Common use of Sterbegeld Clause in Contracts

Sterbegeld. Beim Tod des Arbeitnehmers erhalten der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner oder un- terhaltsberechtigte Angehörige Sterbegeld. Der Anspruch nach Satz 1 setzt voraus, dass der Verstorbene im Sterbemonat einen Entgeltanspruch hat, Krankengeld bezieht oder Ver- letztengeld von einem Unfallversicherungsträger aufgrund eines bei einem der in der Anlage 1 aufgeführten Unternehmen erlittenen Arbeitsunfalls bezieht. Unterhaltsberechtigte Ange- hörige im Sinne des Satz 1 sind nur Angehörige, gegenüber denen der Arbeitnehmer im Sterbemonat im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zum Unterhalt verpflichtet war und denen der Arbeitnehmer tatsächlich in diesem Monat Unterhaltsleistungen erbracht hat. Sind mehrere Anspruchsberechtigte vorhanden, so wird der Arbeitgeber durch Zahlung an einen von ihnen befreit.

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Sources: Tarifvertrag, Tarifvertrag

Sterbegeld. Beim Tod des Arbeitnehmers von Arbeitnehmern erhalten der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner oder un- terhaltsberechtigte unterhaltsberechtigte Angehörige Sterbegeld. Der Anspruch nach Satz 1 setzt voraus, dass der Verstorbene im Sterbemonat einen Entgeltanspruch hat, Krankengeld bezieht oder Ver- letztengeld Verletztengeld von einem Unfallversicherungsträger aufgrund eines bei einem der in der Anlage 1 aufgeführten Unternehmen erlittenen Arbeitsunfalls bezieht. Unterhaltsberechtigte Ange- hörige Angehörige im Sinne des Satz 1 sind nur Angehörige, gegenüber denen der Arbeitnehmer im Sterbemonat im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zum Unterhalt verpflichtet war und denen der Arbeitnehmer tatsächlich in diesem Monat Unterhaltsleistungen erbracht hat. Sind mehrere Anspruchsberechtigte vorhanden, so wird der Arbeitgeber durch Zahlung an einen von ihnen befreit.

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Sources: Basistarifvertrag, Basistarifvertrag

Sterbegeld. Beim Tod des Arbeitnehmers von Arbeitnehmern erhalten der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner oder un- terhaltsberechtigte unterhaltsberechtigte Angehörige Sterbegeld. Der Anspruch nach Satz 1 setzt voraus, dass der Verstorbene im Sterbemonat einen Entgeltanspruch hat, Krankengeld bezieht oder Ver- letztengeld Verletztengeld von einem Unfallversicherungsträger aufgrund eines bei einem der in der Anlage 1 aufgeführten Unternehmen erlittenen Arbeitsunfalls bezieht. Unterhaltsberechtigte Ange- hörige Unter- haltsberechtigte Angehörige im Sinne des Satz 1 sind nur Angehörige, gegenüber denen de- nen der Arbeitnehmer im Sterbemonat im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zum Unterhalt verpflichtet war und denen der Arbeitnehmer tatsächlich in diesem Monat Unterhaltsleistungen Un- terhaltsleistungen erbracht hat. Sind mehrere Anspruchsberechtigte vorhanden, so wird der Arbeitgeber durch Zahlung an einen von ihnen befreit.

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Sources: Basistarifvertrag, Basistarifvertrag

Sterbegeld. Beim Tod des Arbeitnehmers von Arbeitnehmern erhalten der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner oder un- terhaltsberechtigte unterhaltsberechtigte Angehörige Sterbegeld. Der Anspruch nach Satz 1 setzt voraus, dass der Verstorbene im Sterbemonat einen Entgeltanspruch hat, Krankengeld bezieht oder Ver- letztengeld Verletztengeld von einem Unfallversicherungsträger aufgrund eines bei einem der in der Anlage 1 aufgeführten Unternehmen erlittenen Arbeitsunfalls bezieht. Unterhaltsberechtigte Ange- hörige Unterhalts- berechtigte Angehörige im Sinne des Satz 1 sind nur Angehörige, gegenüber denen der Arbeitnehmer im Sterbemonat im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zum Unterhalt verpflichtet war und denen der Arbeitnehmer tatsächlich in diesem Monat Unterhaltsleistungen Unterhaltsleis- tungen erbracht hat. Sind mehrere Anspruchsberechtigte vorhanden, so wird der Arbeitgeber durch Zahlung an einen von ihnen befreit.

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Sources: Basistarifvertrag

Sterbegeld. Beim Tod des Arbeitnehmers erhalten der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner oder un- terhaltsberechtigte unterhaltsberechtigte Angehörige Sterbegeld. Der Anspruch nach Satz 1 setzt voraus, dass der Verstorbene im Sterbemonat einen Entgeltanspruch hat, Krankengeld bezieht oder Ver- letztengeld Verletztengeld von einem Unfallversicherungsträger aufgrund eines bei einem der in der Anlage 1 aufgeführten Unternehmen erlittenen Arbeitsunfalls bezieht. Unterhaltsberechtigte Ange- hörige Unter- haltsberechtigte Angehörige im Sinne des Satz 1 sind nur Angehörige, gegenüber denen de- nen der Arbeitnehmer im Sterbemonat im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zum Unterhalt verpflichtet war und denen der Arbeitnehmer tatsächlich in diesem Monat Unterhaltsleistungen Un- terhaltsleistungen erbracht hat. Sind mehrere Anspruchsberechtigte vorhanden, so wird der Arbeitgeber durch Zahlung an einen von ihnen befreit.

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Sources: Tarifvertrag

Sterbegeld. Beim Tod des Arbeitnehmers erhalten der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner oder un- terhaltsberechtigte unter- haltsberechtigte Angehörige Sterbegeld. Der Anspruch nach Satz 1 setzt voraus, dass der Verstorbene im Sterbemonat einen Entgeltanspruch hat, Krankengeld bezieht oder Ver- letztengeld Verletzten- geld von einem Unfallversicherungsträger aufgrund eines bei einem der in der Anlage 1 aufgeführten auf- geführten Unternehmen erlittenen Arbeitsunfalls bezieht. Unterhaltsberechtigte Ange- hörige Angehörige im Sinne des Satz 1 sind nur Angehörige, gegenüber denen der Arbeitnehmer im Sterbemonat im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zum Unterhalt verpflichtet war und denen der Arbeitnehmer Arbeit- nehmer tatsächlich in diesem Monat Unterhaltsleistungen erbracht hat. Sind mehrere Anspruchsberechtigte An- spruchsberechtigte vorhanden, so wird der Arbeitgeber durch Zahlung an einen von ihnen befreitbe- freit.

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Sources: Tarifvertrag