Staatsleistungen. (1) Der Freistaat zahlt zur Abgeltung der Ansprüche der Kirchen aus Xxxxxx- leistungen einen jährlichen Gesamtbetrag. Die Kirchen regeln die Verteilung des Gesamtbetrages unter sich durch Vereinbarung.
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Samples: Staatsvertrag Über Den Rundfunk Im Vereinten Deutschland Vom 31. August 1991, Sächsgvbl
Staatsleistungen. (1) Der Freistaat zahlt zur Abgeltung der Ansprüche der Kirchen aus Xxxxxx- leistungen Staatsleistungen einen jährlichen Gesamtbetrag. Die Kirchen regeln die Verteilung des Gesamtbetrages Gesamtbetrags unter sich durch Vereinbarung.
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Samples: www.uni-trier.de
Staatsleistungen. (1) Der 1Der Freistaat zahlt zur Abgeltung der Ansprüche der Kirchen aus Xxxxxx- leistungen Staatsleistungen einen jährlichen Gesamtbetrag. Die 2Die Kirchen regeln die Verteilung des Gesamtbetrages Gesamtbetrags unter sich durch Vereinbarung.
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Samples: www.revosax.sachsen.de
Staatsleistungen. (1) Der 1Der Freistaat zahlt zur Abgeltung der Ansprüche der Kirchen aus Xxxxxx- leistungen Staatsleistungen einen jährlichen Gesamtbetrag. Die 2Die Kirchen regeln die Verteilung des Gesamtbetrages unter Gesamtbetrags un- ter sich durch Vereinbarung.
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Samples: Vertrag Des Freistaates Sachsen Mit Den Evangelischen Landeskirchen Im Freistaat Sachsen (Evang