Ziele und Aufgaben Musterklauseln

Ziele und Aufgaben. Die vorliegende Leistungsvereinbarung bezieht sich ausschliesslich auf die Aufgaben und Leistungen von Startfeld. Die Start-up-Förderung unter dem Namen Startfeld dient als Anlauf-, Unterstützungs- und Koordinationsstelle für diverse Akteurinnen und Akteure aus dem Start-up-Umfeld rund um den Säntis. Dazu gehören gründungsinteressierte Personen, Investorinnen und Investoren sowie Unter- nehmen aus dem Dienstleistungssektor, welche ihr Angebot zur Unterstützung von Jungunternehmen anbieten (z.B. Treuhandfirmen, Anwaltskanzleien etc.). Die Stadt St.Gallen ist Standortgemeinde des SIP Ost und von Startfeld. Sie will mit dieser Leistungsvereinbarung das Start-up-Ökosystem in der Stadt unterstützen und damit neue Arbeitsplätze in der Stadt schaffen sowie die Positionierung ge- mäss Vision 2030 als Zentrum für Forschung, Bildung und Innovation sowie für wertschöpfendes Un- ternehmertum mit Schwergewicht in zukunftsgerichteten Branchen stärken. Der jährliche städtische Beitrag in der Höhe von CHF 50’000 wird dabei nicht für die direkte Finanzierung von Start-ups einge- setzt, sondern zur Pflege und Stärkung eines gründungsfreundlichen Standortes Stadt St.Gallen. Dazu gehören folgende Kernaufgaben: − Anlaufstelle zur Erstberatung und Betreuung von gründungsinteressierten Personen aus der Stadt St.Gallen; − Durchführung von Anlässen zur Information und Sensibilisierung zum Thema Start-up; − Sichtbarmachung des lokalen Start-up-Ökosystems durch Betreuung der hier ansässigen Jung- unternehmen und Xxxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxx xx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 0; − Kommunikation und Vermarktung der Standortvorteile der Stadt St.Gallen für die Unternehmens- gründung (Bildungsinstitutionen, Lebensqualität, Netzwerk etc.). Die Stadt St.Gallen trägt mit dem jährlichen Beitrag von CHF 50'000 rund 8.2 % zum Gesamtbudget von CHF 607'000 von Startfeld bei (Basis 2023).
Ziele und Aufgaben. Einrichtungen und Maßnahmen der Tagesgestaltung umfassen vielfältige Angebote wie Training von Alltagsfertigkeiten, Freizeitaktivitäten bis zur Hinführung zu Arbeitstätigkeiten. Sie haben Kontaktstellenfunktion und tragen zur Stabilisierung und Besserung des Gesundheitszustandes bei. Sie fördern die soziale Wiedereingliederung und eröffnen Beschäftigungsmöglichkeiten. Aufgrund der Zielsetzung können Leistungen der Ergotherapie eine sinnvolle Ergänzung des Angebotsspektrums darstellen. Entsprechende Vereinbarungen mit den Krankenkassen sind gegebenenfalls anzustreben. Die notwendige ärztliche Behandlung ist nicht Teil der tagesstrukturierenden Angebote, sondern erfolgt durch niedergelassene Ärzte oder Institutsambulanzen. Ziel des Angebotes ist es, entsprechend dem individuellen Hilfebedarf, eine vorhandene seelische Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Die Leistungen werden unter der Prämisse der Selbstbestimmung, Individualität und Würde des Menschen erbracht. Kooperationen mit an der Versorgung seelisch behinderter Menschen beteiligten öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen werden gewährleistet. Entsprechend der Zielgruppe der seelisch behinderten Menschen mit ihrem eingeschränkten und schwankenden Leistungsspektrum ergeben sich für Tagesstätten im Wesentlichen folgende Zielsetzungen: • Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung Durch Reflexion der Erkrankung, Unterstützung und Maßnahmen zur Rückfallprävention, bei der Compliance und Hilfen der Einrichtung in Krisensituationen wird der Mensch mit Behinderung in seinem gesundheitlichen Befinden stabilisiert und gefördert. • Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen Die Einrichtung vermittelt und übt Verhaltensalternativen ein, um Menschen mit Behinderung in ihrer Beziehungsfähigkeit und sozialen Kompetenz zu stärken. • Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben Die Einrichtung bietet dem Menschen mit Behinderung Unterstützung und Assistenz bei der Stabilisierung der vorhandenen Fähigkeiten und deren Ausbau im Sinne einer wirkungsvollen Hilfe zur Selbsthilfe, u. a. zum Erhalt und/oder Verbesserung seiner lebenspraktischen Fähigkeiten. • Tagesbetreuung / Beschäftigung Die Einrichtung stellt Beschäftigungsangebote zur Verfügung, in denen die Betreuung und Begleitung des Einzelnen so auszurichten ist, dass sie seine individuellen Ressourcen berücksichtigt und ihn soweit als möglich unabhängig von Leistungen der Eingliederungshilfe macht.
Ziele und Aufgaben. 1. Das Hauptziel des Zentrums besteht darin, zu den Bemühungen auf globaler, regionaler und subregionaler Ebene beizutragen, die darauf abzielen, regionale und lokale Behörden dazu zu befähigen, in Übereinstimmung mit den Zielen der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung und insbesondere mit Ziel 11 „Städte und menschliche Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ sowie mit entsprechenden Verpflichtungen der Neuen Urbanen Agenda Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung umfassend einzubeziehen und in ihren Arbeitsbereichen Inklusion zu fördern.
Ziele und Aufgaben. 1.1 Die Kirche und die Stadt sind sich darüber einig, in Borgholzhausen Angebote der offenen Jugendarbeit zu machen, die in der Trägerschaft der Kirche durchgeführt werden. Zielgruppe dieses Angebotes sind grundsätzlich Borg- holzhausener Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 25 Jahren, ohne Unterschied von Konfession, Weltanschauung und Staatsangehörigkeit. Eine engere und präzisere Beschreibung der Zielgruppe wird dem aktuellen Bedarf entsprechend und in Rücksprache und Abstimmung mit dem Kuratorium für Jugendarbeit durch die hauptberuflich tätigen pädagogischen Mitarbeiterinnen vorgenommen. Für die Durchführung der offenen Kinder- und Jugendarbeit stehen zwei "Häuser der kleinen offenen Tür (KOT)" zur Verfügung. Im Bedarfsfall sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit auch außerhalb der Jugendzentren stattfinden. Die offene Kinder- und Jugendarbeit wird in Abstimmung mit dem Kuratorium für Jugendarbeit pädagogisch konzipiert und geleitet durch die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen, die über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen (Dipl.Soz.Arb./Soz. Päd.),
Ziele und Aufgaben. Wir wissen uns unserem Bildungs- und sozialdiakonischen Auftrag verpflichtet und bieten Begleitung in einem ganzheitlichen Sinne. Ein herrschaftskritischer und dialogischer Ansatz ist leitend für unsere Arbeit, ebenso die Erkenntnisse, dass Frauen häufig Mehrfachdiskriminierungen unterworfen, Rollenbilder und Machtverhältnisse konstruiert sind und dass sie meist von neuem reproduziert werden. Auf der Basis dieser Erkenntnisse lenken wir den Blick auf ungerechte Verhältnisse und Strukturen und entwickeln Visionen für ein gutes Leben. Wir bringen die Erkenntnisse und Erfahrungen internationaler Frauenforschung in Theologie und Gesellschaft ein und machen auf ihrer Grundlage Bildungsangebote zu theologischen, kirchlichen, politischen und sozialen Fragestellungen. Neben Einzelseminaren veranstalten wir auch Langzeitfortbildungen, Großveranstaltungen und Frauenreisen. Wir sind Gemeinde für Frauen und bieten religiöse und spirituelle Beheimatung sowie Orte für theologische Reflexion. Auf der Grundlage Feministischer und Geschlechterbewusster Theologien und spiritueller Erfahrungen geben wir Impulse für die Gestaltung von Gottesdiensten und Feiern in gerechter Sprache. Wir fördern die Beteiligung, Vernetzung und Befähigung von Frauen im ehren- und hauptamtlichen Bereich und stehen für Empowerment ein. Wir stärken haupt- und ehrenamtliche Multiplikatorinnen auf Kirchengemeinde- oder Kirchenkreisebene in ihrem Selbstbewusstsein, qualifizieren sie für Gremienarbeit und für Leitungsaufgaben und unterstützen sie in ihren Anliegen in der immer noch männlich geprägten Berufswelt. Wir arbeiten in enger Vernetzung mit den Kirchenkreisen, entwickeln in Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Kolleginnen auf Kirchenkreis-Ebene und den ehrenamtlich tätigen Frauen das inhaltliche Profil von Frauenarbeit in der Nordkirche und tragen dieses in den kirchlichen und gesellschaftlichen Diskurs ein. Den Kirchenkreisen, kirchlichen und z.T. auch außerkirchlichen Einrichtungen bieten wir Wir verstehen Frauenarbeit als ökumenische Arbeit, die in weltweiter Vernetzung und in gegenseitiger Unterstützung und Solidarität stattfindet. Wir fördern die Ökumene durch den Weltgebetstag, beteiligen uns an den Dekaden des Ökumenischen Weltrates der Kirchen und arbeiten im Ökumenischen Forum christlicher Frauen in Europa sowie im weltweiten lutherischen Frauennetzwerk WICAS mit. Wir ermöglichen ökumenische Begegnungen, initiieren Partnerinnenschaftsarbeit (wie z.B. mit dem women´s desk der Jeypore K...
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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Classic Global Equity Fund besteht darin, durch Anlagen in unterbewertete Beteiligungspapiere und –wertrechte, welche aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und langfristig orientierten Fundamentalanalyse ausge- wählt werden, einen möglichst hohen Gesamtertrag zu erzielen. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nach- folgend beschrieben, investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Aktien weltweit. Diese haben anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen. Der Fonds verfolgt einen Value-Ansatz, weshalb die gekauften Aktien fundamental unterbewertet sein sollten. Der Fonds kann auch in Wandel- und Optionsanleihen investieren. Der Fonds kann zudem in Obligationen investieren, wenn diese aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft unterbewertet sind. Der Fonds kann auch Arbitrage-Strategien auf Wertpapieren einsetzen. Solche Arbitrage-Möglichkeiten ergeben sich vor allem bei Fusionen, Übernahmen, Spin-Offs und ähnlichen Geschäftsfällen, wenn Wertpapiere der involvierten Gesell- schaften Preisunterschiede aufweisen, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen werden die Titel der zu hoch bewerteten Unternehmung verkauft und die Titel der zu tief bewerteten Un- ternehmen gekauft. Der Fonds kann zudem Arbitrage-Strategien auf Edelmetallen oder auf Waren (Commodities) eingehen, wobei physi- sche Engagements in und Lieferungen von Edelmetallen und Waren ausgeschlossen sind. Solche Arbitrage-Möglichkei- ten können sich ergeben, wenn die Aktie eines Unternehmens im Verhältnis zum Edelmetall- oder Warenpreis nach Ein- schätzung der Verwaltungsgesellschaft zu tief oder zu hoch notiert. In solchen Fällen wird die zu tief (zu hoch) bewertete Aktie gekauft (verkauft) und das entsprechende Edelmetall bzw. die Ware verkauft (gekauft). Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Arbitrage-Strategien gedeckte Leerverkäufe einsetzen. Daneben kann der Fonds sein Vermögen auch in andere gemäss diesem Prospekt zulässige Beteiligungs- und Forde- rungspapiere anlegen. Aus taktischen Gründen kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in liquiden Mitteln halten. Dazu gehören Bank- guthaben auf Sicht und auf Zeit mit einer Laufzeit von maximal 397 Tagen, Geldmarktinstrumente oder andere Schuld- verschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 397 Tagen. Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf Derivate gem. Ziffer 7.7 im Prospekt einsetzen. Die Kreditaufnahme ist gem. den Bestimmungen von Art. 7.10 gestattet.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………