Common use of Stationäre Hospizleistung Clause in Contracts

Stationäre Hospizleistung. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für stationäre oder teilstationäre Versorgung in einem von der Gesetzlichen Krankenversicherung zu- gelassenen Hospiz, in dem palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird, wenn die versicherte Person keiner Krankenhausbehandlung bedarf und eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie der versicherten Person nicht erbracht werden kann. Die erstat- tungsfähigen Aufwendungen werden bis zu der Höhe erstattet, die für die Versorgung eines Versicherten der Gesetzlichen Krankenversi- cherung aufzuwenden wäre.

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Stationäre Hospizleistung. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für stationäre oder teilstationäre teilstatio- näre Versorgung in einem von der Gesetzlichen Krankenversicherung zu- gelassenen Krankenversiche- rung zugelassenen Hospiz, in dem palliativ-medizinische Behandlung Behand- lung erbracht wird, wenn die versicherte Person keiner Krankenhausbehandlung Kranken- hausbehandlung bedarf und eine ambulante Versorgung im Haushalt Haus- halt oder in der Familie der versicherten Person nicht erbracht werden kann. Die erstat- tungsfähigen erstattungsfähigen Aufwendungen werden bis zu der Höhe erstattet, die für die Versorgung eines Versicherten der Gesetzlichen Krankenversi- cherung Krankenversicherung aufzuwenden wäre.

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Stationäre Hospizleistung. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für stationäre oder teilstationäre Versorgung in einem von der Gesetzlichen Ge- setzlichen Krankenversicherung zu- gelassenen zugelassenen Hospiz, in dem palliativ-medizinische Behandlung erbracht er- bracht wird, wenn die versicherte Person keiner Krankenhausbehandlung bedarf und eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie der versicherten Person nicht erbracht werden kann. Die erstat- tungsfähigen erstattungsfähigen Aufwendungen werden bis zu der Höhe erstattet, die für die Versorgung eines Versicherten Versi- cherten der Gesetzlichen Krankenversi- cherung Krankenversicherung aufzuwenden wäre.

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Stationäre Hospizleistung. Erstattungsfähig sind Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für eine stationäre oder teilstationäre Versorgung in einem von der Gesetzlichen gesetzlichen Krankenversicherung zu- gelassenen zugelassenen Hospiz, in dem palliativ-medizinische palliativmedizinische Behandlung erbracht wird, wenn die versicherte Person keiner Krankenhausbehandlung bedarf und eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie der versicherten Person nicht erbracht werden kann. Die erstat- tungsfähigen Aufwendungen werden Gebühren sind bis zu der Höhe erstatteterstattungsfähig, die für die Versorgung eines Versicherten der Gesetzlichen Krankenversi- cherung gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wärewären.

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