Sterbegeld. Beim Tode des Arbeiters, der zur Zeit seines Todes nicht nach § 55 beurlaubt gewesen ist und dessen Arbeitsverhältnis zur Zeit seines Todes nicht nach § 62 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 5 geruht hat, erhalten
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Samples: Manteltarifvertrag Für Arbeiter, Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag Für Arbeiterinnen Und Arbeiter in Kirchlicher Fassung
Sterbegeld. Beim Tode des ArbeitersBeschäftigten, der zur Zeit seines Todes nicht nach § 55 35 beurlaubt gewesen ist und dessen Arbeitsverhältnis zur Zeit seines Todes nicht nach § 62 Abs. 44 Ab- satz 1 Unterabs. Unterabsatz 1 Satz 5 geruht hat, erhalten
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Samples: Tarifvertrag
Sterbegeld. Beim Tode des ArbeitersAngestellten, der zur Zeit seines Todes nicht nach § 55 50 beurlaubt gewesen ist und dessen Arbeitsverhältnis zur Zeit seines Todes nicht nach § 62 59 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 5 geruht hat, erhalten
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