Status der Schuldverschreibungen Musterklauseln

Status der Schuldverschreibungen. Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestim- mungen ein Vorrang eingeräumt wird.
Status der Schuldverschreibungen. Die Schuldverschreibungen werden als nicht-nachrangige Inhaberschuldverschreibungen ausgegeben. Die Inhaberschuldverschreibungen einer Reihe sind untereinander in jedem Fall gleichrangig. Als nicht-nachrangige Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um Schuldtitel im Sinne des § 46 f Abs. 6 KWG. Diese werden im Falle der Insolvenz daher gemäß § 46 f Abs. 5 KWG erst nach den übrigen Insolvenzforderungen im Sinne des § 38 InsO berichtigt und besitzen diesen gegenüber mithin einen niedrigeren Rang. Dadurch entfällt auf die betroffenen Schuldverschreibungen gegebenenfalls ein größerer Verlustanteil. Angaben zum nominalen Zinssatz, Datum ab dem die Zinsen gezahlt werden und Zinsfällig- keitstermin, Fälligkeitstermin, Rendite, Rückzahlungsverfahren Zinssatz: 0,100 % p.a. Zinslaufperioden: 19.09.2016 (einschließlich) bis 18.09.2017 (einschließlich) 19.09.2017 (einschließlich) bis 18.09.2018 (einschließlich) 19.09.2018 (einschließlich) bis 18.09.2019 (einschließlich) 19.09.2019 (einschließlich) bis 18.09.2020 (einschließlich) 19.09.2020 (einschließlich) bis 18.09.2021 (einschließlich) 19.09.2021 (einschließlich) bis 18.09.2022 (einschließlich) 19.09.2022 (einschließlich) bis 18.09.2023 (einschließlich) Zinszahlungstag: 19. September Fälligkeitstag: 19.09.2023 Tilgung: 100% des Nennwertes der Schuldverschreibung Rendite: Die Emissionsrendite beträgt 0,000%. Berechnungsgrundlage: Methode des internen Zinsfußes (IRR: Internal rate of return). Sämtliche zahlbaren Beträge werden von der Emittentin an die Clearstream Banking AG zwecks Gutschrift auf die Konten des jeweiligen depotführenden Kreditinstituts zur Weiterleitung an die Gläubiger überwiesen.
Status der Schuldverschreibungen. Die Emittentin begibt die Schuldverschreibungen als Tier 2- Nachrangschuldverschreibungen. Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind. Im Falle der Auflösung, Liquidation, Insolvenz oder eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung der Insolvenz dienenden Verfahrens gegen die Emittentin sind diese Verpflichtungen nachrangig gegenüber Ansprüchen von allen nicht-nachrangigen Gläubigern der Emittentin.
Status der Schuldverschreibungen. Die Schuldverschreibungen werden als [nicht-]nachrangige Schuldverschreibungen ausgegeben. Die Schuldverschreibungen einer Serie, Reihe bzw. Ausgabe sind untereinander in jedem Fall gleichrangig. [Nicht-nachrangige Schuldverschreibungen sind mit allen anderen nicht-nachrangigen unbesicherten Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig, unbeschadet etwaiger solcher Verbindlichkeiten, die auf Grund Gesetzes Vorrang genießen.] [Die nachrangigen Schuldverschreibungen begründen unbesicherte und nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder die Bedingungen dieser anderen Verbindlichkeiten etwas anderes vorsehen. Das auf die nachrangigen Schuldverschreibungen eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenz-verfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet. Für die Verbindlichkeiten aus diesen Schuldverschreibungen werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Emittentin noch durch Dritte gestellt. Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruchs aus diesen Schuldverschreibungen gegen Forderungen der Emittentin ist ausgeschlossen. Nachträglich kann der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Werden die Schuldverschreibungen vorzeitig, unter anderen als in den Anleihebedingungen beschriebenen Bedingungen, zurückgezahlt oder von der Emittentin zurückerworben, so ist der zurückgezahlte oder gezahlte Betrag der Emittentin ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren, sofern nicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der vorzeitigen Rückzahlung oder dem Rückkauf zugestimmt hat. Eine vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen oder ein Rückkauf der Schuldverschreibungen vor Endfälligkeit ist in jedem Fall nur mit vorheriger Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zulässig. Es ist zu beachten, dass die nachrangigen Schuldverschreibungen als „relevante Kapitalinstrumente“ unter den entsprechend der europäischen und nationalen rechtlichen Vorschriften vorgegebenen Umständen der gesetzlichen Verlustabsorption unterliegen und vor nicht-nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin zur gesetzlichen Verlustabsorption herangezogen werden. Der Eintritt einer gesetzlichen Verlustabsorption stell...
Status der Schuldverschreibungen. Die Schuldverschreibungen werden als nicht-nachrangige Inhaberschuldverschreibungen ausgegeben. Die Inhaberschuld- verschreibungen einer Serie sind untereinander in jedem Fall gleichrangig. Als nicht-nachrangige Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um Schuldtitel im Sinne des § 46 f Abs. 6 KWG. Diese werden gemäß § 46 f Abs. 5 KWG erst nach allen anderen nicht- nachrangigen unbesicherten Verbindlichkeiten der Emittentin berichtigt, sofern es sich bei diesen nicht auch um Schuldtitel im Sinne des § 46 f Abs. 6 KWG handelt. Dadurch entfällt auf die betroffenen Schuldverschreibungen
Status der Schuldverschreibungen. Die Schuldverschreibungen begründen nicht nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ein Vorrang eingeräumt wird.
Status der Schuldverschreibungen. Die Schuldverschreibungen können als nicht-nachrangige Schuldverschreibungen oder als nicht- nachrangige, nicht-bevorrechtigte Schuldverschreibungen begeben werden. Darüber hinaus können die Schuldverschreibungen im Format für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeit begeben werden.
Status der Schuldverschreibungen. (§ 2): Nicht Nachrangig
Status der Schuldverschreibungen. Die Schuldverschreibungen werden als nicht-nachrangige Inhaberschuldverschreibungen ausgegeben. Die Inhaberschuldverschreibungen einer Reihe sind untereinander in jedem Fall gleichrangig. Als nicht-nachrangige Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich nicht um Schuldtitel im Sinne des § 46 f Abs. 6 KWG. Sie werden im Falle der Insolvenz daher gemäß § 46 f Abs. 5 KWG vor den übrigen Insolvenzforderungen im Sinne des § 38 InsO berichtigt und besitzen diesen gegenüber mithin einen höheren Rang. Angaben zum nominalen Zinssatz, Datum ab dem die Zinsen gezahlt werden und Zinsfällig- keitstermin, Fälligkeitstermin, Rendite, Rückzahlungsverfahren Zinssatz: 1,75% p.a. Zinslaufperioden: 14.10.2022 (einschließlich) bis 13.10.2023 (einschließlich) 14.10.2023 (einschließlich) bis 13.10.2024 (einschließlich) 14.10.2024 (einschließlich) bis 13.10.2025 (einschließlich) 14.10.2025 (einschließlich) bis 13.10.2026 (einschließlich) Zinszahlungstag: 14.Oktober Fälligkeitstag: 14.10.2026 Tilgung: 100% des Nennwertes der Schuldverschreibung Rendite: Die Emissionsrendite beträgt 1,750%. Berechnungsgrundlage: Methode des internen Zinsfußes (IRR: Internal rate of return). Sämtliche zahlbaren Beträge werden von der Emittentin an die Clearstream Banking AG zwecks Gutschrift auf die Konten des jeweiligen depotführenden Kreditinstituts zur Weiterleitung an die Gläubiger überwiesen.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………