Steuersatzänderungen. 1. Die zuständige Behörde des Vereinigten Königreichs informiert die zuständige schweizerische Behörde unverzüglich schriftlich über veröffentlichte und ange- nommene Steuersatzänderungen im Recht des Vereinigten Königreichs, die Erträge und Gewinne nach diesem Abkommen und Erbschaftsfälle betreffen.
Appears in 4 contracts
Samples: fedlex.data.admin.ch, www.fedlex.admin.ch, bundesblatt.weblaw.ch
Steuersatzänderungen. 1. Die zuständige Behörde des Vereinigten Königreichs informiert die zuständige schweizerische Behörde unverzüglich schriftlich über veröffentlichte und ange- nommene Steuersatzänderungen im Recht des Vereinigten Königreichs, die Erträge und Gewinne aus Vermögenswerten nach diesem Abkommen und Erbschaftsfälle betreffen.
Appears in 1 contract
Samples: www.polyreg.ch