Common use of Steuerliches Risiko Clause in Contracts

Steuerliches Risiko. Das Kaufen, Halten oder Verkaufen von Anlagen des AIF kann steuergesetzlichen Vorschriften (z.B. Quellensteuerabzug und/oder Abgeltungssteuer) ausserhalb des Domizillandes des AIF unterliegen. Ferner kann sich die steuerliche Behandlung des AIF in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer Weise ändern. Eine Änderung fehlerhaft festgestellter Besteuerungsgrundlagen des AIF für vorangegangene Geschäftsjahre (z.B. aufgrund von steuerlichen Aussenprüfungen) kann für den Fall einer für den Anleger steuerlich grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge haben, dass der Anleger die Steuerlast aus der Korrektur für vorangegangene Geschäftsjahre zu tragen hat, obwohl er unter Umständen zu diesem Zeitpunkt nicht in den AIF investiert war. Umgekehrt kann für den Anleger der Fall eintreten, dass ihm eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene Geschäftsjahre, in denen er an dem AIF beteiligt war, durch die Rückgabe oder Veräusserung der Anteile vor Umsetzung der entsprechenden Korrektur nicht mehr zugute kommt. Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuerliche Vorteile in einem anderen als eigentlich zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich steuerlich veranlagt werden und sich dies beim einzelnen Anleger negativ auswirkt.

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Samples: Treuhandvertrag, Fondsvertrag, Fondsvertrag

Steuerliches Risiko. Das Kaufen, Halten oder Verkaufen von Anlagen des AIF Teilfonds kann steuergesetzlichen Vorschriften (z.B. Quellensteuerabzug und/oder AbgeltungssteuerAbgeltungsteuer) ausserhalb des Domizillandes des AIF bzw. des Teilfonds unterliegen. Ferner kann sich die steuerliche Behandlung des AIF von Teilfonds in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer Weise ändern. Eine Änderung fehlerhaft festgestellter Besteuerungsgrundlagen des AIF Teilfonds für vorangegangene Geschäftsjahre (z.B. aufgrund von steuerlichen Aussenprüfungen) kann für den Fall einer für den Anleger steuerlich grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge haben, dass der Anleger die Steuerlast aus der Korrektur für vorangegangene Geschäftsjahre zu tragen hat, obwohl er unter Umständen zu diesem Zeitpunkt nicht in den AIF dem Teilfonds investiert war. war Umgekehrt kann für den Anleger der Fall eintreten, dass ihm eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene Geschäftsjahre, in denen er an dem AIF Teilfonds beteiligt war, durch die Rückgabe oder Veräusserung der Anteile vor Umsetzung der entsprechenden Korrektur nicht mehr zugute kommt. Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuerliche Vorteile in einem anderen als eigentlich zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich steuerlich veranlagt werden und sich dies beim einzelnen Anleger negativ auswirkt.

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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag

Steuerliches Risiko. Das Kaufen, Halten oder Verkaufen von Anlagen des AIF kann steuergesetzlichen Vorschriften (z.B. Quellensteuerabzug und/oder Abgeltungssteuer) ausserhalb des Domizillandes des AIF unterliegen. Ferner kann sich die steuerliche Behandlung des AIF in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer Weise ändern. Eine Änderung fehlerhaft festgestellter Besteuerungsgrundlagen des AIF für vorangegangene Geschäftsjahre (z.B. aufgrund von steuerlichen Aussenprüfungen) kann für den Fall einer für den Anleger steuerlich grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge haben, dass der Anleger die Steuerlast aus der Korrektur für vorangegangene Geschäftsjahre zu tragen hat, obwohl er unter Umständen zu diesem Zeitpunkt nicht in den AIF investiert war. Umgekehrt kann für den Anleger der Fall eintreten, dass ihm eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene Geschäftsjahre, in denen er an dem AIF beteiligt war, durch die Rückgabe oder Veräusserung der Anteile vor Umsetzung der entsprechenden Korrektur nicht mehr zugute kommtzugutekommt. Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuerliche Vorteile in einem anderen als eigentlich zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich steuerlich veranlagt werden und sich dies beim einzelnen Anleger negativ auswirkt.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag