wollen zudem den Ausbau von öffentlich zugänglichen Outdoor-Sportanlagen vo- ranbringen und die Zahl der Flächen erhöhen – unter Beteiligung der Nutzer*innen. Wir wollen geeignete Schulsportanlagen für die Öffentlichkeit zugänglich machen und darüber hinaus die Kooperation von Vereinen und Schulen unterstützen.
Sportstätten. (1) Sportstätten im Sinne dieser Satzung sind alle der sportlichen Betätigung dienenden Übungsstätten, wie Sporthallen und -plätze, die sich in Trägerschaft der Stadt Staßfurt oder in sonstiger Weise in ihrer Verfügungsbefugnis befinden, mit den dazugehörigen Nebenräumen, insbesondere Umkleide- und Waschräume.
Sportstätten a) Die Übungsstätten können nur im Beisein eines Übungsleiters genutzt werden.
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