Sprachliche Gleichstellung. Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Vertrag beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer.
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Sprachliche Gleichstellung. Personen- Personen– und Funktionsbezeichnungen in diesem Vertrag beziehen sich gleichermaßen auf Frauen gelten jeweils in männlicher und Männerweiblicher Form.
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Sprachliche Gleichstellung. Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Vertrag beziehen sich gleichermaßen auf Frauen gelten jeweils in männlicher und Männerweiblicher Form.
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Samples: Vertrag Des Landes Sachsen Anhalt Mit Den Evangelischen Landeskirchen
Sprachliche Gleichstellung. Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Vertrag beziehen sich gleichermaßen auf Frauen Staatsvertrag gelten jeweils in männlicher und Männerweiblicher Form.
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Samples: www.recht.sachsen.de