Stiftung für Hochschulzulassung. Die Hochschulen beteiligen sich nach Maßgabe der technischen Voraussetzun- gen auf Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung mit allen geeigneten grund- ständigen Studiengängen am verabredeten dialogorientierten Serviceverfahren zur Hochschulzulassung. Studiengänge mit künstlerischer Eignungsprüfung sowie duale und interne Studiengänge sind hiervon ausgenommen.
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