Stationäre Hospizleistung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für stationäre oder teilstationäre Ver- sorgung in einem von der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Hospiz, in dem palliativmedizinische Behandlung erbracht wird, wenn die versicherte Person keiner Krankenhausbehandlung bedarf und eine ambu- lante Versorgung im Haushalt oder der Familie der versicherten Person nicht erbracht werden kann. (2) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden bis zu der Höhe erstattet, die für die Versorgung eines Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
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Samples: Krankenversicherungsvertrag
Stationäre Hospizleistung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für stationäre oder teilstationäre Ver- sorgung Versorgung in einem von der Gesetzlichen Ge- setzlichen Krankenversicherung zugelassenen Hospiz, in dem palliativmedizinische palliativ-medizinische Behandlung erbracht er- bracht wird, wenn die versicherte Person keiner Krankenhausbehandlung bedarf und eine ambu- lante ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie der versicherten Person nicht erbracht werden kann.
(2) . Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden bis zu der Höhe erstattet, die für die Versorgung eines Versicherten Versi- cherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Stationäre Hospizleistung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für stationäre oder teilstationäre Ver- sorgung Versorgung in einem von der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen zu- gelassenen Hospiz, in dem palliativmedizinische palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird, wenn die versicherte Person keiner Krankenhausbehandlung bedarf und eine ambu- lante ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie der versicherten Person nicht erbracht werden kann.
(2) . Die erstattungsfähigen erstat- tungsfähigen Aufwendungen werden bis zu der Höhe erstattet, die für die Versorgung eines Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung Krankenversi- cherung aufzuwenden wäre.
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Samples: Insurance Policy
Stationäre Hospizleistung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für stationäre oder teilstationäre Ver- sorgung teilstatio- näre Versorgung in einem von der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Hospiz, in dem palliativmedizinische palliativ-medizinische Behandlung erbracht er- bracht wird, wenn die versicherte Person keiner Krankenhausbehandlung Krankenhausbehand- lung bedarf und eine ambu- lante ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie Fa- milie der versicherten Person nicht erbracht werden kann.
(2) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden bis zu der Höhe erstatteter- stattet, die für die Versorgung eines Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Den Basistarif
Stationäre Hospizleistung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für stationäre oder teilstationäre Ver- sorgung teilstatio- näre Versorgung in einem von der Gesetzlichen Krankenversicherung Krankenversiche- rung zugelassenen Hospiz, in dem palliativmedizinische Behandlung palliativ-medizinische Behand- lung erbracht wird, wenn die versicherte Person keiner Krankenhausbehandlung Kranken- hausbehandlung bedarf und eine ambu- lante ambulante Versorgung im Haushalt Haus- halt oder in der Familie der versicherten Person nicht erbracht werden kann.
(2) . Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden bis zu der Höhe erstattet, die für die Versorgung eines Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Den Notlagentarif
Stationäre Hospizleistung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für stationäre oder teilstationäre Ver- sorgung Versorgung in einem von der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Hospiz, in dem palliativmedizinische Behandlung palliativ-medizinische Be- handlung erbracht wird, wenn die versicherte Person keiner Krankenhausbehandlung bedarf und eine ambu- lante ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie der versicherten Person nicht erbracht werden kann.
(2) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden bis zu der Höhe erstattet, die für die Versorgung eines Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
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Samples: Basistarifvertrag