Common use of Sterbegeld Clause in Contracts

Sterbegeld. Im Todesfall ist den unterhaltsberechtigten Angehörigen des/ der Beschäftigten das Gehalt wie folgt weiterzuzahlen: - mindestens für den Sterbemonat und drei weitere Monate, - nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit mindestens für den Sterbemonat und vier weitere Monate, - nach fünfzehnjähriger Betriebszugehörigkeit mindestens für den Sterbemonat und fünf weitere Monate. Durch Zahlung des Betrages an einen Unterhaltsberechtigten erlischt der Anspruch der übrigen.

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Sources: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag

Sterbegeld. Im Todesfall ist den unterhaltsberechtigten Angehörigen des/ der Beschäftigten das Gehalt wie folgt weiterzuzahlen: - mindestens für den Sterbemonat und drei weitere Monate, - nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit mindestens für den Sterbemonat und vier weitere Monate, - nach fünfzehnjähriger Betriebszugehörigkeit mindestens für den Sterbemonat und fünf weitere Monate. Durch Zahlung des Betrages an einen Unterhaltsberechtigten erlischt der Anspruch der übrigenübri- gen.

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Sources: Manteltarifvertrag