Status der Obligationen Musterklauseln

Status der Obligationen. Die Verbindlichkeiten aus den Obligationen begründen direkte, unbesicherte und nachrangige Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander gleichrangig sind, und stehen im Falle der Liquidation, Auflösung, Insolvenz, eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung der Insolvenz dienenden Verfahrens gegen den Emittenten sämtlichen anderen gegenwärtigen und künftigen nachrangigen oder nicht‐nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten im Rang nach. Im Falle der Liquidation, Auflösung, Insolvenz, eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung der Insolvenz dienenden Verfahrens gegen den Emittenten, gehen die Rechte der Obligationäre gegenüber dem Emittenten aller nachrangigen und nicht‐nachrangigen Ansprüchen aller anderen Gläubiger des Emittenten im Rang nach, so dass Zahlungen auf die Obligationen solange nicht erfolgen, wie die Ansprüche aller nachrangigen und nicht‐nachrangigen Gläubiger gegen den Emittenten vollständig befriedigt sind. Im Konkursverfahren oder irgendeiner Form von Nachlassverfahren des Emittenten sind die Obligationäre nicht berechtigt, als Gläubiger des Emittenten oder seines Nachlasses geltend zu machen oder dafür zu stimmen, dass die Obligationen höher‐ oder gleichrangig oder sonst wie in Konkurrenz gegenüber ranghöheren Forderungen von Gläubigern stehen. Jeder Gläubiger, dessen Forderungen in der Rangfolge vor den Obligationen steht, ist berechtigt, seine Rechte geltend zu machen und den Status der Obligationen gemäss dieser Ziffer 10 gegenüber den Obligationären und dem Emittenten zu wahren und Erfüllung zu seinen Gunsten zu verlangen. Obligationen, welche durch den Emittenten oder eine seiner Tochtergesellschaften gehalten werden, berechtigen nicht zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung der Obligationäre und gelten für den Zweck der Berechnung des Quorums an der Gläubigerversammlung als nicht ausstehend. Die Obligationäre sind nicht berechtigt, Forderungen aus den Obligationen mit möglichen Forderungen des Emittenten gegen sie zu verrechnen. Der Emittent ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber einem Obligationär gegen Verbindlichkeiten aus den Obligationen aufzurechnen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.