Ziele und Aufgaben. SGBT fördert den Tourismus in der Stadt insbesondere mit dem Ziel, die Zahl der Logiernächte positiv zu beeinflussen, dadurch die durchschnittliche Zimmerauslastung zu verbessern und eine Steigerung der Wertschöpfung der touristischen Leistungsträger sowie beim vom Tourismus profitierenden Ge- werbe zu erzielen. SGBT erfüllt dabei namentlich folgende Aufgaben (ausführliche Auflistung siehe Anhang / Leistungskatalog): - Stärkung der Ausstrahlung und der Wahrnehmung der Destination St.Gallen-Bodensee und da- mit der Stadt St.Gallen durch die aktive Vermarktung und Bündelung des touristischen Angebots - Sicherung und Wahrnehmung der Schnittstelle zu Schweiz Tourismus und weiteren Organisatio- nen im Sinne der Destination bzw. der Stadt St.Gallen - Professionelle Führung der Tourismusinformation an der Bankgasse 9 sowie Unterstützung einer Anlaufstelle am Bahnhof St.Gallen - Bereitstellung von Informationen über verschiedene Kanäle - Aktive multimediale Kommunikation, nationale und internationale Medienarbeit - Umsetzung und Abwicklung der Gasttaxe und des St.Gallen-Bodensee Mobility Ticket in Zu- sammenarbeit mit der Organisation, welche das St.Gallen-Mobility Ticket umsetzt (momentan Ostschweizer Gästekarten GmbH) - Dienstleistungen für Gäste, Besucherinnen und Besucher, Interessierte und Einwohnerinnen und Einwohner sowie Veranstaltende und Kongress- / Tagungsgäste - Akquisition und Beratung von Veranstaltenden von Kongressen, Tagungen und Seminaren - Zusammenarbeit mit der Standortförderung, der Kulturförderung und der Sportförderung der Stadt St.Gallen, Leistungsträgern und anderen Partnerinnen und Partnern zur Steigerung der At- traktivität und Auslastung des Standorts, d.h. Unterstützung bei der gemeinsamen Umsetzung von Projekten im Bereich Standortförderung, Standortmarketing, Kulturmarketing und Sportmar- keting - Förderung des Qualitätsdenkens und Kooperationsverhaltens bei den touristischen Dienstleis- tungsbetrieben
Ziele und Aufgaben. 1. Das Hauptziel des Zentrums besteht darin, zu den Bemühungen auf globaler, regionaler und subregionaler Ebene beizutragen, die darauf abzielen, regionale und lokale Behörden dazu zu befähigen, in Übereinstimmung mit den Zielen der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung und insbesondere mit Ziel 11 „Städte und menschliche Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ sowie mit entsprechenden Verpflichtungen der Neuen Urbanen Agenda Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung umfassend einzubeziehen und in ihren Arbeitsbereichen Inklusion zu fördern.
2. Das Zentrum fördert:
(a) Aufbau von Kapazitäten, einschließlich fachlicher Beratung und Schulung durch geeignete Methoden und Umsetzungsinstrumente auf lokaler und regionaler Ebene zur Unterstützung der Umsetzung eines Menschenrechtsansatzes während eines gesamten Programmzyklus (Planung, Umsetzung, Überprüfung und Evaluierung);
(b) Interdisziplinäre Forschung zur umfassenden Einbeziehung der Menschenrechte auf lokaler Ebene, einschließlich zu den Themen Überprüfung und Evaluierung, soll zur Weiterverbreitung auch als Wissensbasis für andere Aufgaben;
(c) Die Einrichtung einer Dokumentationsstelle, unter anderem, zur systematischen Erfassung, Analyse und Weiterverbreitung bewährter Vorgehensweisen auf städtischer Ebene in verschiedenen Netzwerken;
(d) Zusammenarbeit und Vernetzung mit internationalen, regionalen und lokalen Regierungen und Organisationen (insbesondere mit Einrichtungen, Programmen und Gremien der VN, UNESCO-Lehrstühlen, dem Europarat, der Liga der Arabischen Staaten, der Organisation Amerikanischer Staaten und anderen) und Netzwerken (wie ICCAR, Vereinigte Städte und lokale Gebietskörperschaften, Konferenz der Menschenrechtsstädte), lokalen und regionalen Behörden, Wissenschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf dem Gebiet der Umsetzung der Menschenrechte auf lokaler und regionaler Ebene tätig sind.
Ziele und Aufgaben. 1.1 Die Kirche und die Stadt sind sich darüber einig, in Borgholzhausen Angebote der offenen Jugendarbeit zu machen, die in der Trägerschaft der Kirche durchgeführt werden. Zielgruppe dieses Angebotes sind grundsätzlich Borg- holzhausener Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 25 Jahren, ohne Unterschied von Konfession, Weltanschauung und Staatsangehörigkeit. Eine engere und präzisere Beschreibung der Zielgruppe wird dem aktuellen Bedarf entsprechend und in Rücksprache und Abstimmung mit dem Kuratorium für Jugendarbeit durch die hauptberuflich tätigen pädagogischen Mitarbeiterinnen vorgenommen. Für die Durchführung der offenen Kinder- und Jugendarbeit stehen zwei "Häuser der kleinen offenen Tür (KOT)" zur Verfügung. Im Bedarfsfall sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit auch außerhalb der Jugendzentren stattfinden. Die offene Kinder- und Jugendarbeit wird in Abstimmung mit dem Kuratorium für Jugendarbeit pädagogisch konzipiert und geleitet durch die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen, die über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen (Dipl.Soz.Arb./Soz. Päd.),
1.2 Die offene Kinder- und Jugendarbeit in Borgholzhausen hat das Ziel, • Treffpunkt für Kinder und Jugendliche zu sein und hierfür Raum und Zeit zur Verfügung zu stellen • Kindern und Jugendlichen Anregungen und Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung anzubieten, die sich an ihren Wünschen und Bedürfnissen orientieren • ein Ort sozialen Lernens zu sein, z. B. in Bezug auf ▪ Unterstützung der Persönlichkeitsfindung und - entwicklung ▪ Austragen von Konflikten zwischen Gruppen und Ein- zelpersonen ▪ Aushandeln und Einhalten von Regeln ▪ Engagement für eigene Interessen und Belange im Jugendhaus • das Gemeinschaftsgefühl und das Gemeinschaftserleben von Kindern und Jugendlichen zu stärken und damit Vereinzelungstendenzen entgegenzuwirken • durch pädagogische Fachkräfte Kindern und Jugendlichen Personen zur Verfügung zu stellen, die ▪ zuhören, anteilnehmen und beraten ▪ Reibungspunkt und Bindeglied zur Erwachsenenwelt sind ▪ zu politischen, religiösen und gesellschaftlichen Themen Stellung beziehen und Kindern und Jugendlich« helfen, eigene Standpunkte zu finden und zu einer tragfähigen Lebensorientierung beizutragen. Eine Übertragung dieser Zielsetzung auf die konkrete Handlungsebene findet sich in der pädagogischen Konzeption der beiden Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder. Die Konzeptionen werden von den päd. Mitarbeiterinnen erarbeitet, dem Kuratorium zur ...
Ziele und Aufgaben. Einrichtungen und Maßnahmen der Tagesgestaltung umfassen vielfältige Angebote wie Training von Alltagsfertigkeiten, Freizeitaktivitäten bis zur Hinführung zu Arbeitstätigkeiten. Sie haben Kontaktstellenfunktion und tragen zur Stabilisierung und Besserung des Gesundheitszustandes bei. Sie fördern die soziale Wiedereingliederung und eröffnen Beschäftigungsmöglichkeiten. Aufgrund der Zielsetzung können Leistungen der Ergotherapie eine sinnvolle Ergänzung des Angebotsspektrums darstellen. Entsprechende Vereinbarungen mit den Krankenkassen sind gegebenenfalls anzustreben. Die notwendige ärztliche Behandlung ist nicht Teil der tagesstrukturierenden Angebote, sondern erfolgt durch niedergelassene Ärzte oder Institutsambulanzen. Ziel des Angebotes ist es, entsprechend dem individuellen Hilfebedarf, eine vorhandene seelische Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Die Leistungen werden unter der Prämisse der Selbstbestimmung, Individualität und Würde des Menschen erbracht. Kooperationen mit an der Versorgung seelisch behinderter Menschen beteiligten öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen werden gewährleistet. Entsprechend der Zielgruppe der seelisch behinderten Menschen mit ihrem eingeschränkten und schwankenden Leistungsspektrum ergeben sich für Tagesstätten im Wesentlichen folgende Zielsetzungen: • Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung Durch Reflexion der Erkrankung, Unterstützung und Maßnahmen zur Rückfallprävention, bei der Compliance und Hilfen der Einrichtung in Krisensituationen wird der Mensch mit Behinderung in seinem gesundheitlichen Befinden stabilisiert und gefördert. • Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen Die Einrichtung vermittelt und übt Verhaltensalternativen ein, um Menschen mit Behinderung in ihrer Beziehungsfähigkeit und sozialen Kompetenz zu stärken. • Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben Die Einrichtung bietet dem Menschen mit Behinderung Unterstützung und Assistenz bei der Stabilisierung der vorhandenen Fähigkeiten und deren Ausbau im Sinne einer wirkungsvollen Hilfe zur Selbsthilfe, u. a. zum Erhalt und/oder Verbesserung seiner lebenspraktischen Fähigkeiten. • Tagesbetreuung / Beschäftigung Die Einrichtung stellt Beschäftigungsangebote zur Verfügung, in denen die Betreuung und Begleitung des Einzelnen so auszurichten ist, dass sie seine individuellen Ressourcen berücksichtigt und ihn soweit als möglich unabhängig von Leistungen der Eingliederungshilfe macht.
Ziele und Aufgaben. Wir wissen uns unserem Bildungs- und sozialdiakonischen Auftrag verpflichtet und bieten Begleitung in einem ganzheitlichen Sinne. Ein herrschaftskritischer und dialogischer Ansatz ist leitend für unsere Arbeit, ebenso die Erkenntnisse, dass Frauen häufig Mehrfachdiskriminierungen unterworfen, Rollenbilder und Machtverhältnisse konstruiert sind und dass sie meist von neuem reproduziert werden. Auf der Basis dieser Erkenntnisse lenken wir den Blick auf ungerechte Verhältnisse und Strukturen und entwickeln Visionen für ein gutes Leben. Wir bringen die Erkenntnisse und Erfahrungen internationaler Frauenforschung in Theologie und Gesellschaft ein und machen auf ihrer Grundlage Bildungsangebote zu theologischen, kirchlichen, politischen und sozialen Fragestellungen. Neben Einzelseminaren veranstalten wir auch Langzeitfortbildungen, Großveranstaltungen und Frauenreisen. Wir sind Gemeinde für Frauen und bieten religiöse und spirituelle Beheimatung sowie Orte für theologische Reflexion. Auf der Grundlage Feministischer und Geschlechterbewusster Theologien und spiritueller Erfahrungen geben wir Impulse für die Gestaltung von Gottesdiensten und Feiern in gerechter Sprache. Wir fördern die Beteiligung, Vernetzung und Befähigung von Frauen im ehren- und hauptamtlichen Bereich und stehen für Empowerment ein. Wir stärken haupt- und ehrenamtliche Multiplikatorinnen auf Kirchengemeinde- oder Kirchenkreisebene in ihrem Selbstbewusstsein, qualifizieren sie für Gremienarbeit und für Leitungsaufgaben und unterstützen sie in ihren Anliegen in der immer noch männlich geprägten Berufswelt. Wir arbeiten in enger Vernetzung mit den Kirchenkreisen, entwickeln in Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Kolleginnen auf Kirchenkreis-Ebene und den ehrenamtlich tätigen Frauen das inhaltliche Profil von Frauenarbeit in der Nordkirche und tragen dieses in den kirchlichen und gesellschaftlichen Diskurs ein. Den Kirchenkreisen, kirchlichen und z.T. auch außerkirchlichen Einrichtungen bieten wir Wir verstehen Frauenarbeit als ökumenische Arbeit, die in weltweiter Vernetzung und in gegenseitiger Unterstützung und Solidarität stattfindet. Wir fördern die Ökumene durch den Weltgebetstag, beteiligen uns an den Dekaden des Ökumenischen Weltrates der Kirchen und arbeiten im Ökumenischen Forum christlicher Frauen in Europa sowie im weltweiten lutherischen Frauennetzwerk WICAS mit. Wir ermöglichen ökumenische Begegnungen, initiieren Partnerinnenschaftsarbeit (wie z.B. mit dem women´s desk der Jeypore K...
Ziele und Aufgaben. Gegenstand dieser Aufgabenstellung ist es, zu erwartende artenschutzrechtliche Kon- flikte durch das geplante Vorhaben zu ermitteln und zu beschreiben. Der Untersuchungs- ansatz fokussiert dabei auf die europäischen Vogelarten nach Artikel 1 der EU- Vogelschutzrichtlinie und die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Arten. Nur national geschützte Arten sind nicht Gegenstand der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne des § 44 BNatSchG. Auf der Grundlage von Artkartierungen werden die durch das geplante Vorhaben zu er- wartenden Auswirkungen beschrieben, um anschließend sich daraus ergebende Rechtsfolgen bzw. Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG bewerten sowie ihre plane- rischen und genehmigungsrelevanten Konsequenzen darstellen und kommentieren zu können. Außerdem werden Möglichkeiten zur Vermeidung von Verbotstatbeständen bzw. die Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung skizziert und fachbehördlich erörtert.
Ziele und Aufgaben